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WWAAD?
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: hinter dir...
Beiträge: 3.167
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Thaver2Theta
....
Persönlich kommt es mir so vor, als ob der IQ der Jugend mit zunehmender Zeit rapide abfällt.
...
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die ursache ist doch längst bekannt...
es gibt keibe freie intelligenz, die muss irgendwoher kommen das heisst der gesamt IQ kann sich nicht verändern aber die bevölkerung wächst
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19. 12. 2007, 12:58
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#26
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Wie was wo ?!
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 308
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von azack
joa ist genauso wenn man in ne Disco geht und was getrunken hat, da fragt man auch nit so, du zeig mir erstma deinen Reisepass  da geht man normal davon aus, das gleichaltrige Leute unter einem sind. Aber hast recht manche 13-14 jährige laufen schon rum wie die größten Bitches.
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in einer Disko würde ich davon ausgehen das die betreffende 16 is wenn sie mir nichts gegenteiliges sagt.. wenn dann irgendwas folgen sollte würde ich mich an den Veranstalter wenden und fragen warum eine 13-14 jährige in eine Disko kommt  is ja ab 16 ohne aufsichts Person :-P.
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19. 12. 2007, 13:33
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#27
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Nach der Firewall, rechts
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 181
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
In ner Disco gehe ich davon aus, dass ich nicht alles von der Tanzfläche wegvögle. Ist ne gesunde Einstellung und hat zur Folge, dass ich mich nicht vor Gericht verteidigen muss, weil ich über irgendeine 13 jährige drübergerutscht bin.  Wenn Leute sich nicht unter Kontrolle haben, müssen sie eben den Preis dafür zahlen aber in diesem Fall ist das wegen genannter Gründe wohl eher harmlos.
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19. 12. 2007, 13:46
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#28
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.796
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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verführung minderjähriger
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Was soll das eigentlich sein? Ich kenne nur:
Zitat:
§176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
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wegen:
Zitat:
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wir haben gegenseitig masturbiert
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kommt das nicht in Frage aber:
Zitat:
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
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Imho würdest du, käme es zu einer Anzeige und Verrandlung, eine sehr geringe Strafe (monatsbereich) zur Bewährung oder eine Geldstrafe bekommen.
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19. 12. 2007, 14:28
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#29
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Mit(glied)
Registrierungsdatum: Jan 2007
Ort: Hannover
Beiträge: 252
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von alter_Bekannter
genau das war mein erster gedanke, denn alle beteiligten haben das selbe alter^^
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vlt is der TS ja marko
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19. 12. 2007, 15:10
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#30
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Dark Messiah
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 1.313
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Rerbert
vlt is der TS ja marko 
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zu spaet ... der joke wurde schon verpulvert ... un dabei haette er so viel potential gehabt
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19. 12. 2007, 17:21
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#31
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*RS.com only*
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Halo
Beiträge: 225
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
wenn ich jetzt noch wüsste wer Marko ist...
edit: Meint ihr den der das Mädchen in der Türkei vergewaltigt hat ???
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19. 12. 2007, 18:03
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#32
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Homo oeconomicus
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 477
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
@TS:
Ich kann dir versichern, dass dir absolut gar nichts passieren wird! LOL
Ne, wir meinen nicht den Marko, der das Mädchen in der Türkei vergewaltigt hat, sondern den Marko, der von einem britischen Fish&Chips-Fresser angeklagt wurde, irgendeine 13jährige Hure in der Türkei gefickt zu haben, die übrigens noch Jungfrau ist.
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19. 12. 2007, 18:09
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#33
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WWAAD?
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: hinter dir...
Beiträge: 3.167
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Masterchief1992
wenn ich jetzt noch wüsste wer Marko ist...
edit: Meint ihr den der das Mädchen in der Türkei vergewaltigt hat ???
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es stand schon sehr früh fest das sie garkeinen sex hatten! 
wahrscheinlich hat er sie unsittlich angefasst...
...an der hand!
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19. 12. 2007, 18:16
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#34
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...lebt wireless
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 521
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von SubSeven
zu spaet ... der joke wurde schon verpulvert ... un dabei haette er so viel potential gehabt 
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meine worte (die leider von tigermaus editiert wurden, was ich nicht in ordnung finde ;p)
achja, ts wie schauts nun aus? Hat der Vater das jetzt weitergeführt oder bliebs bei einer leeren drohung? (damit mein post wieder nur editiert und nicht ganz gelöscht wird xD)
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19. 12. 2007, 18:39
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#35
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Dark Messiah
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 1.313
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von alter_Bekannter
es stand schon sehr früh fest das sie garkeinen sex hatten!
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... und es war die schwester von der britin und ein freund von marco in dem zimmer, als sich die britin trotz besuchs schlafen gelegt haben soll(neben marco).
komsiche sache!
Greetz SuBSeven
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19. 12. 2007, 18:49
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#36
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Optimistische Melancholie
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Europa
Beiträge: 1.989
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von TuMa
- es war auf der GB Party von meinem Freund -
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Gulli Board Party? Hab ich was verpasst?
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19. 12. 2007, 18:49
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#37
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Dark Messiah
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 1.313
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Caleb
Gulli Board Party? Hab ich was verpasst?
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neee .... aba GBP is ne gute idee =)
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19. 12. 2007, 19:09
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#38
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 397
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Es gibt Gesetze nachdem Kinder in der "Schutzzeit" Tabu sind.
Unter 18-jährige geniessen dieselben Gesetze wobei aber auch nur das Strafmaß geringer ist.
Ist übrigends völlig Schnuppe ob ein Mädel mitmacht oder nicht. ist so oder so strafbar. Ich schätze aber dass bei geringem Unterschied eine Strafe auch nur äußerst gering sein dürfte, wenn nicht sogar nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.
Man sollte sich also immer im klaren sein wo man ihn reinsteckt.
Ansonsten landet man zu Recht vor Gericht oder darf 18 Jahre lang Kohle ans Kind abdrücken. Klingt gut, oder?
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19. 12. 2007, 19:09
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#39
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VIVA LA BAM
Registrierungsdatum: Feb 2007
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 1.018
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
hmm GB kann auch Geburstag heißen
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19. 12. 2007, 19:11
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#40
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random circle
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 139
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Wenn da irgendwas gelaufen ist daß sie nicht wollte, oder wofür sie noch zu jung war und du ihr daß mal gezeigt hast (z.b.:masturbieren),
dann ab mit dir in den Kerker!
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19. 12. 2007, 19:17
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#41
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4live
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 43
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Chummer
kommt das nicht in Frage aber:
Zitat:
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
Imho würdest du, käme es zu einer Anzeige und Verrandlung, eine sehr geringe Strafe (monatsbereich) zur Bewährung oder eine Geldstrafe bekommen.
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nee, is nicht.
Laut Jugendgerichtsgesetz gibt es für Jugendliche höchtens Jugendarrest als Freizeitsarrest, keine Haft !
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19. 12. 2007, 20:05
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#42
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Dark Messiah
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 1.313
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von BAMPG
hmm GB kann auch Geburstag heißen
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ACH WAS!!!!!
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19. 12. 2007, 21:55
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#43
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 291
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
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19. 12. 2007, 21:57
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#44
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I wonder
Registrierungsdatum: Oct 2006
Ort: 81.95.6.12
Beiträge: 1.400
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
:O zählt das jetz als KiPo??? Steht morgen die Polizei vor der Tür??? Ich sehe schon die ganzen Threads im Guten Rat kommen
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19. 12. 2007, 22:08
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#45
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.796
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
nee, is nicht.
Laut Jugendgerichtsgesetz gibt es für Jugendliche höchtens Jugendarrest als Freizeitsarrest, keine Haft !
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Verwechselst du das was oder meinst du was anderes? Natürlich können Jugendliche eine Haftstrafe bekommen. Jugendstrafanstalten gibt es nicht umsonst.
§17 JGG und so.. Und §21 wg Bewährung.
Jugendarrest gibts imho nur bis 4 Wochen
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19. 12. 2007, 22:18
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#46
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4live
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 43
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Chummer
Verwechselst du das was oder meinst du was anderes? Natürlich können Jugendliche eine Haftstrafe bekommen. Jugendstrafanstalten gibt es nicht umsonst.
§17 JGG und so.. Und §21 wg Bewährung.
Jugendarrest gibts imho nur bis 4 Wochen
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Ach sorry, ich habs mit Zuchtmitteln verwechselt... mein Fehler.
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19. 12. 2007, 22:36
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#47
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WWAAD?
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: hinter dir...
Beiträge: 3.167
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Skatermati
:O zählt das jetz als KiPo??? Steht morgen die Polizei vor der Tür??? Ich sehe schon die ganzen Threads im Guten Rat kommen 
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scheiße darüber hab ich nicht nachgedacht als ich auf den link geklickt hab
...ich weiss was, wir lynchen den linkposter! xD
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20. 12. 2007, 12:26
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#48
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Dark Messiah
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 1.313
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Skatermati
:O zählt das jetz als KiPo??? Steht morgen die Polizei vor der Tür??? Ich sehe schon die ganzen Threads im Guten Rat kommen 
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is schon fragwuerdig...
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20. 12. 2007, 12:32
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#49
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Cult of vi :)
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Kaosthrone
Beiträge: 3.998
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Re: Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Zitat:
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Zitat von Thaver2Theta
kleinen dreckigen Bitches, habens nicht anders verdient. Recht so.
Ich vergreif mich an so Dingern nicht, jedoch anders gehörts sich nicht. Voll die Oberschlampen, müssen sie eben die Erfahrung machen.
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Zitat:
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Zitat von Thaver2Theta
Persönlich kommt es mir so vor, als ob der IQ der Jugend mit zunehmender Zeit rapide abfällt.
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Schön, wie du dich selbst vorführst.
Zitat:
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Zitat von Thaver2Theta
Soviel dumme Jugendliche habe ich noch nie gesehen. Jeder vernüftige Mensch mit gesunden Menschenverstand unterlässt so eine Scheisse.
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Welche Scheisse? Auf einer Party mit jemandem rummachen? Und angenommen, die Kleine wäre älter - wo ist das Problem? Masturbation macht übrigens nicht blind. Schwanger wird man davon auch nicht. Langzeitschäden sind also nicht entstanden.
Der Threadersteller scheint auch nicht sonderlich stolz aufs Knacken von Minderjährigen zu sein.
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20. 12. 2007, 13:45
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#50
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