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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Verallgemeinern darf man den Fall nicht, aber ein Lichtblick im Wirrwarr um Blog- Foren und sonstiger Betreiber-Haftungsfragen ist das nun vorliegende Urteil des OLG Saarbrücken. Eine Entfernung beanstandeter Inhalte nach Kenntnisnahme kann auch nach 22 Tagen noch "unverzüglich und damit pflichtgemäß im Sinne der Störerhaftung" sein. Auch darüber hinaus festigt das Urteil gängige, betreiberfreundliche Praxis.


    "Eine präventive Kontrollpflicht des Diensteanbieters (hier: Internetportalbetreiber) kommt nicht in Betracht. Erst nach Kenntniserlangung eines Verstoßes muss dieser "unverzüglich tätig" werden",
    so der Beginn des ersten Leitsatzes

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  2. #2
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Dem Urteil begegnen mehrere rechtliche Bedenken:

    "...eine äußerst geringfügige Urheberrechtsverletzung, da das Gedicht durch jugendliche Nutzer in deren individuell erstellten Profilen jenseits jeglicher Kommerzialisierung eingestellt wurde; vergleichbar mit "Poesiealben" oder "Freundschaftsbüchern" früherer Zeiten."

    Das mag ja sein - nur wenn das OLG gleichzeitig die leichte kopierbarkeit anspricht, dann ist jedes weitere Vervielfältigungsstück im Netz wieder eine Quelle für weiter und dann auch gewerbliche genutzte Kopien.


    Zudem stellte die Antragstellerin das Gedicht kopierbar auf ihre Internetseite ein.
    Wer das Internet nutzt ist wohl selber schuld! So eine Begründung, "dass die doch kopierbar auf einer Internetseite" waren, soll man mal einem Staatsanwalt wegen NS-Kennzeichen bringen. Das sieht der doch gleich als strafverschärfend an.



    Schließlich war hinsichtlich der Unverzüglichkeit zu berücksichtigen, dass nicht jeder private Nutzer regelmäßig seinen E-Mail-Eingang kontrolliert und so schon aus diesem Grunde eine Benachrichtigung naheliegend einige Zeit in Anspruch nehmen würde)."
    Womit das Gericht wohl § 5 Nr. 2 TMG nicht gelesen hat:
    "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"

    Die Folge dieses Urteils kann nur sein: Einschreiben mit Rückschein!


    "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, dann muss der Seiteninhaber "ohne schuldhaftes Zögern" handeln. Wo man da noch den Zeitverlust für eine Anfrage beim User und einem nachfassendem Schreiben ableiten will ist nicht nachvollziehbar.

    Sollte dann das Gericht noch auf die Idee kommen, dass nach den 22 Tagen für eine Abmahnung auch noch die übliche Wochenfrist anzusetzen ist, dann ist man schon bei 29 Tagen. Eine einstweilige Verfügung gibt es aber (auch in Saarbrücken) nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis.

  3. #3
    WWAAD? Avatar von alter_Bekannter
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    heisst das wenn jemand was verbotenes zb in mein forum setzt hafte ich erst nach 22 tagen dafür weil ich es nicht entfernt habe?

  4. #4
    Stimme aus dem Off
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Schwimmen die Felle mal wieder schneller als der Anwalt läuft?

    Wirklich weltbewegend ist das Urteil ja nun nicht, aber immerhin mal wieder ein Lebenszeichen der Intelligenz auf deutschen Richterbänken.

    Wer das Internet nutzt ist wohl selber schuld!
    Ich interpretiere das eher so, dass im konkreten Fall für den Beschuldigten nicht unbedingt ersichtlich gewesen sein muss, dass die Verbreitung des Textes nicht gestattet war.

    Ich stoße mich an der Formulierung aber auch. Unwissenheit schützt normalerweise vor Strafe nicht, und das aus gutem Grund. Nun ja, man muss nicht alles verstehen.

    "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"
    "Schnell" ist relativ. Wenn die Feuerwehr "schnell" da ist, dann hat sie drei, vier Minuten gebraucht. Wenn die Polizei "schnell" da ist, dann kann das gut und gerne drei Stunden gedauert haben.

    Es gibt keine juristische Definition von "schnell", und es gibt anders als bei der Briefpost keine Pflicht, seine E-Mails regelmäßig oder gar überhaupt abzurufen. Das Gericht sah in dem 22 Tage langen Nichtabrufen des E-Mailkontos deshalb wohl auch keine Schuldhaftigkeit.

    Wobei ich 22 Tage schon für etwas lang halte. Als Richter würde ich hier zumindest einen glaubhaften Grund hören wollen (Urlaub, PC defekt, Umzug...).

    Die Folge dieses Urteils kann nur sein: Einschreiben mit Rückschein!
    Richtig. Aber wer zu geizig fürs Porto ist, muss halt warten.


    Zitat Zitat von alter_Bekannter
    heisst das wenn jemand was verbotenes zb in mein forum setzt hafte ich erst nach 22 tagen dafür weil ich es nicht entfernt habe?
    Nein. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du erst nach 22 Tagen Kenntnis vom beanstandeten Inhalt erlangst, und dann aber unverzüglich handelst, dann bist du nach Ansicht des Gerichts nicht haftbar.
    Standard! Das Einzige! das != dass! Tod != tot! währe! seid != seit!

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  5. #5
    Coming back soon Avatar von A John
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Womit das Gericht wohl § 5 Nr. 2 TMG nicht gelesen hat:
    "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"
    Die schnelle Übermittlung war ja wohl gegeben. Es soll aber Empfänger geben, z.B. eine Anwaltskanzlei in München, da gehen schon mal mehrere E-Mail-Anfragen eines Absenders nach seinem Geld angeblich unbemerkt in den digitalen Orkus.
    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Die Folge dieses Urteils kann nur sein: Einschreiben mit Rückschein!
    Bei einer chaotischen Büroorganisation des Empfängers empfiehlt sich das grundsätzlich, wenn dort zum Auffinden von Faxen erst die Polizei beim suchen helfen muss.
    Zitat Zitat von alter_Bekannter
    heisst das wenn jemand was verbotenes zb in mein forum setzt hafte ich erst nach 22 tagen dafür weil ich es nicht entfernt habe?
    Kommt auf das Gericht an.
    Nach dem Willen der Zensurkammer Hamburg haftet der Betreiber für alles, was auf seiner Seite erscheint, und zwar von der ersten Sekunde an. Egal, ob er davon Kenntnis hat, oder nicht.

  6. #6
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von A John
    Nach dem Willen der Zensurkammer Hamburg haftet der Betreiber für alles, was auf seiner Seite erscheint, und zwar von der ersten Sekunde an. Egal, ob er davon Kenntnis hat, oder nicht.
    Darum klagt man auch nicht bei "exotischen" Gerichten.

  7. #7
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Nu, Guenter, ich weiss nicht, ob das alles so passt...

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Das mag ja sein - nur wenn das OLG gleichzeitig die leichte kopierbarkeit anspricht, dann ist jedes weitere Vervielfältigungsstück im Netz wieder eine Quelle für weiter und dann auch gewerbliche genutzte Kopien.
    ich denk, die Argumentation ist schon sinnig. Was im netz publiziert wird, ist ohnehin mit jedem Seitenabruf bereits "kopiert" - und wenns im Cache des Browsers ist. Dass da offenbar ein anderer Sachverhalt vorliegt als im Fall einer nur im Print erschienenen Publikation, scheint mir recht sinnig.

    Womit das Gericht wohl § 5 Nr. 2 TMG nicht gelesen hat:
    "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"
    Es ging ja nicht um die Verzoegerung, die seitens des Plattformanbieters verschuldet war, der ja offenbar wie verlangt zuegig reagierte, sondern um die des postenden Users. Dass man als Privatperson nicht dermassen schnell erreichbar sein muss als ein Plattformbetreiber, scheint mir ebenfalls einleuchtend.

    "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, dann muss der Seiteninhaber "ohne schuldhaftes Zögern" handeln. Wo man da noch den Zeitverlust für eine Anfrage beim User und einem nachfassendem Schreiben ableiten will ist nicht nachvollziehbar.
    Einziger mir einleuchtender Punkt: warum ueberhaupt der *User* zur Aenderung aufgefordert wurde, erschliesst sich mir nicht so recht.

  8. #8
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Korrupt
    Es ging ja nicht um die Verzoegerung, die seitens des Plattformanbieters verschuldet war, der ja offenbar wie verlangt zuegig reagierte, sondern um die des postenden Users. Dass man als Privatperson nicht dermassen schnell erreichbar sein muss als ein Plattformbetreiber, scheint mir ebenfalls einleuchtend.
    Stimmt alles - nur dann haftet der Plattformanbieter ab Kenntnis. Der Plattformanbieter muss unverzüglich reagieren. Wenn er das mit seinem User nicht auf die Reihe bekommt ist das rechtlich allein sein Problem:

    § 10 TMG (Speicherung von Informationen)
    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
    1.
    sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
    2.
    sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.[


    Der Plattformanbieter ist der "Diensteanbieter" im Sinne von § 10 TMG.



    Praktisches und aktuelles Beispiel:
    Ein User mit der Signatur "fastix aka Jörg Reinholz" (Wer dieser User ist, ist mir nicht bekannt.) hat vor wenigen Wochen in div. Foren geschreiben, dass ich Selbstmord begangen hätte.
    Ich habe den jeweiligen Plattformanbieter diesen Beitrag unter Nennung der URL gemeldet. Wenn der ihn binnen 3 Werktagen nicht gelöscht/gesperrt hatte oder der Admin in sogar selbst editiert hatte (= Kenntnis), dann gab es eine Abmahnung mit einer Wochenfrist. Nachdem einige auch hierauf nicht reagierten ergingen ca. 2 Wochen ab Kenntnis die EV´s.

    Jetzt können sich die Plattformanbieter ihren User suchen und in Regreß nehmen - viel Spaß! Hätten sie ab Kenntnis unverzüglich reagiert, hätte es 0,0 Cent gekostet und so ........


    Einziger mir einleuchtender Punkt: warum ueberhaupt der *User* zur Aenderung aufgefordert wurde, erschliesst sich mir nicht so recht.
    Das verstehe ich auch nicht!
    Geändert von Gravenreuth (27. 12. 2007 um 13:36 Uhr)

  9. #9
    DasFragezeichen
    deaktiviertes Benutzerkonto

    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Das LG Hamburg wird mittlerweile von anderen, höheren Instanzen genauso abgewatscht, wie die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht. Fällt mir grad mal so auf

  10. #10
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Gravenreuth hat Selbstmord begangen!
    www.moviestream-deluxe.org


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  11. #11
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Erd0r
    Gravenreuth hat Selbstmord begangen!
    ..... und daran auch noch verdient!


    Dreimal dürft Ihr raten unter welchem Nicknamen dieser Unsinn durch die Foren gezogen wurde.

  12. #12
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    ..... und daran auch noch verdient!


    Dreimal dürft Ihr raten unter welchem Nicknamen dieser Unsinn durch die Foren gezogen wurde.
    rofl ymmd

    Keine Ahnung... kleiner Tipp bitte? ^^

  13. #13
    aus Berlin Avatar von Peter-Zwegat
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Erd0r
    Gravenreuth hat Selbstmord begangen!
    Wunschvorstellung vieler hier
    Ich habe Ihren Hilferuf bis nach Berlin gehört, wie kann ich Ihnen helfen?

  14. #14
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Xaru
    rofl ymmd

    Keine Ahnung... kleiner Tipp bitte? ^^
    Immer gerne zu Diensten.

  15. #15
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Danke, hätte ich nicht erwartet doch so schnell mit einem Namen kombiniert mit Suizid zu einem Ergebnis zu kommen...

  16. #16
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Xaru
    Danke, hätte ich nicht erwartet doch so schnell mit einem Namen kombiniert mit Suizid zu einem Ergebnis zu kommen...
    ..... wobei ich für GOOGLE-Ergebnisse nicht hafte!

  17. #17
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    ..... wobei ich für GOOGLE-Ergebnisse nicht hafte!
    Offtopic: Was ist eigentlich mit ihrer Haftstrafe, Herr Günter FREIHERR von Gravenreuth?
    www.moviestream-deluxe.org


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  18. #18
    Stimme aus dem Off
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von LuZi2oo2
    Wunschvorstellung vieler hier
    Ich wäre schon mit einer saftigen Haftstrafe zufrieden. Tote verursachen keine Heise-Meldungen.
    Standard! Das Einzige! das != dass! Tod != tot! währe! seid != seit!

    Lossless Audio > PM! | Meine Maschine | Im open:gully unter gleichem Nick unterwegs!

  19. #19
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von silanea
    Ich wäre schon mit einer saftigen Haftstrafe zufrieden. Tote verursachen keine Heise-Meldungen.
    Meinst Du diese Meldung? Hierzu und einigen Nachahmern gab es auch EV´s.



    HEISE hat mich über einen RA (die eigene Rechtsabteilung schafft sowas wohl nicht ) zu diesem Komplex abgemahnt. Ich soll es unterlassen öffentlich zu erklären, dass es bei ihnen eine polizeiliche Durchsuchung (als Zeugen) gab. (Nein, nein jetzt darf keiner in üblicher Weise "Zensur" brüllen, denn diese Abmahnung stammt doch von "den Guten".)


    Hierzu möchte ich mich in der Sache nicht äußern, sondern nur aus dem Ermittlungsbericht zitieren:
    1.
    Aufgrund des vorliegenden Beschlusses des AG Hannover, zur Durchsuchung der Geschäftsräume und sonstigen umfriedeten Besitztums der betr. Firma Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG, 30625 Hannover, Helstorfer Str. 7, vom ####, Geschäftszeichen:####, wurde diese am Donnerstag, ####, gegen 14.00 Uhr, durch den Unterzeichner aufgesucht.

    1.2
    Der Grund des Erscheinens wurde mitgeteilt und zwei (2) Ausfertigungen des Beschlusses wurden dem Geschäftsführer,

    #####
    Managing Director,
    Tel: 0511/ 5352- ###,

    ausgehändigt.

    2.
    Die benötigten Unterlagen wurden ausgehändigt.

    (Schreibweisen wie im Original, d.h. es fehlt z.B. eine Ziff. 1.1; (Unter-)Streichungen durch mich.)

    Nach dem Karlsruher-Kommentar zur StPO (unter Hinweise auf div. Gerichtsentscheidungen) beginnt eine Durchsuchung mit dem Betreten des zu durchsuchenden Objekts durch den Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde. Dies ist laut Ziff. 1 des o. g. Ermittlungsberichts erfolgt.

    Hat der Polizisten in dem o.g. Ermittlungsbericht gelogen - ich glaube nicht! Ich nehme eher an, dass man in Hannover sehr dünnhäutig geworden ist.

  20. #20
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    Standard Re: Forenhaftung: Nach 22 Tagen kann unverzüglich sein, sagt OLG Saarbrücken

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Meinst du diese Meldung?
    Jetzt verwechselt der arme alte Mann schon Meldungen und Forenpostings. Wo soll das noch enden...

  21.  
     
     
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