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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch kooperieren

    In Frankreich wurde eine Allianz zwischen Musikindustrie und Internet-Providern aus dem Boden gestampft, die gegen den Tausch unlizensierter Musik im Netz vorgehen soll. Nach drei Verstößen gegen das Tauschverbot soll der Provider seinen Kunden kicken. Die EU-Kommission, insbesondere Viviane Reding, nimmt diese Pläne als Vorbild für eine gesamteuropäische Strategie. Maßnahmen von Industrie und Providern sollen auch gesetzliche Rückendeckung erhalten.

    Mit dem Richtlinienentwurf "Creative content online in the Single Market" soll einerseits auf EU-Ebene eine Strategie gegen illegales Filesharing entwickelt werden, andererseits alle Interessensgruppen in die Planung mit einbezogen werden. Provider, Rechteinhaber und Verbraucher (!) sollen an der Planung beteiligt werden.
    Diese sieht explizit das "französische Vorbild" vor

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  2. #2
    Überall online Avatar von Agit21_bln
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Ich würde niemals ein Album kaufen, wenn ich es mir nicht runterladen kann.
    Ich hoffe die Verkaufszahlen bleiben gleich und die Provider sehen, dass sie nur Nachteile von dieser "Aktion" haben.
    Bin schon gespannt, welcher Provider dann untergehen wird.
    Es gibt nichts schlimmeres als ein Atheist, der einem Gläubigen beibringen will, dass er den richtigen "Glauben" hat.

  3. #3
    Бра&#10
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Die sind doch alle so unendlich dumm.
    Als ob es was bringen würde!
    Filesharing und Co wird es auch weiterhin geben.
    Außerdem wären die meisten der dt. Provider (hoffentlich) nicht so dumm, ihren treuen Kunden Hürden im Wege zu stellen

  4. #4
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Zitat Zitat von gullinews
    In Frankreich wurde eine Allianz zwischen Musikindustrie und Internet-Providern aus dem Boden gestampft, die gegen den Tausch unlizensierter Musik im Netz vorgehen soll. Nach drei Verstößen gegen das Tauschverbot soll der Provider seinen Kunden kicken.

    .... da ansonsten der Provider auch als Mitstörer in Anspruch genommen werden kann - und welcher Provider will das schon?

    Der BGH hat bereits vor Jahrzehnten eine Mitstörerhaftung bejaht (GRUR 1955,97 "Constanze II"; GRUR 1957,352 "Perussin II"; GRUR 1967,428 "Anwaltsberatung"; GRUR 1976,256 "Re-chenscheibe"; GRUR 1988,829 "Verkaufs¬fahrten II; GRUR 1988, 832, "Benzinwerbung"; GRUR 1990, 463, 464 "Firmen¬ruf¬nummer"; GRUR 1990,373, 374 "Schön¬heits-Chirugie"; GRUR 1991, 769,770 "Ho¬noar¬anfrage"; GRUR 1997,325 "Architektenwettbe¬werb"; WRP 2000, 1263 "Neu in Bielefeld I"; BGH Az.: I ZR 22/99 „Meißner Dekor“). In der Ent¬scheidung "Honoar¬anfrage" (GRUR 1994, 441, 443) führt der BGH aus:

    "Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechts¬widrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mit¬wirkung auch die Unterstüt-zung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Ver¬hinderung dieser Hand-lung hatte. Eine eigene Wettbewerbsför¬derungs¬absicht oder ein Verschulden des Störers ist nicht Vor¬aussetzung für seine Inan¬spruchnahme. Es genügt, wenn er an der Schaffung oder Aufrecht¬erhaltung eines wettbewerbswidrigen Zu¬stands objektiv mitgewirkt hat."

    In der Ent¬scheidung "Architektenwettbewerb" führt der BGH diese Rechtsprechung fort:
    "Als (Mit-)Störer haftet "in entsprechender Anwendung des 1004 BGB", wer "auch ohne Wett-e-werbsforderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbei-führung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt. Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Hand¬lung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinde-rung dieser Handlung hatte."

    In der Entscheidung "Neu in Bielefeld I" (WRP 2000, 1263) führt der BGH aus, dass an die (Mit-)Störereigenschaft für den Unterlas¬sungsanspruch nur geringe Anforderungen zu stellen sind.

    Ferner wird auf die Entscheidung des BGH-Entscheidung "Räum¬schild" vom 18. Mai 1999 (Az.: X ZR 156/97) verwiesen. Hierin führt der BGH aus:

    Allerdings setzt die Verantwortlichkeit für eine Patent¬verletzung nicht voraus, dass der in An-spruch Genommene das Recht unmittelbar durch eigene Handlungen beeinträchtigt. Schuld-ner der Ansprüche auf Unter¬lassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzen-den Gegenstände kann auch derjenige sein, der lediglich eine weitere Ursache für die Rechts-verletzung gesetzt hat. Ent¬sprechend der zum Wett¬bewerbsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu OLG Frank¬furt WRP 1987, 115; OLG Hamm GRUR 1992, 126; OLG München MDR 1994, l106; OLG Stuttgart ZIP 1993, 1494) kann danach auch derjenige haftbar sein, der seinen Telefon-, Fax- oder Telex¬anschluss einem Dritten überlässt, der dann seinerseits von diesem Anschluss aus das Schutz-recht verletzende Handlun¬gen begeht. Ihren Grund fin-det diese Haftung jedoch nicht schon in der Überlassung des Anschlusses als solcher. Die Ver-ant¬wortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unter¬bunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglich¬keit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung re¬sultierenden Be¬fugnisse und die Überlassung des Anschlus-ses zu erwarten war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1994 -1ZR 321/91, GRUR 1994, 441,443 – Kosmetik-studio; siehe auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel14 Rdn.4, 8). Voraussetzung der Haftung ist damit ein von dem Anschluss aus¬gehender oder unter seiner Benutzung be-gangener Rechtsver¬stoß.

    In der Frage der (Mit-)Störerhaftung ist auch kein Unterscheid zwischen dem Patent- und dem sonstigen gewerblichen Rechtschutz bzw. dem Wettbewerbsrecht zu erkennen. Insoweit wird auf LG Berlin (Az. 16 0 15/02 - veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030012.htm), zur Mitstörerhaftung bei einer Faxwerbung und die Haftung des admin-c einer Domain (OLG Stuttgart, Az.: 2 W 27/03 veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030277.htm , für die Ein-schaltung eines Dritten OLG Dresden WRP 2004,977 und LG Karlsruhe WRP 2004,1078 ver-wiesen.

  5. #5
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Zitat Zitat von TonyMontana187
    Außerdem wären die meisten der dt. Provider (hoffentlich) nicht so dumm, ihren treuen Kunden Hürden im Wege zu stellen
    Dann läuft es wie bei den "treuen Heise-Usern".

  6. #6
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch kooperieren

    gravenreuth es reicht, geh woanders trollen.
    .

  7. #7
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    In Deutschland wird die Gesetzesvorlage dann natürlich leicht abgeändert. Wer drei mal beim illegalen Filesharing erwischt wird, dem wird nicht nur der Netzzugang gesperrt, sondern weiterhin sämtliche Grundrechte entzogen. Es folgt die Übergabe an die Unterhaltungsindustrie zum Arbeitseinsatz in einem Arbeitslager in China. Nach 30 bis 40 Jahren sind die Schulden dann abgearbeitet und man erhält den Gnadenschuss.

  8. #8
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch kooperieren

    wir haben nur feinde in der regierung !
    wenn einer glaubt das er auf die erde gekommen ist um in einem vom menschen geschaffenen system zu funktionieren der hat nix verstanden

  9. #9
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Man kann doch einfach P2P Programme nutzen die die Übertragenden Daten verschlüsseln.

  10. #10
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Mann Mann, sollen die doch gleich das ganze Internet zensieren. Wie in China...

    Außerdem, wieso nur Musiktausch? Dann sollen Sie doch bitte das ganze Internet bzw. alle urheberrechtlich geschützen Sachen überwachen, oder halt Filesharing generell verbieten. Was für Widersprüche...Da verlangen die einerseits Unsummen für einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf die Musikindustrie und andererseits kann sich jedes halbwegs gebildete Kind/Jugendlicher Hardcorepornos, realistische Kriegsspiele und was das Internet halt so an jugendgefährdendem und teilweise echt abartigem Content zu bieten hat, saugen. Sowas zu unterbinden ist dann auf einmal Elternverantwortung... und den Staat interessiert es nen Furz. Aber der Musikindustrie in den Arsch kriechen, is klar, da wo es um Geld geht bzw. die Lobby mitmischt, werden halt schnell mal Gesetze erlassen. Warum auch das Volk schützen, wenn man doch Unternehmen vor den bösen Verbrauchern beschützen kann?
    Oder würde sich die Regierung mal für die Verbraucher, die durch Internetbetrug um Einiges erleichtert wurden, einsetzen, wie für die Musikindustrie, dann wären schon vieles besser. Aber nein, die geben lieber Unternehmen staatliche Rechte um ihren Kram besser vermarkten zu können und "zwingen" dann sogar noch die Provider gesetzlich den Scheiss umzusetzen, die dadurch dann auch noch Kunden verlieren, unglaublich eigentlich.

  11. #11
    Mitglied Avatar von Loddafnir
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    Standard Auf den Kollateralschaden bin ich gespannt

    wenn auf Drängen der MI tausende Internetzugänge gesperrt würden. Gerade die "Beweise", die die MI so hervorbringt, sind zum Teil mehr als dürftig. Auf dieses Chaos wäre ich gespannt. Ich seh schon, wie viele Homeoffice Papas ihre Arbeit in den Wind schreiben können, weil Sohnemann, der auch am Router hängt, die Dreistigkeit besessen hat, irgendwo eine mögliche Urheberechtsverletzung zu übersehen
    Oder kleine und mittelständische Unternehmen, plötzlich ohne Internet, weil ein MA einen Fehler gemacht hat.

    Und die MI und sonstige Urherberechtsvertreter werden die Provider überschütten mit ihren Anliegen, genau so wie sie die Gerichte überschütten mit Anzeigen.

    Gruß
    Loddafnir

  12. #12
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Mir ist auch unverständlich, wie man jemanden nach 3 solcher Delikte aus dem Internet aussperren kann, ist sowas nicht verfassungswidrig!?...
    Eigentlich sollte man ein Grundrecht auf einen Internetanschluss haben, wenn man den einen will, so ähnlich wie beim Telefon. Ist doch heute die wichtigste Informationsquelle und durch kein anderes Medium zu ersetzen (Arbeitsplatzsuche z. Bleistift).

    Ich glaube auch, dass eine umfassende und "gerechte" Kontrolle in Zeiten von Verschlüsselung, zig unterschiedlicher Tauschbörsen und zig unterschiedlicher Tausch-Methoden überhaupt nicht möglich ist. Oder halt nur mit extremer Totalüberwachung durch entsprechende Software und Personal. Keine schöne Zukunft die sich da abzeichnet. Das wars dann mit Anonymität und freiem Zugang zu Informationen.

  13. #13
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    In Deutschland wird die Gesetzesvorlage dann natürlich leicht abgeändert. Wer drei mal beim illegalen Filesharing erwischt wird, dem wird nicht nur der Netzzugang gesperrt, sondern weiterhin sämtliche Grundrechte entzogen. Es folgt die Übergabe an die Unterhaltungsindustrie zum Arbeitseinsatz in einem Arbeitslager in China. Nach 30 bis 40 Jahren sind die Schulden dann abgearbeitet und man erhält den Gnadenschuss.
    Vielleicht gibt es ja ein Punktesystem wie beim Autofahren. Dann könnte der Staat mal wieder tief in die Taschen der Verbraucher greifen

  14. #14
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Eigentlich ist das ja nichts neues ich meine das mit der einführung der VDS eigentlich die tauschbörsen bekämpft werden sollen und nicht die Terroristen sollte eigentlich jedem klar sein. Das alles war ja schon lange bekannt und es gibt ja genug möglichkeiten um zu verhindern das der Provider schnüffeln kann was man im Internet macht.

  15. #15
    Mitglied Avatar von Oj1
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    ist die frau reding nicht mit einem labelchef verheiratet?

    Mir ist auch unverständlich, wie man jemanden nach 3 solcher Delikte aus dem Internet aussperren kann, ist sowas nicht verfassungswidrig!?...
    Eigentlich sollte man ein Grundrecht auf einen Internetanschluss haben, wenn man den einen will, so ähnlich wie beim Telefon. Ist doch heute die wichtigste Informationsquelle und durch kein anderes Medium zu ersetzen (Arbeitsplatzsuche z. Bleistift).
    die frau reding hat sich auch dafür eingesetzt das flächendecken, also jederman, an breitbandzugang hat

    http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/1850902/
    15 Millionen Dollar sind kein Geld für mich. Sie sind ein Motiv mit einem Universaladapter dran.

  16. #16
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Zitat Zitat von kk17
    Eigentlich ist das ja nichts neues ich meine das mit der einführung der VDS eigentlich die tauschbörsen bekämpft werden sollen und nicht die Terroristen sollte eigentlich jedem klar sein.
    Man wird gegen beides vorgehen - und was ist daran schlecht?

  17. #17
    Mitglied
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Mal schaun die sollten wegen dummen Kommentaren den Internetzuganz sofort sperren mal schaun wie dann ein gewisser Herr aus der Wäsche guckt

  18. #18
    ▲1911▲ - Herr Knigge Avatar von Claymore
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Man wird gegen beides vorgehen - und was ist daran schlecht?
    Schlecht ist daran, dass gegen gewisse Leute mit genügend fundiertem Rechtswissen trotzdem weiterklagen dürfen, gelle Herr Von?

    mfg Claymore

  19. #19
    phantomxxxl
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch kooperieren

    Es ist einfach unglaublich, wie sich die Politik zu Knechten der MI macht.

    Ich habe bisher regelmäßig CD´s meiner Lieblingsinterpreten via Internet geordert.
    Jetzt gilt ein Generalverdacht aller Internetnutzer bzgl. möglicher Urheberrechtsverletzung.

    Ich habe mir geschworen, nie, aber auch nie wieder eine CD zu erwerben.
    Leben wir von der MI oder die MI bzw. die Künstler von uns?
    Wenn ich lese, dass die Plattenfirmen zweistellige Millionbeträge mit entsprechenden Künstlern aushandeln, dreht sich mir der Magen um. Hätten die mehr Geld zur Verfügung würden sie sich nur noch mehr gegenseitig hochbieten. Hauptsache ein prestigewürdiger Künstler steht unter Vertrag. Auch wenn dann nur Verluste erzielt werden.
    Keinen Cent werde ich mehr ausgeben. Das ist aber nur meine eigene persönliche Meinung und Einstellung.

    Wenn ich ein Lied möchte, werde ich es zukünftig ganz legal über ein Internetradio mitschneiden.

    Wir haben es in der Hand zu reagieren.

  20. #20
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    Standard Re: EU: ISPs und Musikindustrie sollen nach französischem Vorbild gegen Musiktausch k

    naja, letztlich wird diese Kontrolle spielend zu umgehen sein. Es trifft dann natürlich nicht die pösen Mordkopierer, die schon Terabytes Daten gesammelt haben, sondern eher diese blöden (nicht informierten) Kiddies, die immernoch mit "Emule und co" und vollgepacktem shared ordner ziehen (siehe Stern Tv-Beitrag ). Die Leute, die an Raubkopien verdienen und den wirklichen Schaden verursachen, kriegen die eh nicht gefasst mit diesen Maßnahmen.

    Es würde mich echt nicht wundern, wenn das "französische Vorbild" (kotz) bei uns so abgewandelt wird, dass es eine Art Bußgeld-Katalog für diese Vergehen geben wird und nicht drei Verwarnungen mit anschießender Sperrung (wäre ja für Provider nicht gerade das gelbe vom Ei). Das passt am Besten zum bisherigen Kurs der Regierung und würde gleichzeitig Geld in die Staatskassen bringen. Bin mal gespannt was die sich noch so einfallen lassen

    Naja, zum Glück gibt es noch Juristen mit Weitblick. http://www.golem.de/0712/56639.html
    Vielleicht wird jetzt erstmal die Abmahnabzocke etwas eingegrenzt. Dieses System stinkt ja schon seit Jahren zum Himmel.
    Geändert von MisterGreen (21. 12. 2007 um 02:23 Uhr)

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