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20. 12. 2007, 15:40 #1
Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten dagegen
Die Bundesregierung hat einem verschärften Jugendschutzgesetz zugestimmt, welches schwere Auflagen für "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen" in Computerspielen mit sich bringt. Aus Bayern kommt Protest: dort sieht man wehrlose Pixel durch das "Wertesystem unseres Grundgesetzes" geschützt. Auch die Spielehersteller sind nicht einverstanden: der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU hält das Gesetz für verfassungswidrig.
Nach wie vor ist allenfalls umstritten, ob die sogenannten "Killerspiele" tatsächlich Einfluss auf die Gewaltbereitschaft der Gamer haben, weiter ist der deutsche Jugendschutz ohnehin einer der strengsten weltweit. Dennoch sah sich die Regierung veranlasst, ihr vermeintliches Scherflein zur Gewaltprävention beizutragen - ob es etwas bringt oder nicht, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote sind bei Gewaltspielen vorgesehen - unabhängig davon, ob sie ohnehin für Jugendliche verboten sind oder nicht.
Woraus direkt folgt, dass das Gesetz mit Jugendschutz absolut nichts zu tun hat
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27. 12. 2007, 08:23 #41
Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Naja das Kinder Pornografie einem zum Nachahmungstäter mutiert wage ich zu bezweifeln, heb auch schon Fake downloads gehabt bei denen mir bei der ersten Vorschau mir fast die Galle hoch kam und ich danach reportete/abbortete...
Und die Killerspiele, naja ich hab 1 Jahr ausgiebig CS:S gezockt ...mit meiner Militärwaffe im Schrank die "Einsatzbereit" währe jemanden abzuknallen wär mir dennoch nie in den Sinn gekommen...
sogenanter Jugendschutz beschneitet jeweils nur die rechte der Erwachsenen.
FsK18 auch mal im Laden wie auch in der "Familie" umzusetzen würde da eher helfen..
MfG 3vil
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29. 12. 2007, 20:09 #42Mitglied
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Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Erstens soll "virtuelle" Kinderpornografie was sein? Es gibt im Strafrecht nur zwei relevante Kategorien von Kinderpornografie. Solche, die ein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt und die (aus Gründen, die mit "Nachahmung" gar nichts zu tun haben und die offensichtlich sein sollten) völlig verboten ist, und solche, die kein derartiges Geschehen wiedergibt und deren Besitz und private Beschaffung nicht verboten sind.
Zitat von Chronoton
Zweitens ist die rechtliche Handhabung von Kinderpornografie der zweiten Kategorie (und bei Gewalt- und Tierpornographie, die den gleichen Beschränkungen unterliegt, ebenso) verfassungsrechtlich schon ziemlich wackelig, was man nicht herausfordern sollte.
Drittens entnimmst Du welcher Gesetzesbegründung, welchem rechtlichen Gutachten oder welchem einschlägigen Urteil Deine Ansicht zur Begründung des entsprechenden Paragraphen des StGB?
Viertens ist Pornografie (Kinderpornografie ebenso wie andere) qua Verfassungsgericht definiert als: "auf Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielen(d)". Die bloße Darstellung sexueller Inhalte ist es nicht.
Analog wäre hier das Abzielen auf die Schaffung realer Gewaltbereitschaft. So etwas nennt man einschlägig Gewaltverherrlichung, und nun rate mal was: Die wird von der jetzigen Rechtslage genau so behandelt wie Kinderpornografie der zweiten Kategorie (Strafmaß ist anders, aber die Verbotsvorschriften sind die gleichen.)
Wenn Du das gerne tust, war es mir eine Freude.ich bin auf dem gebiet kein experte, aber es würde mich sehr wundern, wenn wissenschafter zum schluß kämen, dass bei virtuellen darstellungen von gewalt keinerlei bedenken bestünden, bei virtuellen darstellungen von sexuellen handlungen jedoch schon. ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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30. 12. 2007, 20:11 #43Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
das ist so nicht ganz korrekt. fiktionale geschichten, zeichnungen, computergenerierte bilder und auch verfälschte bilder fallen unter dieses verbot. wie du schon richtig bemerkt hast wäre das wirklichkeitsnahes geschehen. das meinte ich mit virtueller kinderponrografie, die im gegensatz zur "echten" kinderpornografie keinen reellen mißbrauch zeigt.Erstens soll "virtuelle" Kinderpornografie was sein? Es gibt im Strafrecht nur zwei relevante Kategorien von Kinderpornografie. Solche, die ein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt und die (aus Gründen, die mit "Nachahmung" gar nichts zu tun haben und die offensichtlich sein sollten) völlig verboten ist, und solche, die kein derartiges Geschehen wiedergibt und deren Besitz und private Beschaffung nicht verboten sind.
auch ist dein argument, dass die nachahmung mit reeller kinderpornografie nichts zu tun hat nicht korrekt. es werden vordringlich 2 argumente für das verbot dieser schriften vorgebracht.
1. darstellerschutz, der zwar das gezeigte kind nicht mehr schützt, aber es sollen damit zukünftige opfer geschützt werden.
2. der schon erwähnte schutz vor nachahmungstaten.
was meinst du damit? meinst du damit, dass man an verfassungsrechtlich bedenklichen gesetzen nicht rütteln soll?Zweitens ist die rechtliche Handhabung von Kinderpornografie der zweiten Kategorie (und bei Gewalt- und Tierpornographie, die den gleichen Beschränkungen unterliegt, ebenso) verfassungsrechtlich schon ziemlich wackelig, was man nicht herausfordern sollte.
auch sind die die beiden paragrafen 184b und 184a nicht ident, da sie sich vor allem in bezug auf den besitz dieser schriften unterscheiden.
§184bDrittens entnimmst Du welcher Gesetzesbegründung, welchem rechtlichen Gutachten oder welchem einschlägigen Urteil Deine Ansicht zur Begründung des entsprechenden Paragraphen des StGB?
auf die schnelle guck da mal rein -> http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_kinderpornographie/04_stellungnahmen/index.html
da findest du die gängigen begründungen
das ist auch nicht korrekt. der unterschied besteht, wie schon erwähnt, im besitzverbot, denn man kann soviele gewaltverherrlichende tötungs/foltervideos (sogar von kindern) besitzen wie einer will.Analog wäre hier das Abzielen auf die Schaffung realer Gewaltbereitschaft. So etwas nennt man einschlägig Gewaltverherrlichung, und nun rate mal was: Die wird von der jetzigen Rechtslage genau so behandelt wie Kinderpornografie der zweiten Kategorie (Strafmaß ist anders, aber die Verbotsvorschriften sind die gleichen.)
auch bezog ich mich auf becksteins aussagen er wolle "killerspiele" ähnlich behandeln wie kinderpornografie. würde heißen: bis zu 10 jahre gefängnis für verbreiter und bis zu 2 jahre für besitzer von gewaltbeherrschten videospielen.
mfg
chronotonGeändert von Chronoton (30. 12. 2007 um 20:59 Uhr)
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31. 12. 2007, 21:41 #44Бра

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Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Das Thema ist irgendwie schon altbacken

Ich wundere mich immer wieder, wie das Thema angeblicher "Jugendschutz" so heiß umlabert wird.
Was ich damit sagen will : Deutschland ist doch schon irgendwie seltsam und krank.
Deutschland hat die strengsten JuSchu-Gesetze auf diesem Planeten (falls ihr es mir nicht glaubt-nachlesen!)
Das Thema JuSchu wird langsam dämlich.Kein anderes Land erfindet so komische, bescheuerte Gesetze wie DE (bis auf vllt. ein paar meg -ausnahmen)
Tja, mal wieder eine Dämlichkeitsbelegung
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31. 12. 2007, 22:09 #45
Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Ich habe eher den Eindruck, da steckt schon Absicht hinter. Mit möglichst schwammigen Formulierungen will man den Ermittlungsbehörden weitestgehendes "Verdachtsgewinnungs-Material" in die Hand geben, damit sie auf möglichst vielen privaten Rechnern herumschnüffeln können, und möglichst auch oft "fündig" werden.
Zitat von TonyMontana187
Sogenannte "Killerspiele" haben sehr viele (gerade junge) Menschen auf dem Rechner, und zwischen dem, was bisher unter "Kinderpornographie" fiel und dem, was zukünftig darunter fallen soll, liegen Welten.
Auch ein Erotik-Video mit einer "auf Teeny getrimmten" 19-Jährigen dürfte in Zukunft schon als "Kinder- und Jugendpornographie" gelten. Zumindest reicht es, um erstmal ein Ermittlungsverfahren mit allem drum und dran einzuleiten, mit allen bekannten Folgen für den "Verdächtigen".
Bis irgendwann mal in ferner Zukunft der BGH dann ein Grundsatzurteil dazu fällt, gehen Jahre ins Land und etlichen bislang unbescholtenen Bürgern wird wegen des Verdachts des "Umgangs mit Kinderpornographie" die Zukunft versaut.
Ich frage mich ernsthaft, wer durch solchen gesetzlichen Schwachsinn wovor geschützt werden soll....
MfG + GR Andy
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31. 12. 2007, 22:43 #46-Br0ken-Gast
Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Ja, das fällt dann in den Bereich der virtuellen Kinderpornographie (ist leider kein schlechter Scherz) ... Du tust quasi so, als ob die volljährige Dame eine Minderjährige wäre und deshalb wird es dann eine strafbare HandlungAuch ein Erotik-Video mit einer "auf Teeny getrimmten" 19-Jährigen dürfte in Zukunft schon als "Kinder- und Jugendpornographie" gelten. Zumindest reicht es, um erstmal ein Ermittlungsverfahren mit allem drum und dran einzuleiten, mit allen bekannten Folgen für den "Verdächtigen".
Ich erspare mir vorsichtshalber mal lieber einen Kommentar dazu
Gibt es eigentlich auch einen Unterschied zwischen realer und virtueller Kompetenz in der Politik
?
Geändert von -Br0ken- (01. 01. 2008 um 13:35 Uhr)
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31. 12. 2007, 22:45 #47Mitglied
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Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Doch, vollkommen korrekt. Alle diese Dinge fallen nur dann unter das Besitzverbot, wenn sie ein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen abbilden. Bei computergenerierten Bildern ist (jedenfalls beim aktuellen Stand der Technik noch) eher unwahrscheinlich, daß sie das können. Die gängige Definition von "wirklichkeitsnah" ist in diesem Falle, daß ein unwissender Beobachter glauben könnte, es handle sich um die Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens - was bei Zeichentrickfilmen, den meisten Computergrafiken etc. auszuschließen ist.
Zitat von Chronoton
Doch, auch das ist aus offensichtlichen Gründen korrekt.auch ist dein argument, dass die nachahmung mit reeller kinderpornografie nichts zu tun hat nicht korrekt.
Gewiss, der eine oder andere Politiker mag da anderes im Sinne haben, aber der "Darstellerschutz" (der übrigens die Menschenwürde des Kindes sehr wohl noch schützt, der sexuelle Mißbrauch an sich ist eine eigene Straftat, von daher ist das ein völlig falscher Gedankengang Deinerseits) ist das Entscheidende.
Nein. Sondern daß es unklug wäre, auf eine verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung (die aber aufgrund gesellschaftlicher Faktoren von niemandem beanstandet wird) als Präzendenz für ein neues Gesetz zurückzugreifen.was meinst du damit? meinst du damit, dass man an verfassungsrechtlich bedenklichen gesetzen nicht rütteln soll?
In Bezug auf Kinderpornografie der zweiten Kategorie sind sie vollkommen identisch.auch sind die die beiden paragrafen 184b und 184a nicht ident, da sie sich vor allem in bezug auf den besitz dieser schriften unterscheiden.
Äh nein, tue ich nicht? Hast Du überhaupt gelesen, was das ist, das Du da verlinkt hast?http://www.bundestag.de/ausschuesse/...men/index.html
da findest du die gängigen begründungen
Doch, daß ist in Bezug auf Kinderpornografie der zweiten Kategorie absolut, vollkommen und definitiv korrekt. Du hast die entsprechenden Paragraphen/meinen Post nicht gelesen/verstanden. Mit Kinderpornografie der zweiten Kategorie darfst Du Dein ganzes Haus vollstellen, wenn Du Lust hast (und die Vorhänge zuziehst.)das ist auch nicht korrekt.
Jetzt muß ich auch noch den von mir sehr wenig geschätzten Herrn Beckstein in Schutz nehmen... denn Du hast schon wieder unrecht. In der Hauptsache hat Herr Beckstein diesen dämlichen Vergleich nämlich angestellt, um seiner Meinung nach zu zeigen, daß, wenn erst einmal die entsprechende Strafbarkeit da ist, die Verbreitung der "Killerspiele" via Internet ebenso wie die der Kinderpornos verhindert werden kann. Womit er angesichts der Popularität und Gesellschaftsfähigkeit des einen respektive des anderen unter technikaffinen Menschen natürlich ein paar Lichtjahre an der Realität vorbeisegelt wie üblich, aber das ist hier ja nicht Thema.auch bezog ich mich auf becksteins aussagen er wolle "killerspiele" ähnlich behandeln wie kinderpornografie.
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31. 12. 2007, 23:13 #48
Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Zitat von -Br0ken-
Als besonders bedenklich sehe ich dabei an, daß die Auslegung, was denn nun genau darunter fällt, den jeweiligen Polizisten, Staatsanwälten und Richtern überlassen bleibt, und daß damit zukünftig einer gewissen Willkür (theoretisch?) Tor und Tür geöffnet sein kann, wenn dieser Blödsinn erstmal Gesetz ist.
Man schafft sich damit faktisch eine "Eintrittskarte" zur Kriminalisierung grosser Teile der PC-besitzenden Bevölkerung, auch wenn die mit Kinderpornographie im ursprünglichen Sinn rein garnichts am Hut haben.
Allein schon nur Ermittlungen im Zusammenhang mit sowas, selbst wenn das Verfahren nachher eingestellt wird, hat für Betroffene häufig katastrophale private und berufliche Folgen.
Aber das kann unseren selbsternannten "Jugendschützern" ja scheissegal sein....
MfG + GR Andy
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31. 12. 2007, 23:32 #49SnowWhiteLinesGast
Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Naja, ich glaube langsam, die machen diese Gummigesetze bewußt deshalb, um in Zukunft unliebsame Zeitgenossen leichter aus dem Verkehr ziehen zu können ...Als besonders bedenklich sehe ich dabei an, daß die Auslegung, was denn nun genau darunter fällt, den jeweiligen Polizisten, Staatsanwälten und Richtern überlassen bleibt, und daß damit zukünftig einer gewissen Willkür (theoretisch?) Tor und Tür geöffnet sein kann, wenn dieser Blödsinn erstmal Gesetz ist.
Man schafft sich damit faktisch eine "Eintrittskarte" zur Kriminalisierung grosser Teile der PC-besitzenden Bevölkerung, auch wenn die mit Kinderpornographie im ursprünglichen Sinn rein garnichts am Hut haben.
Allein schon nur Ermittlungen im Zusammenhang mit sowas, selbst wenn das Verfahren nachher eingestellt wird, hat für Betroffene häufig katastrophale private und berufliche Folgen.
Sehr bedenkliche Entwicklung allmählich das Ganze, dass da niemand was dagegen unternehmen kann ... Will mir nicht in den Kopf
Ich habe auf meinem Rechner ja nichts, das irgendwie in diesen Bereich fallen könnte.
Aber wenn selbst YouTube verboten ist und man sich damit schon strafbar macht.
Google ist ab 18 aber bei vielen Browsern Standardseite. Dann könnte ich theoretisch ins Gefängnis kommen, wenn der Nachwuchs Google benutzt sofern ich zufällig mal nicht im Zimmer war ...
Das ist doch eine verkehrte Welt, das kann doch nichts mehr mit irgendwelcher Sicherheit für irgendwen zu tun haben ... Ich begreife es nicht, tut mir leid
Was für eine Art von Sicherheit soll das denn genau sein, kann es mir mal jemand erklären? Und vor allen Dingen: Inwieweit ist diese Art der Sicherheit denn noch im Sinne dieses Volkes, sowas will doch keiner ernsthaft für sich haben!Geändert von SnowWhiteLines (31. 12. 2007 um 23:48 Uhr)
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01. 01. 2008, 01:20 #50
Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten dagegen
Und wenn man das mal konsequent weiterverfolgt wird man bemerken, das auch Fachzeitschriften nicht mehr über solche Spiele berichten werden.Ich muss also schon wissen was ich will, statt mich einfach im Geschäft umsehen zu können
Allein die gamestar hat in ihrer letzten Ausgabe 2 Spiele nicht getestet weil sie evtl indiziert werden könnten.
Nönö, ich bin schon so alt geworden und hab im Prinzip alle Genres durch und auch die Shooter hab ich ausgibig gezockt, Doom, Quake, Postal ect und ich bin nicht einmal auf die Straße gerannt und hab jemanden mit ner Kettensäge oder ner anderen Waffe bedroht...ich hab nicht mal ne Waffe...und ich fühle mich auch noch recht normal im Kopf.
Soviel zur Nachahmer-These.
Ach übrigens, n frohes Neues und jetzt geh ich schlafen.
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01. 01. 2008, 01:57 #51
Re: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten
Das liegt daran, daß sich von der "breiten Masse" weder jemand persönlich betroffen fühlt, noch in irgendeiner Form den Kram hinterfragt.
Zitat von SnowWhiteLines
Den Bürgern wird das Ganze durch die Mainstream-Medien als neues Mittel zum "Schutz von Kindern und Jugendlichen" untergejubelt, alle finden sowas natürlich richtig und toll, aber kaum einer rafft die "Feinheiten" dieser Gesetze bzw. erkennt die Gefahren in der Anwendung.
Deshalb gibt es so wenig Protest und Widerstand dagegen in der Öffentlichkeit.
MfG Andy
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01. 01. 2008, 04:04 #52Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
da hast du mir doch recht gegeben bzw. wir sind uns einig.
Zitat von Wulfhelm
beispiele:
* jemand schildert in einer fiktionalen geschichte, den mißbrauch eines kindes, wenn, wie du es sagst, es sich um ein wirklichkeitsnahes geschehen handelt, dann ist das strafbewehrt.
"bumsorgie mit vulkanischen kindern und klingonen auf der enterprise" wird durchgehen, "bumsorgie mit russischen kindern in münchen" nicht.
* jemand retuschiert das bild einer zierlichen pornodarstellerin so, dass die brüste verschwinden und platziert den kopf eines mädchens auf ihren körper. das ist jetzt schon problemlos machbar. werbefotografen arbeiten mit ähnlichen mitteln.
* jemand ist zeichnerisch begabt, macht aus der fantasie heraus eine aktzeichnung in aufreizender pose von seiner 12jährigen nachbarin.
erwähnen möchte ich auch noch, dass selbst in second live, mit ihrer grausigen grafik, eine deutsche staatsanwaltschaft ermittlungen nach §184b aufgenommen hat, weil dort kinderavatare mibraucht worden sind. es wäre interessant zu wissen, wie ein gericht hier entschieden hat/hätte. grafik zu schlecht -> erlaubt, grafik besser -> strafbewehrt?
DAS meinte ich mit virtueller kinderpornografie aka wirklichkeitsnahe darstellungen.
meine argumentationslinie ist die gängige argumentationsweise der justiz!Doch, auch das ist aus offensichtlichen Gründen korrekt.
Gewiss, der eine oder andere Politiker mag da anderes im Sinne haben, aber der "Darstellerschutz" (der übrigens die Menschenwürde des Kindes sehr wohl noch schützt, der sexuelle Mißbrauch an sich ist eine eigene Straftat, von daher ist das ein völlig falscher Gedankengang Deinerseits) ist das Entscheidende.
würde man nur den darstellerschutz anführen, so wäre ein verbot von den oben genannten schriften nicht mehr zu halten. hier benötigt man noch das argument der förderung zu nachahmungstaten. pixel, bytes und papier können logischerweise nicht dem darstellerschutz unterliegen, wenn kein reeller darsteller gegenstand der schrift ist.
siehe den link in meinem letzten beitrag. http://www.bundestag.de/ausschuesse/...men/index.html
hier äußern sich die experten ähnlich.
auch kann ich nicht erkennen welchen falschen gedankengang du bei mir erkennst.
präzisiere das bitte.
die würde eines kindes kann man nicht verletzen, wenn es sich nicht um ein reelles geschehen handelt. genau das ist ja meine argumentation.
virtuell - erlaubt, egal ob sexuelle oder normale gewalt
reell - verboten, egal ob sexuelle oder normale gewalt. das sollte auch für den besitz von folter/tötungsvideos und auch von vergewaltigungvideos von erwachsenen mit einbeziehen. zumindest meiner meinung nach.
das gesetz ist die ultimo ratio und dient nicht dem durchsetzten von moralischen ansichten. genau diese argumentation hat in österreich dazu geführt, das bis 2002 schwule jugendliche ein schutzalter von 18 jahren hatten. heterosexuelle und lesbische beziehungen aber ab 14 erlaubt waren. jedes jahr gingen einige menschen in den knast, nur weil man aus moralischen gesichtspunkten an diesem gesetz festgehalten hat. zwar wurde das unter dem deckmantel von wissenschafltichen studien gerechtfertigt, war aber aus sicht aller eu länder unfug, denn sonst wäre österreich nicht jahrelang dafür gerügt worden. wenn ein gesetz zweifelhaft ist, dann gehört es vom höchstgericht überprüft, und zwar mit den maßstäben mit denen man auch andere gesetze mist.Nein. Sondern daß es unklug wäre, auf eine verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung (die aber aufgrund gesellschaftlicher Faktoren von niemandem beanstandet wird) als Präzendenz für ein neues Gesetz zurückzugreifen.
die moralkeule hat in der vergangeheit so manche gesetzliche schandtat, wie verbot von homosexualität, benachteiligung der frau und anderen bevölkerungsgruppen, ermöglicht.
wenn die gesetzliche regelung so ist, dass man bilder von gefolterten und ermordeten kindern besitzen darf, posingbilder aber nicht, dann sollte das kritisch beäugt werden.
hier besteht nachbesserungsbedarf. entweder man kommt zum schluss beides ist strafwürdig, oder keines von beiden.
was meinst du mit "zweiter kategorie"? es gibt nur einen paragrafen für kinderpornografische schriften (§184b), da kann ich aber keine "zweite kategorie" erkennen, auch habe ich noch nie von diesem ausdruck in diesem zusammenhang gehört.In Bezug auf Kinderpornografie der zweiten Kategorie sind sie vollkommen identisch.
184b und 184a unterscheiden sich in punkto besitz eindeutig. bei einem ist es verboten beim anderen nicht. ich kann keine gleichheit erkennen.
ja habe ich, ich habe alle pdfs runtergeladen und gelesen, um bei der geplanten verschärfung des"jugendpornoparagrafen" mitreden zu können. dort wird auch auf die 2 argumente (darstellerschutz und nachahmungstaten) hingewiesen.Äh nein, tue ich nicht? Hast Du überhaupt gelesen, was das ist, das Du da verlinkt hast?
die anderen experten sind auch interessant zu lesen, aber explizit möchte ich folgende stellen erwähnen:
renzikowski.pdf seite9
hoernle.pdf seite5, seite8
Thiee.pdf seite6 eläutert sogar, dass KEIN eindeutiger nachweis erbracht wurde, dass kinderpornografie den reellen sexuellen mißbrauch fördert. von wirklichkeitsnahen darstellungen, die ja bekanntlich keinen reellen mibrauch zeigen ist hier nicht einmal die rede. man stelle sich vor, diese argumentation würde auch auf gewaltbeherrschte spiele übertragen werden.
wir können nicht sicher nachweisen, dass killerspiele reelle gewalt fördert, aber wir verbieten trotzdem sogar den besitz dieser spiele
spätestens da fliegen die ersten reellen steine gegen öffenliche gebäude, wage ich zu behaupten.
wie schon erwähnt, was ist "kinderpornografie der zweiten kategorie"?Doch, daß ist in Bezug auf Kinderpornografie der zweiten Kategorie absolut, vollkommen und definitiv korrekt. Du hast die entsprechenden Paragraphen/meinen Post nicht gelesen/verstanden. Mit Kinderpornografie der zweiten Kategorie darfst Du Dein ganzes Haus vollstellen, wenn Du Lust hast (und die Vorhänge zuziehst.)
meiner meinung nach gibt es nur schriften nach §184b.
wenn du mir vorwirfst im unrecht zu sein, dann erläutere das bitte anhand seiner aussagen.Jetzt muß ich auch noch den von mir sehr wenig geschätzten Herrn Beckstein in Schutz nehmen... denn Du hast schon wieder unrecht. In der Hauptsache hat Herr Beckstein diesen dämlichen Vergleich nämlich angestellt, um seiner Meinung nach zu zeigen, daß, wenn erst einmal die entsprechende Strafbarkeit da ist, die Verbreitung der "Killerspiele" via Internet ebenso wie die der Kinderpornos verhindert werden kann. Womit er angesichts der Popularität und Gesellschaftsfähigkeit des einen respektive des anderen unter technikaffinen Menschen natürlich ein paar Lichtjahre an der Realität vorbeisegelt wie üblich, aber das ist hier ja nicht Thema.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...466183,00.htmlVon der Leyen und Laschet wollen das Jugendschutzgesetz verschärfen, um so Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Spielen mit exzessiver Gewalt zu erschweren. Bayern dagegen dringt auf ein generelles Verbot der Spiele und will am Freitag eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen mit dem Ziel, den Strafrechtsparagrafen 131 entsprechend zu erweitern.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...452419,00.htmljetzt wird es konkret: Bayerns Innenminister Beckstein will Herstellung, Vertrieb und Kauf solcher Spiele mit bis zu einem Jahr Haft bestrafen. Das steht in der Blaupause für ein Gesetz, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.
herstellung für beide delikte verboten
verbreitung für beide delikte verboten
legt man den kauf als besitz aus (ist unsauber aber naja), dann wäre auch hier für beide delikte die gleiche aussage zutreffend. ob er aber tatsächlich vorhatte den besitz zu sanktionieren vermag ich aber nicht mit bestimmtheit zu sagen.
meine behauptung, beckstein wolle gewaltverherrlichende spiele ähnlich behandeln wie schriften nach 184b, sehe ich hiermit als bestätigt an.
dass der strafrahmenunterschied groß ist gestehe ich aber ein.
auch lasse ich mich gerne zur aussage "beckstein wolle gewaltspiele ähnlich wie delikte nach §184a sanktionieren" überreden.
wäre man sarkastisch dann könnte man meinen "die kinderpornografie ist in der mitte der jungen gesellschaft angekommen",
Zitat von titus_shg
hier wird in der tat ein straftatbestand kreiert bzw. ist schon realität (zb. in österreich), der mit kinderpornografie nichts mehr zu tun hat, aber dennoch genauso stigmatisierend wirkt, weil (fast) kein unterschied gemacht wird.
in der bevölkerung ist kinderpornografie = vergewaltigung von kindern.
in zukunft könnte auch die geschichte "unser erstes mal an ihrem 17ten geburtstag" jemanden zum abschaum degradieren. wer so blöd ist, so eine story einem freund zu senden, der macht sich dann der verbreitung, mit einem mindeststrafmaß von derzeit 3 monaten, schuldig.
mal sehen, ob man diese ecken abrundet, oder ob man einfach die altersgrenze auf 18 hinaufschraubt.
yep, dazu möchte ich eine aktuelle beobachtung zu den feinheiten dieses gesetzes niederschreiben.... aber kaum einer rafft die "Feinheiten" dieser Gesetze bzw. erkennt die Gefahren in der Anwendung.
ich komme gerade von einer riesigen öffentlichen silvesterparty, wo ich 2 jugendliche gesehen habe, die sich in eine stille ecke zum knutschen oder sonst was zurückgezogen haben. da ich aus österreich bin, hätte ich mich zum kinderpornografen gemacht, wenn ich mit dem handy meiner freundin das eine oder andere bild von ihnen gemacht hätte. ein freund der beiden scheint dieses gesetz wohl nicht zu kennen und hat zum jux ein paar bilder geschossen (zumindest sah es so aus, waren zu weit weg).
ich habe aber großzügig auf eine anzeige verzichtet, da ich die kinderpornostatistik nicht in die höhe treiben will
hm, aber eine schöne schlagzeile wärs sicher gewesen.
Schon am ersten Tag des Jahres herrscht KINDERPORNOWAHNSINN
Aufmerksamer Nachtschwärmer stellt Kinderpornoproduzenten.

mfg
chronoton
ach ja, gutes neues jahr !
möge die vds NICHT mit uns sein.


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