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Xenor
no way man
 
Benutzerbild von Xenor
 
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 1.061
rechtliche frage zum thema KiPo

erst einmal, ich erstelle diesen Post nur aus interesse und finde KiPo grausam und finde es wichtig, dass die sharer von diesen verfolgt werden!

nun zu meiner frage:
darf man, wenn man eine freundin < 18 o.ä. hat, nacktbilder von dieser haben oder währe das dann KiPo? wie ist das wenn man(n) über bzw. unter 18 ist?

im prinzip ist doch jedes bild eines nackten babys (und davon gibt es ja nun einige, die nicht nur in der familie bleiben) KiPo, oder nicht?

kennt sich da jemand mit der rechtlichen lage aus?
Alt 29. 12. 2007, 00:15 Xenor is offline Mit Zitat antworten #1
kuxxx Spender
ex-Moderator
 
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Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 3.445
Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Wenn die Person unter 18 ist, soll es wohl demnächst Pädophilie sein.
Auch wenn Du unter 18 bist.

Ich will's nicht beschwören, es gehört so auch nicht hier hinein.


Sticky lesen!

*Schubs*
Alt 29. 12. 2007, 00:20 kuxxx is offline Mit Zitat antworten #2
Xavathras
 
Beiträge: n/a
Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Nein! kommt auf die Stellungen des Kindes an!

Wenn du 18 Jahre alt bist, deine Freundin aber erst 17 und du erotische nacktbilder von ihr hast machst du dich unter umständern strafbar wenn du es an freunde etc. weiterschickst.
privater besitz solcher aufnahmen dürfte nicht verboten sein
bzw. könnte die bullerei ja auch schlecht mitkriegen

aber ich kenne mich damit nicht so aus
Alt 29. 12. 2007, 00:20 Mit Zitat antworten #3
LordOfTheFlame
Hab keine Ahnung von nix!
 
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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.208
Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Sufu, aehnliche Frage hatten wir schonmal.
Zudem guck dir mal die Def. von Kinderpornographie an - da ist das recht deutlich, zumal Personen unter 18 ja nicht mehr Kinder sein muessen, merkste was?
Alt 29. 12. 2007, 00:27 LordOfTheFlame is offline Mit Zitat antworten #4
bin_nur_gast
Geisterfahrerüberholer
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 1.369
Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Zitat:
Zitat von Xenor 
im prinzip ist doch jedes bild eines nackten babys (und davon gibt es ja nun einige, die nicht nur in der familie bleiben) KiPo, oder nicht?

Da solche Babyfotos (normalerweise) nicht pornografisch sind, können sie deshalb auch kein KiPo sein.
Alt 29. 12. 2007, 00:36 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #5
Xenor
no way man
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Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 1.061
Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Zitat:
Zitat von LordOfTheFlame 
Sufu, aehnliche Frage hatten wir schonmal.
mhh ja da war mir der suchbegriff nicht so klar. zu kipo gibt es ja unendlich viele themen...
Zitat:
Zitat von LordOfTheFlame 
Zudem guck dir mal die Def. von Kinderpornographie an - da ist das recht deutlich, zumal Personen unter 18 ja nicht mehr Kinder sein muessen, merkste was?
Kind ist man in De unter 14 bzw. unter 15, allerdings gilt in bestimmten Zusammenhängen nach SGB VIII als Kind auch, wer noch nicht 18 Jahre alt ist. (Wikipedia) und in De darf ja keine pornographie von unter 18-jährigen verteilt werden.

Zitat:
Zitat von kuxxx 
Wenn die Person unter 18 ist, soll es wohl demnächst Pädophilie sein.
Auch wenn Du unter 18 bist.
ist bei die also auch ein z.B. 15-jähriger pädophil der eine 17-jährige freundin hat und von dieser nacktfotos hat?

Zitat:
Zitat von bin_nur_gast 
Da solche Babyfotos (normalerweise) nicht pornografisch sind, können sie deshalb auch kein KiPo sein.
du meinst das: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 ist das bloße „Posing“ jedoch nicht strafbar: „§ 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i.d.F. des 6. StrRG setzt voraus, dass der Täter das Kind dazu bestimmt, dass es an seinem eigenen Körper sexuelle Handlungen vornimmt; es reicht nicht aus, dass der Täter das Kind lediglich dazu bestimmt, vor ihm in sexuell aufreizender Weise zu posieren.“ (Wikipedia), oder? Ich dachte man wird deswegen aber trotzdem angezeigt und das war auch nur ein urteil.

Ach mist, dass habe ich in Wikipedia überlesen, damit währe meine frage teilweise beantwortet gewesen:
Zitat:
Im Gegensatz zu sexuell aufreizenden Darstellungen ist bloße Nacktheit in Deutschland kein hinreichendes Kriterium für Pornografie (Schönke/Schröder). Somit gelten Darstellungen nackter Kinder (z. B. FKK-Bilder) nicht als Kinderpornografie. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften kann diese jedoch indizieren. Sie begründet dies mit einer Wirkungsvermutung auf jugendliche Betrachter.

Quelle: Wikipedia - Kinderpornographie
Alt 29. 12. 2007, 00:53 Xenor is offline Mit Zitat antworten #6
bin_nur_gast
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Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Zitat:
Zitat von Xenor 
ist bei die also auch ein z.B. 15-jähriger pädophil der eine 17-jährige freundin hat und von dieser nacktfotos hat?

Momentan liegt die Grenze (noch) bei unter 14. Das mit unter 18 Jahren (also "Jugendlichenpornografie") ist nur ein Gesetzesentwurf, der vor ein paar Wochen erstmal wieder auf Eis gelegt wurde.
Alt 29. 12. 2007, 01:01 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #7
LordOfTheFlame
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Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Zitat:
Kind ist man in De unter 14 bzw. unter 15, allerdings gilt in bestimmten Zusammenhängen nach SGB VIII als Kind auch, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.

Ja aber hast du dir das Buch dazu mal durchgelesen? Zudem: als Quelle ein ganzes Buch anzugeben ist auch ... praezise .

Und zu Sufu: vielleicht mal KiPo, Kinderpornographie/-grafie probieren? So schwer ist das nun wirklich nicht.
Alt 29. 12. 2007, 01:06 LordOfTheFlame is offline Mit Zitat antworten #8
Solifluktion
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Re: rechtliche frage zum thema KiPo

solange die bilder nicht vor die Grünen kommen (nicht die Partei XD) isses wurscht. Wäre aber gut n paar der Bilder zu sehen :P bzw zu wissen WAS für Bilder das sind. Ob vom FKK oder ANDERE Bilder
Alt 29. 12. 2007, 01:16 Solifluktion is offline Mit Zitat antworten #9
Xenor
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Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Zitat:
Zitat von bin_nur_gast 
Momentan liegt die Grenze (noch) bei unter 14. Das mit unter 18 Jahren (also "Jugendlichenpornografie") ist nur ein Gesetzesentwurf, der vor ein paar Wochen erstmal wieder auf Eis gelegt wurde.
wusste ich nicht...
Zitat:
Zitat von LordOfTheFlame 
Ja aber hast du dir das Buch dazu mal durchgelesen? Zudem: als Quelle ein ganzes Buch anzugeben ist auch ... praezise .
nein, ich habe es mir nicht komplett durchgelesen ~.~
das buch ist auch keine quelle, sondern ich habe lediglich gesagt, dass dort teilweise man erst ab 18 kein kind mehr ist und wollte damit sagen, dass dies auch bei KiPo sein könnte...
Zitat:
Und zu Sufu: vielleicht mal KiPo, Kinderpornographie/-grafie probieren? So schwer ist das nun wirklich nicht.
man bekommt bei der suche nach kinderpornographie 121 ergebnisse.
meiner frage am nächsten kommt Ab wann ist etwas kinderpornografisch? aber beantwortet wird meine frage nirgends.

Zitat:
solange die bilder nicht vor die Grünen kommen (nicht die Partei XD) isses wurscht. Wäre aber gut n paar der Bilder zu sehen :P bzw zu wissen WAS für Bilder das sind. Ob vom FKK oder ANDERE Bilder
ahhh ich verstehe schon...ich meld mich bei dir!!
bevor jmd deswegen das thema voll spammt, das war ironie o.O
Alt 29. 12. 2007, 01:30 Xenor is offline Mit Zitat antworten #10
LordOfTheFlame
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Beiträge: 5.208
Re: rechtliche frage zum thema KiPo

Zitat:
man bekommt bei der suche nach kinderpornographie 121 ergebnisse.
meiner frage am nächsten kommt Ab wann ist etwas kinderpornografisch? aber beantwortet wird meine frage nirgends.

man koennte ja auch Foren eingrenzen. Das dies nicht unbedingt in den news oder im Filesharing diskutiert wurde duerfte irgendwie noch logisch sein.
Alt 29. 12. 2007, 01:33 LordOfTheFlame is offline Mit Zitat antworten #11
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