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XhonkX
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von nIkOnX 

Es gibt eine Übergangsfrist bis 2009 und es haben bis jetzt 3/4 der Provider versichert das diese Frist auch genutzt wird.

welche sind das den genau?
Alt 30. 12. 2007, 16:13 XhonkX is offline Mit Zitat antworten #51
greencalvin
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Beiträge: 3
Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Die Musikindustrie ebnet mit ihrer Vorderung eine einmalige Gelegenheit um ein Pilotprojekt starten zu können. Der gläserne Bürger. Mit der Datenspeicherung verlieren wir ein Teil unseres rechts auf unsere Privatsphäre. Denn jeder der etwas privates über uns erfahren möchte kann dann diese Daten abrufen. Jetzt sind es nur die Film und Musikdaten später dann Interessen, Hobbys, Vorlieben, Eigenarten von Schrift und Ausdruck. Aus diesen Daten kann man dann ein gutes Profil von der Person bekommen über welche man etwas erfahren möchte. Von gespeichteren Daten wie z.B. Ein und Verkauf bzw. Bankdaten kann man auch ein Profil über Kaufkraft und wirtschaftlichem Stand erstellen. Werden die Provider zur Speicherung verpflichtet ist eine Ausweitung dieser nur noch Formsache.
Habe da auch mal nen kleinen Bericht aus dem Spiegel verlinkt.

http://www.spiegel.de/flash/0,5532,15385,00.html

Geändert von greencalvin (30. 12. 2007 um 16:36 Uhr).
Alt 30. 12. 2007, 16:13 greencalvin is offline Mit Zitat antworten #52
koffein
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Wo steht das im Gesetz? Das ist allenfalls das (unerfüllte) Wunschdenken von HEISE.

Im Gesetz (§100g) steht drin, dass ein richterlicher Beschluss vorhanden sein muss. Die STA darf nicht einfach so Verkehrsdaten herausgeben.

Umgekehrt: Zeigen Sie mir bitte, wo im Gesetz steht, dass die STA diese Daten einfach so herausgeben darf.

Tja und wie sie es auch drehen und wenden, die STA Offenburg hat die Herausgabe der Daten verweigert. Gestützt von einem richterlichen Beschluss. Und die STA Offenburg ist lange nicht mehr die einzige.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Kritisieren dürfte darf diese Anwalt bei den GRÜNEN das ja (Art. 5 GG) Ansonsten sind die StA an die RistBV gebunden.
= Verstoß gegen die RistBV!
Genau, Art. 5 GG erlaubt Ihnen auch hier so manche Meinungskundtuung. Da bin ich völlig d'accord mit Ihnen. Allerdings hat die Meinung des GRÜNEN-Anwalts Substanz und er steht keineswegs mit seiner Meinung alleine.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Den holen sich die StAe schon vor der Druchsuchung.
Vor welcher Durchsuchung bitte?

1. Wenn nicht ermittelt wird, gibt es auch keine Adresse die durchsucht werden kann.
2. Wenn ermittelt wird, wird noch lange nicht an der ermittelten Adresse durchsucht. Und es ist noch lange nicht sicher, ob die Verkehrsdaten von STA herausgegeben werden darf. Hierzu ist ein richterlicher Beschluss nach §100g notwendig.

Leider holen nicht alle STAs genau diesen Beschluss ein, sondern schicken lediglich die Polizei vor. Leider erteilen die Provider zum Teil auch dann die Auskunft.

Die Frage ist nun, kann es im Zivilverfahren ein Verwertungsverbot für die aus einer Akteneinsicht gewonnen Daten geben? Ich gebe zu, dass das nicht hochgradig wahrscheinlich ist, es ist aber auch nicht hochgradig unwahrscheinlich. Eine Einsicht in die Akten kann nämlich untersagt werden, wenn schutzwürdige Interessen des Beschuldigten vorliegen nach Paragraph 406 Abs. 2 der Strafprozessordnung. Das liegt zum Beispiel bei sachfremden Absichten vor und wenn die Ermittlungsmaßnahmen unzulässig sind. Das ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn das Strafverfahren nur dem Zweck dienen soll, um später Akteneinsicht zu nehmen.

Das Problem ist aber, wenn das Verfahren von der STA eingestellt wird, erfährt der Beschuldigte gar nichts davon. D.h. dieser kann nur im Nachhinein dagegen tätig werden.

Wie auch immer. Die die MI vertretende Kanzlei musste Auskunftsverweigerungen hinnehmen, und sie musste hinnehmen, dass STAs gar nicht erst tätig wurden.

Tja und als 3. Punkt wäre auch noch zu klären, ob die STA bei ihren Ermittlungen überhaupt auf die durch VDS gespeicherten Daten zurückgreift. Der Vorwurf der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material in p2p-Börsen o.ä. ist ja nun nicht mit einem Terroranschlag vergleichbar.


Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Wenn die Mandantschaft betroffen ist muss Akteneinsicht erteilt werden. Ich mache das oft zusammen mit einer Beschwerde gegen einen Einstellungsbescheid. Dann muss ich allein aus Gründen des rechtlichen Gehörs Akteneinsicht (um die Richtigkeit der StA-Entscheidung überprüfen zu können) erteilt werden.

Für die MI war ich nur selten tätig - Ansonsten ist mir immer Akteneinsicht erteilt worden, wenn die Mandantschaft betroffen war.

Nunja, wie oben gesagt kann z.B. evt. §406,2 eine Akteneinsicht oder eine Verwertung der eingesehen Daten verhindern.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
..... und wieviele davon gem. § 153a in Verbindung mit einer kräftigen Geldbuße?
Weiß nicht, sagen Sie es mir.

Schauen wir mal:
Diese 97% der Einstellungen beinhallten alle die Fälle, in denen Kinder und Jugendliche (vorwiegend Kinder unter 14 Jahren) beteiligt waren, wo nicht ermittelt wurde wegen Bagatellschäden, etc. Ich gehe davon aus, dass in 99% dieser 97% keine Geldbuße erteilt wurde.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Ja ja der Nixwiss!
Sehen Sie Ihre Fälle/Felle davon schwimmen?
Alt 30. 12. 2007, 16:54 koffein is offline Mit Zitat antworten #53
Gravenreuth
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von koffein 
Im Gesetz (§100g) steht drin, dass ein richterlicher Beschluss vorhanden sein muss.

Ja - für die Herausgabe der Daten an die StA.

Zitat:
Die STA darf nicht einfach so Verkehrsdaten herausgeben.

Die Daten sind nach dem Beschluß Bestand der Ermittlungsakte und in diese bekommt man Einsicht.

Zitat:
Umgekehrt: Zeigen Sie mir bitte, wo im Gesetz steht, dass die STA diese Daten einfach so herausgeben darf.

Wie wäre es mit:

§ 406e StPO
(1) Für den Verletzten kann ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. In den in § 395 genannten Fällen bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht.
(2) Die Einsicht in die Akten ist zu versagen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen. Sie kann versagt werden, soweit der Untersuchungszweck gefährdet erscheint oder durch sie das Verfahren erheblich verzögert würde.
(3) Auf Antrag können dem Rechtsanwalt, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(4) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befaßten Gerichts. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Satz 1 kann gerichtliche Entscheidung nach Maßgabe des § 161a Abs. 3 Satz 2 bis 4 beantragt werden. Die Entscheidung des Vorsitzenden ist unanfechtbar. Diese Entscheidungen werden nicht mit Gründen versehen, soweit durch deren Offenlegung der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte.
(5) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können dem Verletzten Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden; die Absätze 2 und 4 sowie § 478 Abs. 1 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.
(6) § 477 Abs. 5 gilt entsprechend.


Die Daten sind nach dem Beschluß Bestand der Ermittlungsakte und in diese bekommt man Einsicht.

Zitat:
Tja und wie sie es auch drehen und wenden, die STA Offenburg hat die Herausgabe der Daten verweigert. Gestützt von einem richterlichen Beschluss. Und die STA Offenburg ist lange nicht mehr die einzige.

contra legem § 406e StPO

Zitat:
Vor welcher Durchsuchung bitte?

1. Wenn nicht ermittelt wird, gibt es auch keine Adresse die durchsucht werden kann.

Stimmt - nur wenn trotz eines Anfangsverdachts nicht ermittelt wird, dann ist dies ein Dienstvergehen des betreffenden StA.

Zitat:
2. Wenn ermittelt wird, wird noch lange nicht an der ermittelten Adresse durchsucht. Und es ist noch lange nicht sicher, ob die Verkehrsdaten von STA herausgegeben werden darf. Hierzu ist ein richterlicher Beschluss nach §100g notwendig.

Stimmt und dieser Beschluss ist zu erlassen, wenn diese Daten für die weiteren Ermittlungen erfoderlich sind.

Zitat:
Die Frage ist nun, kann es im Zivilverfahren ein Verwertungsverbot für die aus einer Akteneinsicht gewonnen Daten geben? Ich gebe zu, dass das nicht hochgradig wahrscheinlich ist, es ist aber auch nicht hochgradig unwahrscheinlich.


Kann man diese Annahme mit einem § aus der ZPO untermauern??? Wir sind hier nicht (mehr) im Strafrecht! Ermittlungsakten (nebst Anlagen) können nach der ZPO als Beweismittel auf Antrag beigezogen werden.


Zitat:
Eine Einsicht in die Akten kann nämlich untersagt werden, wenn schutzwürdige Interessen des Beschuldigten vorliegen nach Paragraph 406 Abs. 2 der Strafprozessordnung. Das liegt zum Beispiel bei sachfremden Absichten vor und wenn die Ermittlungsmaßnahmen unzulässig sind. Das ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn das Strafverfahren nur dem Zweck dienen soll, um später Akteneinsicht zu nehmen.


Was die StA beweisen müsste.

Zitat:
Tja und als 3. Punkt wäre auch noch zu klären, ob die STA bei ihren Ermittlungen überhaupt auf die durch VDS gespeicherten Daten zurückgreift. Der Vorwurf der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material in p2p-Börsen o.ä. ist ja nun nicht mit einem Terroranschlag vergleichbar.

Wer behauptet das? Im übrigen ist man insoweit auf § 100g StPO gar nicht angewiesen. Es geht auch so:

§ 103 StPO
(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, dass sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.


Festplatten, worauf tatrelevanten Daten gespeichert sind, können so auch bei einem Zeuge sichergestellt werden.

Zitat:
Nunja, wie oben gesagt kann z.B. evt. §406,2 eine Akteneinsicht oder eine Verwertung der eingesehen Daten verhindern.

Wunschdenken!

Zitat:
Weiß nicht, sagen Sie es mir.

Sagte ich ja: NIXWISSER

Zitat:
Sehen Sie Ihre Fälle/Felle davon schwimmen?

Nein - die Ermittlungen werden vielmehr erleichtert.
Alt 31. 12. 2007, 10:11 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #54
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Gravi immernoch nicht im Knast?

Mal abwarten und Tee trinken würde ich sagen. Wer p2p weiterhin benutzt hat eh bald die Räuber am Arsch auch ohne 6 Monate Logfiles.
Alt 31. 12. 2007, 10:19 Mit Zitat antworten #55
Lord0fDarkness
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Wer sich aufgrund der Aussage von Zypries sicherer fühlt -> träum weiter!

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Doch weil das keine seriöse Quelle ist.
Also jetzt haste aber den Vogel abgeschossen. Manche Behauptungen (die, wie diese, vollkommen aus der Luft gegriffen sind), bringen mich immer mehr zum Schmunzeln. Auf jeden Fall bestätigen sie mich in meiner Überzeugung, dass Du mit Sicherheit der Letzte wärst, den ich als Anwalt in Anspruch nehmen würde.

Ansonsten glaub ich nicht, dass alle P2P-User nun bangen müssen, denn was wollen die denen ALLEN anhaben? Wahrscheinlich wird es ein paar mehr treffen, wie bisher, und das war es zunächst. Bleibt also sehr interessant, die Entwicklung abzuwarten und zu sehen, was wirklich passiert.
Alt 31. 12. 2007, 15:30 Lord0fDarkness is online now Mit Zitat antworten #56
titus_shg
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von hightoxic 

Ansonsten glaub ich nicht, dass alle P2P-User nun bangen müssen, denn was wollen die denen ALLEN anhaben? Wahrscheinlich wird es ein paar mehr treffen, wie bisher, und das war es zunächst. Bleibt also sehr interessant, die Entwicklung abzuwarten und zu sehen, was wirklich passiert.

Während bisher manche IPs nicht mehr zuzuordnen waren, weil alles vom Provider (nach 7 Tagen) gelöscht worden war, kann jetzt (bzw. spätestens ab 2009) bei Anzeigen gegen Unbekannt noch ein halbes Jahr lang rückwirkend festgestellt werden, wer zu welchem Zeitpunkt hinter welcher IP steckte.

Zypries spielt mit ihren Aussagen (bewusst?) ein ganz böses, hinterhältiges Spiel. Schliesslich dürfte ihr sehr wohl bekannt sein, daß auch bisher die MI praktisch ausschliesslich über Strafanzeigen an die Daten der "Täter" gekommen ist, um dann die völlig unverhältnismässige Abmahn-Maschinerie in Gang zu setzen.

Und bei Strafanzeigen werden die Daten ja wohl zweifelsfrei rausgegeben, oder?

Sehr bedenklich finde ich vor allem, daß auch in Fällen, wo die StA das Delikt als Bagatelle bzw. als nicht "strafwürdig" einstuft und das Verfahren einstellt, die Daten trotzdem an die MI herausgegeben werden, damit dann der "Täter" ersatzweise durch die Abmahn-Kosten-Keule erst richtig "bestraft" werden kann. Auch wenn das -formaljuristisch- natürlich keine "Strafe" ist.

MfG + GR Andy
Alt 31. 12. 2007, 15:49 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #57
Gravenreuth
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Während bisher manche IPs nicht mehr zuzuordnen waren, weil alles vom Provider (nach 7 Tagen) gelöscht worden war, kann jetzt (bzw. spätestens ab 2009) bei Anzeigen gegen Unbekannt noch ein halbes Jahr lang rückwirkend festgestellt werden, wer zu welchem Zeitpunkt hinter welcher IP steckte.

So ist es!

Zitat:
Und bei Strafanzeigen werden die Daten ja wohl zweifelsfrei rausgegeben, oder?


Ja sogar von HEISE und das "fast freiwilig".
Alt 31. 12. 2007, 15:54 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #58
Tomcat133
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Das Problem ist für jeden Pro Paragraph gibt es meist auch immer einen Paragraph den man Contra auslegen kann und umgekehrt.

Letztendlich entscheidet die StA doch immer nach Fakten und einem ggf. gegebenen Handlungspielraum im Einklang mit dem Gesetz.
Alt 31. 12. 2007, 16:04 Tomcat133 is offline Mit Zitat antworten #59
-Br0ken-
 
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zypries spielt mit ihren Aussagen (bewusst?) ein ganz böses, hinterhältiges Spiel. Schliesslich dürfte ihr sehr wohl bekannt sein, daß auch bisher die MI praktisch ausschliesslich über Strafanzeigen an die Daten der "Täter" gekommen ist, um dann die völlig unverhältnismässige Abmahn-Maschinerie in Gang zu setzen.

Aber die Frage muss doch lauten: Trägt sie deswegen wirklich selbst Schuld oder verkündet sie nur das, was ihr von anderer Stelle ward aufgetragen ?

Und die Lobby der Musikindustrie kann es doch nicht gewesen sein, schließlich wurde dies von ihr ja ganz klar dementiert.

Aber wer könnte denn dann dahinterstecken, wer mag Interesse an der Strafverfolgung solcher Delikte haben, immer vorausgesetzt wir wollen keine Lüge unterstellen, denn dann wäre gleichzeitig ihre Glaubhaftigkeit als Ministerin hinterfragt?

Das Alles setzt natürlich immer voraus, wir gehen von der Annahme aus, dass dies "hinterhältige Spiel" bewußt betrieben wird, was wir natürlich nicht wissen ...

So viele Fragen, die sich einem nach und nach stellen und doch so wenig Antworten ...
Alt 31. 12. 2007, 16:22 Mit Zitat antworten #60
gr33d
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Ich zitiere einfach mal Walter Ulbricht vom 15. Juni 1961:

"(...) Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten"

Guten Rutsch euch allen.



Gruß,
gr33d
Alt 31. 12. 2007, 16:31 gr33d is offline Mit Zitat antworten #61
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von -Br0ken- 
Aber die Frage muss doch lauten: Trägt sie deswegen wirklich selbst Schuld oder verkündet sie nur das, was ihr von anderer Stelle ward aufgetragen ?


Tja, das ist die Frage.

Grundsätzlich stimmt das ja inhaltlich sogar, was sie sagt, die MI hat schliesslich auch jetzt keinen direkten Zugriff auf die Daten.

Nur: Wer sich mit den Hintergründen nicht so auskennt, wird nach solchen Äusserungen fälschlicherweise annehmen, die MI hätte jetzt überhaupt keinen Zugriff, um ihre zivilrechtlichen Interessen durchsetzen zu können. Als Bundesjustizministerin sollte sie sich aber schon darüber im Klaren sein, wie ihre Aussagen verstanden werden können.

Das Mindeste, was man von einer Bundesjustizministerin verlangen kann, ist doch wohl , daß sie -jetzt, wo die VDS erstmal Gesetz wird- , bei ihren öffentlichen Aussagen mit komplett offenen Karten spielt und nicht hintenrum noch versucht, die Leute für blöd zu verkaufen...

Zitat:
Zitat von -Br0ken- 

Und die Lobby der Musikindustrie kann es nicht gewesen sein, schließlich wurde dies von ihr ja ganz klar dementiert. Aber wer könnte denn dann dahinterstecken, wer mag Interesse an der Strafverfolgung solcher Delikte haben - immer vorausgesetzt wir wollen keine Lüge unterstellen?

Tritt jetzt zum 1. Januar nicht auch dieser "2. Korb" des UrHG in Kraft? Wo auch Downloads aus "unautorisierten Quellen" (oder so ähnlich..) als Straftat gelten? Dann haben wir doch schon die "Strafbarkeit" und damit auch das Strafverfolgungsinteresse des Staates, oder?

MfG + GR, Andy
Alt 31. 12. 2007, 16:32 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #62
-Br0ken-
 
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Das Mindeste, was man von einer Bundesjustizministerin verlangen kann, ist doch wohl , daß sie -jetzt, wo die VDS erstmal Gesetz wird- , bei ihren öffentlichen Aussagen mit komplett offenen Karten spielt und nicht hintenrum noch versucht, die Leute für blöd zu verkaufen...

Erwarten können wir nur, irgendwann für unsere Taten belohnt oder zur Rechenschaft gezogen zu werden ...

Leider bleiben meine Fragen unbeantwortet ...

Zitat:
Tritt jetzt zum 1. Januar nicht auch dieser "2. Korb" des UrHG in Kraft? Wo auch Downloads aus "unautorisierten Quellen" (oder so ähnlich..) als Straftat gelten? Dann haben wir doch schon die "Strafbarkeit" und damit auch das Strafverfolgungsinteresse des Staates, oder?

Jetzt wo Du es sagst, was für ein großer Zufall das doch ist ...
Alt 31. 12. 2007, 16:35 Mit Zitat antworten #63
titus_shg
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von -Br0ken- 

Jetzt wo Du es sagst, was für ein großer Zufall das doch ist ...

Siehe auch hier:
Zitat:
U r h e b e r r e c h t
Der "zweite Korb" der Urheberrechtsreform
Mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsreform will der Gesetzgeber das
Urheberrecht weiter der fortschreitenden technischen Entwicklung anpassen.
Die beschlossenen Reformen zu einigen wichtigen Punkten sind hier
kurz dargestellt:
1. Erhalt der Privatkopie / Einschränkung der Nutzung von Tauschbörsen
Trotz des Widerstandes der Musikindustrie verbleibt es grundsätzlich
bei der Zulässigkeit der Privatkopie, auch in digitaler Form; zu privaten
Zwecken dürfen also grundsätzlich weiterhin Vervielfältigungen
angefertigt werden. Mit dem "ersten Korb" der Urheberrechtsreform
wurden allerdings schon einige Beschränkungen eingeführt. So dürfen
bei Anfertigung einer Privatkopie Kopierschutzmaßnahmen nicht umgangen
werden (§ 95a UrhG). Des weiteren wurde mit dem "ersten
Korb" die Beschränkung eingeführt, daß eine Privatkopie dann unzulässig
ist, wenn die Kopie von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" erstellt werde. Diese Einschränkung wird nun erweitert
auf Vorlagen, die "öffentlich zugänglich" gemacht werden. Wenn
also etwa Musikdateien in Form von Mp3 im Internet öffentlich angeboten
werden, ist eine Kopie (Download) in Zukunft nicht mehr zulässig
(es sei denn, der Rechteinhaber hat das Angebot zugelassen). Jeder
Download von einer öffentlichen Quelle, die der Urheber nicht genehmigt
hat, stellt ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Urheberrechtsverletzung
dar.

Nachdem das (nicht genehmigte) Anbieten von Musikstücken (sog.
Upload) bisher unzweifelhaft rechtswidrig war, wird also nunmehr
auch der Download von geschützten Werken rechtswidrig.
Es verbleibt nicht bei der zivilrechtlichen Unzulässigkeit des Downloads
aus sogenannten Tauschbörsen (P2P-Netzwerke). Gemäß § 106
UrhG ist die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter
Werke auch strafbar. Die ursprünglich geplante Bagatellklausel zum
Schutz gelegentlicher Nutzer von Tauschbörsen wurde nicht umgesetzt.
Nutzer von Tauschbörsen sehen sich also jetzt bereits durch
das Herunterladen von geschützten Musikstücken zivil- und strafrechtlichen
Folgen ausgesetzt.
Es ist zu erwarten, daß die Musik- und
Filmindustrie infolge der Reform ihre Bemühungen zum Schutz der
Rechte der ausübenden Künstler noch verstärken wird.........
.

Quelle: http://www.cöster-partner.de/fileadm...tter091007.pdf (Seite 6)

Das passt doch alles wieder "perfekt" zusammen, oder?

Man kann sogar den Eindruck gewinnen, als wolle Zypries die Leute "in Sicherheit" wiegen, Nutzniesser derartiger Strafanzeigen ist ja nun mal fast ausschliesslich die MI.

Und je mehr Downloader entsprechend "unvorsichtig" sind, desto mehr Abmahnungen usw. kann die MI verschicken (lassen), und desto mehr "Gebühren" verdienen bestimmte Zeitgenossen, deren nahezu einzige lukrative Einnahmequelle dieses "Geschäft" zu sein scheint.

Man wird sehen, was passiert im Neuen Jahr. "Besser" wird jedenfalls nichts für die User.

MfG + GR Andy
Alt 31. 12. 2007, 17:01 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #64
Gravenreuth
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Nutzniesser derartiger Strafanzeigen ist ja nun mal fast ausschliesslich die MI.

.... oder das im Grundgesetz geschützte Eigentum (Art. 14 GG).
Alt 31. 12. 2007, 17:08 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #65
Testlaeufer
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
.... oder das im Grundgesetz geschützte Eigentum (Art. 14 GG).
Den solltest du mal komplett lesen. Letzter Absatz in Verbindung mit der Abgabe für Speichermedien und Speichergeräte. Viel Spaß.
Alt 31. 12. 2007, 17:23 Testlaeufer is offline Mit Zitat antworten #66
Schattenlos
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Morgen ist ein neues Jahr Mal schauen ob sich Frau Zypris dann noch an ihre Worte erinnert ... ich glaub nicht dran
Alt 31. 12. 2007, 17:32 Schattenlos is offline Mit Zitat antworten #67
Testlaeufer
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Da ist sie nicht die Einzige... Auch normale Menschen können sich manchmal nicht mehr an Dinge erinnern die vor dem Mitternächtlichen Saufen passiert sind.

Polizei bei der Verkehrskontrolle:
"Haben sie etwas getrunken?"
Antwort
"Kaaiiine AAHnung... und du? hicks"
Alt 31. 12. 2007, 17:43 Testlaeufer is offline Mit Zitat antworten #68
Gravenreuth
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Zitat:
Zitat von Testlaeufer 
Den solltest du mal komplett lesen. Letzter Absatz in Verbindung mit der Abgabe für Speichermedien und Speichergeräte. Viel Spaß.

Was hat das mit der Sozialbindung zu tun??? Das Eigentum wird durch Art. 14 GG geschützt und nicht pauschal sozialisiert.
Alt 31. 12. 2007, 17:51 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #69
Testlaeufer
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie

Die Entschädigung existiert bereits. Die Gebühren auf Speichermedien und Speichergeräte z.B.. es fehlt nur noch die Gegenleistung dafür nämlich die Enteignung für das Allgemeinwohl. Momentan wird bezahlt ohne Gegenleistung. Es werden Gebühren auf Speichermedien erhoben für das Kopieren der Inhalte, und dabei darf man das oft gar nicht. Also wofür werden die Gebühren bezahlt? Damit man sich am Ende auch noch strafbar macht für die Tat, für die man ja bezahlt hat?

Geändert von Testlaeufer (31. 12. 2007 um 18:15 Uhr).
Alt 31. 12. 2007, 17:58 Testlaeufer is offline Mit Zitat antworten #70
sebamed
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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie