Hallo,
die Telefongesellschaft darf erst einmal auch auf den ausdrücklichen Kundenwunsch hin gar nichts weitergeben. Das fällt unter Datenschutz für den Anrufer! Auch wenn der nervt oder Schlimmeres. Schließlich hat sich der Anrufer entschieden, seine Rufnummer NICHT zu übertragen -und das hat oberste Priorität.
Einziger Weg:
1. MCID bei der Telefongesellschaft beantragen (kostet Gebühren, und nicht zu knapp!)
2. Anzeige bei der Polizei, die kann sich dann die Unterlagen geben lassen - und darf auch nachsehen. Der gestörte Kunde bekommt diese Unterlagen niemals!
Gruss
kowe
p.s. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung wird sich das ja dann evtl. ändern. Ich hoffe allerdings noch....