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02. 01. 2008, 12:19 #1
Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denunzianten
Wie schnell aus angeblich 12.000 Kinderporno-Verdächtigen Täter werden, wie die Medien trotz des bekannten Hypes um KiPo auf die Züge aufspringen und aus viel heißer Luft ein weiterer Kinderschänder-im-Netz-Skandal gebaut wird, ließ sich am Fall der Operation "Himmel" einmal mehr schön beobachten. Weniger Aufmerksamkeit gab es bisher für die interessanten Möglichkeiten für Denunzianten und die netten Denkanstöße für die "Ich habe nichts zu verbergen" - Fraktion.
Aus 12.000 "Verdächtigen" werden in der schönen alten Medienwelt schnell "viele Täter", die auch noch "davonkommen" sollen - es geht um Kinderpornografie, da dürfen Ungenauigkeiten dieser Art wohl toleriert werden. Und auch fefe zeigt, wie aus einem "irren Verwaltungsaufwand für fast gar nichts" ein 12.000 Personen starker "Kinderschänderring" wurde.
Tatsächlich ging es offenbar um die Besucher eines einfachen Pornoportals. Udo Vetter berichtet von einem Mandanten, gegen den ebenfalls wegen angeblichem "Besitz von Kinderpornografie" ermittelt wurde. Das Verfahren wurde eingestellt, die Bilder seien legal gewesen, befand der Richter - nur dumm, dass bis dahin bereits die Ehefrau die Scheidung eingereicht und der Chef die Kündigung ausgesprochen hatte
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10. 01. 2008, 00:33 #121deleted userGast
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Zitat von Chronoton
geht auch direkt
ftp://modi.sickos.org/pub/24C3/matroska/
ftp://modi.sickos.org/pub/24C3/matro...estrojaner.mkv
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10. 01. 2008, 00:44 #122
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Danke , Ihr beiden!
MfG Andy
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21. 01. 2008, 12:51 #123Mitglied
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Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denunzianten
http://www.koeln.de/artikel/Koeln/Ki...t-39912-1.htmlDas Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft gegen 500 Kölner, die kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben sollen, ist eingestellt worden. Die Verdächtigen waren nach einer bundesweiten Razzia ("Operation Himmel") ins Visier der Ermittler geraten.
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21. 01. 2008, 15:10 #124Gesperrt
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Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
http://www.gulli.com/netzwelt/fight-...i-kinderporno/
Zitat von fabdn
Übrigens: Wenn die Pornos da sind, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen bzw gefickt worden.
Da bringt es auch nichts, die Rechte tausender einzureissen, nur um ein paar dutzend Leute beim harmlosen Onanieren zu stören.
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21. 01. 2008, 15:31 #125Opis_WahnGast
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Find ich ehrlich gesagt richtig krass... Da gibt es eine weit angelegte Rasterfandung Operation und dabei ist nichts bei rumgekommen. Zumindest im Kölner Raum.
Zitat von roedel
Versteht mich nicht falsch - ich finde gut, das da nichts rumgekommen ist. Aber anderseits gibt es Kündigungen, Scheidungen usw. die auf genau dieser Operation diesem Fehlschlag basieren.
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21. 01. 2008, 15:46 #126gobblorGast
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
lol denk ma drüber nach, die Leute in schutz zu nehmen, die haben meisten für den content in irgend einer Form bezahlt sei es mit anderen kranken Bildern oder mit Geld. Da müssen Kinder leiden. Ein Kind sollte sowas nicht mitmachen, weils dann meistens kaputt ist. Seelisch und moralisch. Wenn man den Trojaner wirklich dafür einsetzen könnte, dann hätte er wenigstens einen guten Sinn.
Zitat von Sajeth
Einer der unreifesten Beiträge die ich je in einem Forum gelesen habe. Sorry will dich nicht angreifen. Meiner meinung nach sollten Kinder immer zuerst geschützt werden, weil Kinder sich nicht selbst schützen können. Und harmloses onanieren bei so kranken sachen gibts nicht...
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21. 01. 2008, 16:19 #127Gesperrt
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Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Hast du gelesen, was ich verlinkt habe?
Zitat von gobblor
Wenn ja, dann würdest du dich hüten, so einen... Post hier abzulassen.
Für dich ist KiPo ja anscheinend das Totschlagargument schlechthin, Denken oder so gar nicht mehr möglich - vergiss es einfach und geh nicht weiter darauf ein, troll woanders rum.
Aber bitte beschwer dich nicht, sollte eines Tages DEIN Leben wegen "Verdacht" auf KiPo-Besitz zerstört werden.
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21. 01. 2008, 19:09 #128gobblorGast
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Was hat der link mit deiner aussage zu tun?
Du könntest dich auch anders ausdrücken, zeigt ja nicht gerade von reife, aber gut ich höre auf rumzutrollen^^
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21. 01. 2008, 20:08 #129
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Was macht Dich so sicher, daß er nur dafür (und gegen die sogenannten "Terroristen") eingesetzt wird? Weil die Politiker das erstmal behaupten, um die breite Masse einzuwickeln?
Zitat von gobblor
Auch die Konto-Überwachung sollte ja anfangs nur zum "Kampf gegen Terroristen" sein, und heute steckt jede Behörde und jedes Amt seine Nase da rein, wegen jedem Pipifax.
Wer sich auf das verlässt, was die Politik verspricht, ist verlassen. Irgendwann lernt Ihr das alle noch.....
MfG Andy
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21. 01. 2008, 21:11 #130Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
diese falsche behauptung stellen sogar staatsanwäte auf. da bist du in guter gesellschaft.
Zitat von gobblor
fakt ist, dass auch der besitz/verbreitung von geschichten, zeichnungen, fakebildern, computergenerierten bildern, videospielen etc verboten ist, wenn ein wirklichkeitsnahes geschehen wiedergegeben wird.
da das strafmaß bei besitz von kinderpornografischen schriften ähnlich dem des downloadens von urheberrechtlich geschützem material ist, wäre es dann natürlich auch logisch, bei den "raubkopierern" diese gothware zum einsatz zu bringen, oder?Wenn man den Trojaner wirklich dafür einsetzen könnte, dann hätte er wenigstens einen guten Sinn.
bei steuerhinterziehung, einfachem betrug, verleumdung usw wäre dies dann auch die logische konsequenz.
gut gesprochen, aber das legitimiert noch lange nicht ein zweifelhaftes vorgehen der behörden.Meiner meinung nach sollten Kinder immer zuerst geschützt werden, weil Kinder sich nicht selbst schützen können.
da muß ich dich auch enttäuschen. es gibt keine studie, die einen zusammenhang zwischen komsum von kinderpornografie und realem sexuellen mißbrauch nahelegt.Und harmloses onanieren bei so kranken sachen gibts nicht...
auch scheint der gestzgeber kein problem damit zu haben, wenn sich einer bei einem foltervideo eines kindes einen runterholt. der besitz von vergewaltigungvideos von über 14/18 jährigen personen ist auch legal. es gibt, im sinne des gesetzes, doch harmloses onanieren bei "kranken sachen". denn sonst wäre dies bereits strafwürdig.
ab einem gewissen alter setzt sich diese überzeugung bei den meisten automatisch durch.
Zitat von titus_shg

mfg
chronoton
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21. 01. 2008, 22:27 #131
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Mit dem Alter hat das wohl weniger zu tun, sonst hätten bestimmte Law-and-Order-Parteien mit nem C im Namen nicht so viele erkenntnisresistente und obrigkeitshörige Stammwähler
Zitat von Chronoton

Edit://
Ist das nicht krass, welche (im Volk vom natürlichen Rechtsempfinden her sicherlich völlig unterschiedlich bewerteten) Delikte der Gesetzgeber inzwischen von der Strafbarkeit her auf eine Stufe stellt und damit quasi gleichsetzt?
Zitat von Chronoton
MfG Andy
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21. 01. 2008, 23:59 #132Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denunzianten
hmmm, da hast du auch wieder recht!Mit dem Alter hat das wohl weniger zu tun, sonst hätten bestimmte Law-and-Order-Parteien mit nem C im Namen nicht so viele erkenntnisresistente und obrigkeitshörige Stammwähler
einigen wir uns darauf, dass kinder und wähler der partei mit dem C im namen nicht wählen gehen dürfen?
der große unterschied ist, dass bei einem der download bestraft wird, beim anderen reicht der besitz. das ist auf den ersten blick nur ein kleiner unterschied, aber im hinblick auf die verfolgbarkeit imens wichtig.Ist das nicht krass, welche (im Volk vom natürlichen Rechtsempfinden her sicherlich völlig unterschiedlich bewerteten) Delikte der Gesetzgeber inzwischen von der Strafbarkeit her auf eine Stufe stellt und damit quasi gleichsetzt?
erschreckend ist allerdings, dass bei urheberrechtsverstößen bis zu 3 jahren knast drohen, beim reinem besitz von kinderpornografischen schriften nur 2 jahre. die gesellschaftlich bedingten folgen und die unterschiedlichen weiteren strafrelevanten details lasse ich mal außen vor.
die gerichte würdigen das aber in aller regel, indem sie die strafen für ersttäter in den letzten jahren doch erheblich angehoben haben. urheberrechtsverletzer kommen meist mit milden strafen davon. beschämend bleibt aber in der tat die strafandrohung, die sich der gesetzgeber für urheberrechtsverstöße ausgedacht hat.
mfg
chronoton
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07. 02. 2008, 21:03 #133Geisterfahrerüberholer
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Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Falls das Thema noch jemanden interessiert, dann sollte er mal Wie erfolgreich war die Operation "Himmel"? lesen.
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17. 03. 2008, 20:12 #134
Re: Aktion Himmel: Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denun
Vom 14.03.2008 17:37:
Und wieder ein schönes Beispiel dafür, wie schnell einem das Leben ruiniert werden kann... auch wenn man "nix zu verbergen" hat!
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Als Professor Erwin Schmidt (Name geändert) der dringende Anruf seiner Frau erreichte, nahm er gerade Prüfungen an der Hochschule ab. Seine Frau war vollkommen aufgelöst: Die Polizei sei da und durchsuche das Haus, berichtete sie aufgeregt. Die Beamten suchten nach Kinderpornos. Seinen Desktop-Rechner und sein Notebook stellten die Beamten dann sicher.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte den Stein ins Rollen gebracht. Deren anlassunabhängige Recherche hatte einen Tauschbörsennutzer ausfindig gemacht, der illegales Material feilbot. Das BKA sicherte den Datenverkehr und stellte binnen Minuten eine Anfrage an Arcor, zu deren Adresspool die IP-Adresse der Datenquelle gehörte. Das Unternehmen nannte daraufhin Schmidts Namen und Adresse, was dann einige Monate später zu der Hausdurchsuchung führte.
"Die Polizei glaubte mir offensichtlich nicht", erzählt Schmidt, "die nahmen meine Argumente zwar ernst, aber sie hielten die Beweislage offensichtlich für sehr gut. Zu dem Zeitpunkt waren die Inhalte der beschlagnahmten Rechner auch noch nicht ausgewertet." Sein nächster Weg führte ihn nun zu einem Strafverteidiger, Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter aus Düsseldorf.
Vetter beantragte Akteneinsicht und diskutierte den Fall mit seinem Mandanten. Dabei klopften die beiden jeden einzelnen Punkt der Vorwürfe ab. Das BKA hatte den Fall sehr sauber und umfangreich dokumentiert. Nur die Mitteilung der IP-Adresse seines Providers Arcor war recht formlos: Auf dem Anfrageformular hatte ein Mitarbeiter lediglich handschriftlich Schmidts Adresse vermerkt, mit einem Firmenstempel versehen und zurückgefaxt. Das weckte das Misstrauen des Beschuldigten und seines Anwalts.
Schmidt bohrte nun beim Provider nach - er schrieb einen Brief an die Rechtsabteilung und betonte nachdrücklich, dass er unschuldig sei. Er bat darum, präziser zu dokumentieren, wie man die Zuordnung der IP-Adresse zu seinen Daten vorgenommen habe und setzte dazu eine Frist. Dann stellte sich heraus: Arcor war gegenüber dem BKA zurückgerudert und hatte in einem weiteren Schreiben eingeräumt, dass bei der Zuordnung der IP-Adresse zu den Kundendaten offenbar ein Fehler passiert war.
Schmidt zieht Resümee: "Ich bin in einer privilegierten Position; sowohl meine Frau als auch meine Kollegen haben zu mir gestanden und mir geglaubt. Das ist wohl eher die Ausnahme, ich hatte Riesenglück." Andere, vergleichbare Fälle, die gar nicht so selten vorkommen, gehen weniger glimpflich aus. Wenn der Vorwurf "Kinderporno" lautet, kann das die Existenz eines unschuldig in Verdacht geratenen Internetnutzers vernichten. Dazu reicht schon ein Zahlendreher, ein Tippfehler oder eine falsch zugeordnete Zeitzone bei der Ermittlung des Inhabers der IP-Adresse. Die Unschuldsvermutung lässt sich bei Ehefrauen, Kollegen, Chefs, Freunden oder Nachbarn eben nicht erzwingen.
URL: http://www.heise.de/newsticker/meldung/105094
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Ich frag mich ja, was denn passiert wäre, wenn das Schreiben von Arcor nicht "formlos" gewesen wäre, sondern richtig amtlich getippt und mit offiziellem Briefkopf und Unterschrift?! Wäre der Fall dann erledigt gewesen - und somit auch das Leben des unschuldigen Professors, der natürlich mit verschärfter Strafe weggeknastet worden wäre, da er ja "keine Reue" zeigt und kurz vor Prozessende womöglich noch auf Verschwörungstheorien argumentierte, statt einfach nur "seine Schuld" zuzugeben?!
Aber so ist das eben, das Leben im präventiven Schäublestaat. Lieber 10 Unschuldige zuviel ins Unglück stürzen lassen, was in anderen Ländern auch gerne mal per Sofort-Exekution "erledigt" wird. Fälle wie diesen obigen hier wird es demnächst auch öfters geben, da auch die Globalüberwachung immer mehr ausgebaut wird. Und je mehr Unschuldige überwacht werden, umso eher werden diese auch aus Sicht des Staates plötzlich "schuldig".
Und Schadenersatz gibt es eventuell für eine eingetretene Haustür, aber nicht bei einem zerstörten Leben:
- TatVERDÄCHTIGE dürfen fristlos gekündigt werden -
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/934697.html
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