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09. 01. 2008, 13:20 #1
Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Am generellen "Der Anschlussinhaber haftet für alles" hat das OLG Frankfurt seine Zweifel: wenn noch kein Verdachtsmoment vorliegt, dass urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, müssen Eltern ihren Kindern nicht am Rechner hinterherschnüffeln. Eine Klage wurde mit dieser Begründung abgewiesen.
Um 300 angebotene Musikdateien ging es bei dem verfahren, das nun mit dem Freispruch des Beschuldigten endete. Bemerkenswert ist die Absage an die "Schnüffelpflicht" des Anschlussinhabers. Im Haushalt lebten außer dem beschuldigten Mann noch dessen Frau und vier Kinder im Alter von 17 bis 31 Jahren. Alle bestritten, die Tauschangebote eingestellt zu haben.
Die Folge: Freispruch
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09. 01. 2008, 13:24 #2
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Die Nachricht ist zwei mal im Gulli.
Aber eine sehr interessante Entscheidung. Die hatten wohl einen verdammt guten Anwalt.
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09. 01. 2008, 14:00 #3Mitglied
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Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Naja man muss Familienmitglieder ja nicht beschuldigen. Andererseits bleibt dennoch der Verdächtigenkreis von 6 Personen und einer "muss" es ja gewesen sein.
Aber dass der Inhaber der Leitung es jedes mal ist stimmt ja auch nicht in jedem Fall.
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09. 01. 2008, 14:01 #4
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
jaja, wordpress
soso...
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09. 01. 2008, 15:06 #5arzt9102Gast
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Das werd ich mir für den evtl. Notfall vormerken!

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09. 01. 2008, 18:47 #6Mitglied
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Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Das mit einer muss es ja gewesen sein zieht aber im deutschen leider nicht immer, wenn alle dicht halten, können die nichts machen. Meiner Mutter wurde mal eine Delle ins Auto getreten, es wurden auch 3Leute direkt danach geschnappt von denen es einer auf jeden Fall war, nur wer konnte nicht ermittelt werden, also blieben wir auf dem Schaden sitzen. Es gibt zwar Länder in denen das dann auf alle Verdächtigen abgewelzt wird aber Deutschland ist nicht Amerika....
Zitat von Shobu1982
Und zum Thema gibts nur zu sagen Daumen hoch das wenigstens nicht die Eltern zum schnüffeln verdonnert werden, man sollte zwar schon etwas im Auge haben was die Kinder sich so ansehen bzw. machen, aber je älter die Kinder werden umso mehr können sie das wohl selbst entscheiden und verbieten bringt ja meist wenig erfolg und ist eher Anreiz.
MfGDer Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit:
sie begründet die Weltherrschaft der Dummen.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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09. 01. 2008, 19:41 #7
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Zitat Solmecke:
"Und noch eine positive Nachricht: Jüngst hat sich Justizministerin Zypries dazu geäußert, ob Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt worden sind, auch an die Musikindustrie herausgegeben werden dürfen. Sie hat diese Frage klar verneint. Die Daten dürfen ihrer Meinung nach nur an den Staatsanwalt herausgegeben werden. In diesem Zusammenhang kommt dann allerdings die Frage auf, ob der Staatsanwalt - wie bislang üblich - seinerseits die Daten an die Staatsanwaltschaft herausgeben kann."
Ob er das wirklich so schreiben wollte?
...denn was neu ist wird alt und was gestern noch galt, stimmt schon heut' oder morgen nicht mehr...
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10. 01. 2008, 00:12 #8
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Ja.. Deutschland eben, man kann nie Wissen, was man bekommt. Naja, fileshare ist eben auch blöd, gibt bessere Methoden.
Ich möchte keinen Planeten suchen, um den ich Kreisen kann. Ich will die Sonne sein!
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10. 01. 2008, 00:39 #9
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
hehe^^ , na ja, innerhalb der eigenen Staatsanwaltschaft dürfte das ja nicht das grosse Problem sein....
Zitat von Alter Esel
Aber er meinte das wahrscheinlich doch etwas anders..
MfG Andy
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11. 01. 2008, 21:08 #10
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Er hat es gemerkt:
Zitat von titus_shg
"In diesem Zusammenhang kommt dann allerdings die Frage auf, ob der Staatsanwalt - wie bislang üblich - seinerseits die Daten an die Musikindustrie herausgeben kann."...denn was neu ist wird alt und was gestern noch galt, stimmt schon heut' oder morgen nicht mehr...
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11. 01. 2008, 22:22 #11
Re: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
...was durchaus für ihn spricht ..
Zitat von Alter Esel
MfG Andy
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