Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
Spoiler:
§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen
(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.
(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit
1.
"Freigegeben ohne Altersbeschränkung",
2.
"Freigegeben ab sechs Jahren",
3.
"Freigegeben ab zwölf Jahren",
4.
"Freigegeben ab sechzehn Jahren",
5.
"Keine Jugendfreigabe".
(3) 1Hat ein Trägermedium nach Einschätzung der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 einen der in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Inhalte oder ist es in die Liste nach § 18 aufgenommen, wird es nicht gekennzeichnet. 2Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die auf einen Verstoß gegen § 15 Abs. 1 schließen lassen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen.
(4) 1Ist ein Programm für Bildträger oder Bildschirmspielgeräte mit einem in die Liste nach § 18 aufgenommenen Trägermedium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, wird es nicht gekennzeichnet. 2Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste vorliegen. 3In Zweifelsfällen führt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 eine Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei.
(5) 1Die Kennzeichnungen von Filmprogrammen für Bildträger und Bildschirmspielgeräte gelten auch für die Vorführung in öffentlichen Filmveranstaltungen und für die dafür bestimmten, inhaltsgleichen Filme. 2Die Kennzeichnungen von Filmen für öffentliche Filmveranstaltungen können auf inhaltsgleiche Filmprogramme für Bildträger und Bildschirmspielgeräte übertragen werden; Absatz 4 gilt entsprechend.
(6) 1Die obersten Landesbehörden können ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung der Filme sowie Film- und Spielprogramme auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung durch von Verbänden der Wirtschaft getragene oder unterstützte Organisationen freiwilliger Selbstkontrolle vereinbaren. 2Im Rahmen dieser Vereinbarung kann bestimmt werden, dass die Freigaben und Kennzeichnungen durch eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle Freigaben und Kennzeichnungen der obersten Landesbehörden aller Länder sind, soweit nicht eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich eine abweichende Entscheidung trifft.
(7) 1Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" nur gekennzeichnet werden, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. 2Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung. 3Die oberste Landesbehörde kann das Recht zur Anbieterkennzeichnung für einzelne Anbieter oder für besondere Film- und Spielprogramme ausschließen und durch den Anbieter vorgenommene Kennzeichnungen aufheben.
(8) Enthalten Filme, Bildträger oder Bildschirmspielgeräte neben den zu kennzeichnenden Film- oder Spielprogrammen Titel, Zusätze oder weitere Darstellungen in Texten, Bildern oder Tönen, bei denen in Betracht kommt, dass sie die Entwicklung oder Erziehung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen, so sind diese bei der Entscheidung über die Kennzeichnung mit zu berücksichtigen.
Da dies eine FSK 16 Freigabe ist müsstest du demnach reinkommen (siehe oben FETT). Vorausgesetzt die Betreiber des Kinos wissen darüber Bescheid.
Am einfachsten ist aber immer noch dort anzurufen (vllt. dein Vater) und persönlich zu fragen.
Dein Vater sollte sich natürlich als DEINER ausweisen können, falls sie sowas voraussetzen (also Kinderausweis von dir + Perso deines Vaters).
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
MfG
xFlash00
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
Zitat:
Zitat von pusch23
Schliesse mich an... sogar grottenschlecht!
Ich finde den Film voll geil aber wieder zurück zum thema.
Also ich bin 19 hab das Problem eh nicht, aber bei uns in Österreich darf man in Begleitung einer Erwachsenen Person Filme über dem Alter sehen.
Weiß nicht wie streng das in DEU gehandelt wird.
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
Zitat:
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
WICHTIG!!!!!! Nein, kommst du nicht... WICHTIG!!!!!!
Wenn der ab 16 ist und du erst 14 bist, dann wird es schon richtig sein, dass du dort noch nicht rein darfst. Die werden sich schon was dabei gedacht haben den Film ab 16 frei zu geben.
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
Was? Der Film ist ab 16 Jahren? Das ist ja absolut lächerlich. Am Mittag kommt da schlimmeres im TV!
Außerdem ist der Film Müll, hab ihn auch schon gesehen(englisch) und ich war enttäuscht.
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
Zitat:
PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12
immer möglich
Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, kann auch
Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt
werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden.
Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das
Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person,
die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Diese Regelung trifft auf alle Filme zu, die das Kennzeichen „Freigegeben ab 12
Jahren“ tragen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. April 2003
gekennzeichnet worden sind.
Das Gesetz sieht in diesem Fall keine Überprüfungspflicht der Veranstalter und
Gewerbetreibenden hinsichtlich der personensorgeberechtigten Person vor.
Bei Anhaltspunkten, dass es sich nicht um die Eltern des Kindes handelt, sollte beim
Einlass nachgefragt werden, um einen Missbrauch zu unterbinden.
(c)FSK GmbH Stand: 1. April 2003
Filme mit dem Kennzeichen „Freigegeben ab 12 Jahren“ können auch
mit folgendem Text angekündigt werden: „FSK 12 (in Begleitung der Eltern ab 6)“
so stehts in der FSK ... was das nun genau bedeutet keine ahnung.
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
und warum saugst du ihn dir hier nicht? Den gibts ja hier im Board schon mit DvD qualli o0 nen Beamer dazu guten Anlage dann hast du auch dein Kino. Nur der Sound wird dann halt nit so arg :O aber 9/10^^
Meines Wissens nach liegt die aktuelle rechtslage so das jeglich unerlaubte freigaben lediglich zum schutz der kinder durch ihre eltern dient d.h. du kannst den Film in zustimmung deiner Eltern besuchen ich würd aber nur was sagen wenn ich gefragt wäre ^^ ( I am legend ist echt nicht gut) Jedem das seine
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
schön das ihr den film auf einer "fetten" anlage guggt, nur selbst mit pc lautsprechern der untersten kategorie wirst du das gleiche resultat erzielen. die jetztige quali des sounds ist einfach nur richtig mies.
Re: WICHTIG: I am Legend - FSK !!!!!!!! WICHTIG!!!!!
Zitat:
Originaltitel: I Am Legend FSK: 16 Filmlänge: 100 Min.
Genre: Science-Fiction-Drama Land: USA
Regie: Francis Lawrence Start: 10.01.2008
Drehbuch: Akiva Goldsman Produktion: Akiva Goldsman, David Heyman, Neal H. Moritz, Erwin Stoff
Verleih: Warner Bros. Pictures Germany