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Weltmeister 2003
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.798
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wie sieht die rechtslage aus?
hallo,
habe einen pc verkauft bzw. wollte dies über ebay machen. nun ist mir der käufer nach der auktion abgesprungen. zeitlich hatte sich jemand der das angebot beobachtet hatte per email gemeldet und wollte den pc so kaufen. hatten wir dann auch vereinbart. den pc hatte ich ihm wie gewünscht per nachnahme gesendet.
nun schreibt er mich an und sagt das er kein bild bekommt und der pc kaputt ist.
er will natülich sein geld wieder haben. was habe ich in diesem fall für möglichkeiten? der pc war 100% in ordnung hatte den ja noch vor dem versenden getestet! muss ich ihm das geld wirklich erstatten? wer sagt mir, dass er nicht etwas selber eingebaut und somit falsch gemacht hat?
gruß
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15. 01. 2008, 11:33
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 83
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
klausel in der ebay auktion drin, das es ein privatverkauf ist und du nicht haftest?
Paket versichert? wenn ja, schaden bei der Post melden. Das dauert bei der DHL aber teilweise MONATE, es müssen teilweise von dir und den empfänger eidesstaatliche erklärungen abgegeben ect.
Ab übergabe an die Post bist du allerdings schon aus dem schneider, die gefahr liegt ab dann beim käufer wenn ich das recht in erinnerung habe.
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15. 01. 2008, 11:42
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#2
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Weltmeister 2003
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.798
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
ja stand in der ebay auktion,aber er hatte diese ja nicht gewonnen. wir hatten uns per mail geeinigt und quasi das geschäft gemacht
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15. 01. 2008, 12:34
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#3
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steuerflüchtling
Registrierungsdatum: Jan 2001
Ort: bl.ch
Beiträge: 921
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
an ebay vorbei nen deal gemacht? -.-
Frage: Das Paket versichert hingeschickt? Las dir Fotos von der Packung zuschicken, damit man sieht wie der PC geliefert wurde. Funktionierte der PC bei dir noch?
Und ja, versandrisiko liegt beim Empfänger.
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15. 01. 2008, 12:53
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#4
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Weltmeister 2003
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.798
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
hallo,
ja packet per dhl versendet.ja ist bis 500 eur versichert. das packet soll unbeschädigt angekommen sein. habe den pc auch extra in einem pc karton versendet und gut gepolstert. JA der PC funktionierte 100% bei mir.
was meint ihr genau damit?
Code:
Und ja, versandrisiko liegt beim Empfänger.
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15. 01. 2008, 12:59
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#5
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Arschloch
Registrierungsdatum: Jan 2005
Ort: Kneipe umme Ecke
Beiträge: 3.569
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
du hast dich an die anweisungen des käufers gehalten und seinem wunsch nach, per dhl mit nachnahmezahlung versendet? dann trifft folgendes nicht zu:
Zitat:
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Zitat von BGB § 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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und der käufer trägt das risiko.
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15. 01. 2008, 13:10
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 34
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Zitat:
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Zitat von sdloo
Und ja, versandrisiko liegt beim Empfänger.
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Woher hast du denn die Information? Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Bringschuld, weshalb das Versandrisiko dem Verkäufer auferliegt.
Wie hat sich denn der Käufer das vorgestellt? Sollst du ihm den Kaufpreis zurückerstatten und er sendet im Gegenzug den PC zurück? Ist der PC teurer als 500 € gewesen?
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15. 01. 2008, 13:23
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 179
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Darf ich mal vermuten, dass die Gewährleistungspflicht des Käufers nicht ausgeschlossen wurde?
Dann ist der Verkäufer erst mal in der Pflicht.
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15. 01. 2008, 13:49
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#8
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Weltmeister 2003
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.798
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
alaso der pc hat mit versandkosten 205 eur gekostet, auf diesen preis haben wir uns lediglich per email geeinigt. er hat schriftlich um die versendung per nachnahme gebeten. sonst wurde nichts geklärt.
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15. 01. 2008, 14:11
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 179
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Pech gehabt!
Bei solchen Sachen immer Gewähleistung ausschliessen.
Wenn Du meinst, dass er Fehler beim Zusammenbau gemacht hat, musst Du das auch beweisen können.
Würde mal Rückabwicklung des Kaufvertrages annehmen.
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15. 01. 2008, 15:08
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#10
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Gesperrt
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 1.837
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
vielleicht hat sich nur der Ram gelöst oft ein Blackscreen zur Folge...
Frag Ihn ob er Ihn entgegengenommen hat und direkt ! angeschlossen hat.
Wenn ja, ist er selbst schuld aufgrund der Temperaturunterschiede die dann möglicherweise einen kurzschluss verursacht hatten.
ansonsten Fotos der Ware / Paket und der Post melden
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15. 01. 2008, 15:36
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#11
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IANAL
Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 660
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Fakt ist, der PC hat einen Mangel. Da du dich nicht über die Gewährleistungsfrage mit ihm geeinigt hast, gelten die gesetzlichen Normen. Wonach du zur mangelfreien Lieferung und jetzt zur Nachbesserung verpflichtet bist (§434BGB).
Solltest du das dem Käufer verweigern, dann kann dieser ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten und sein Geld, gegen Rückgabe des Rechners, zurück verlangen.
Das Problem ist nämlich, dass du dem Käufer erst mal nachweisen müsstest, dass die Sache mangelfrei war und der Defekt durch ihn selbst verursacht worden ist. Das wird mE schwierig. Das nächste mal lieber einen Gewährleistungsausschluß vereinbaren.
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15. 01. 2008, 16:25
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#12
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Weltmeister 2003
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.798
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
hmm er hat mir selbst geschrieben, dass er den pc erstmal geöffnet hat. er hat ihn NICHT ausgepackt und angeschlossen, sondern ausgepackt und geöffnet und dann ging der pc nicht mehr.
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15. 01. 2008, 17:26
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 179
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Zitat:
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Zitat von DenToto
hmm er hat mir selbst geschrieben, dass er den pc erstmal geöffnet hat. er hat ihn NICHT ausgepackt und angeschlossen, sondern ausgepackt und geöffnet und dann ging der pc nicht mehr.
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Davon hast Du vorher nichts gechrieben.
Grundsätzlich ist das Öffnen des Deckels nicht schädlich und zur Kontrolle der vereinbarten Lieferung nicht unüblich.
Du musst beweisen, dass er damit etwas kaputt gemacht hat!
Mit der Gewährleistung hast Du einen Klotz am Bein. Siehs als Lehrgeld an.
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15. 01. 2008, 17:51
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#14
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too old for this
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 2.316
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Zitat:
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Das Problem ist nämlich, dass du dem Käufer erst mal nachweisen müsstest, dass die Sache mangelfrei war und der Defekt durch ihn selbst verursacht worden ist. Das wird mE schwierig. Das nächste mal lieber einen Gewährleistungsausschluß vereinbaren.
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Was hat der Gewährleistungsausschluss damit zu tun, er hat zu liefern
was versprochen war, wie Du erwähntest.
Einzig bei einem Transportschaden wäre er aussen vor und der wird in der Regel auch vorliegen, Platinenhaarriss etc.
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15. 01. 2008, 17:53
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 179
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
[quote=QBuS]
Solltest du das dem Käufer verweigern, dann kann dieser ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten und sein Geld, gegen Rückgabe des Rechners, zurück verlangen.
QUOTE]
Dieses wäre noch das kleinste Übel!
Mängelbeseitigung steht dem Käufer auch zu und dann gehts mit der Klärung der eventuellen Verhältnismässigkeit weiter.
Schadensersatz bei Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes. Ist auch eine Variante.
Mach den Kaufvertrag rückgängig, wenn er es Dir anbietet.
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15. 01. 2008, 17:58
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#16
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too old for this
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 2.316
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Zitat:
Schadensersatz bei Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes. Ist auch eine Variante.
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Ist nur dann so, wenn der Verkäufer nicht liefern will oder kann
Hier, wenn der Mangel nicht beseitigt wird, nur Kaufpreis und Versand.
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15. 01. 2008, 18:30
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#17
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 179
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
@neumannskontor
Na, wieder ein bischen klugscheissern?
Wenn der Vorgang so simpel wie Dein Gedankengang wäre, könnte jeder , der seinen Kaufvertrag nicht erfüllen will einfach defekte Ware liefern, keine Mängelbeseitigung vornehmen und schon ist der Kaufvertrag hinfällig.
Ich möchte nicht wissen, mit welchem Unsinn Du Deine Kunden abspeist.
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15. 01. 2008, 19:05
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#18
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too old for this
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 2.316
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Zitat:
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Wenn der Vorgang so simpel wie Dein Gedankengang wäre, könnte jeder , der seinen Kaufvertrag nicht erfüllen will einfach defekte Ware liefern, keine Mängelbeseitigung vornehmen und schon ist der Kaufvertrag hinfällig.
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Ja, dein Gedankengang macht wirklich Sinn, defekte Ware zu verschicken damit man dann Versandkosten bezahlen kann.
So einen hatte ich auch mal, ich hätte Ihm absichtlich kaputte Ware geliefert. Als ich nach den Versandkosten und dem Sinn fragte, das setzen Sie doch ab von der Steuer.
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15. 01. 2008, 19:42
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 179
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Zitat:
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Zitat von neumannskontor
Ja, dein Gedankengang macht wirklich Sinn, defekte Ware zu verschicken damit man dann Versandkosten bezahlen kann.
So einen hatte ich auch mal, ich hätte Ihm absichtlich kaputte Ware geliefert. Als ich nach den Versandkosten und dem Sinn fragte, das setzen Sie doch ab von der Steuer.
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Selbst in Hinblick auf die Aufwendung von Versandkosten, kann es einen sinnvollen Hintergrund haben.
Aber das ist wieder mal zu hoch für Dich!
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16. 01. 2008, 01:26
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#20
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Des Pudels Kern
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: Mond
Beiträge: 144
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
14 Tage Rückgaberecht besteht bei allen im Internet gekaufen Artikeln. Dieses kann man auch nicht ausschließen, indem man bei ebay reinschreibt ohne Garantie. Das geht nicht. Man kann kein Gesetz ausschließen.
Da es kein richitger Internetkauf war, würde ich ihm vorschlagen das über die Post zu regeln, falls das geht. So weit ich weiß gilt die Versicherung nur bei Paketen die verloren gegangen sind und nicht bei Defekten.
Hast du ne Rechtschutzversicherung? Wenn ja dann schlag ihm das mit der Post vor und wenn er das nicht will würde ich nix mehr machen.
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16. 01. 2008, 15:12
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#21
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 620
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Re: wie sieht die rechtslage aus?
Zitat:
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Zitat von Souplex
14 Tage Rückgaberecht besteht bei allen im Internet gekaufen Artikeln. Dieses kann man auch nicht ausschließen, indem man bei ebay reinschreibt ohne Garantie. Das geht nicht. Man kann kein Gesetz ausschließen.
Da es kein richitger Internetkauf war, würde ich ihm vorschlagen das über die Post zu regeln, falls das geht. So weit ich weiß gilt die Versicherung nur bei Paketen die verloren gegangen sind und nicht bei Defekten.
Hast du ne Rechtschutzversicherung? Wenn ja dann schlag ihm das mit der Post vor und wenn er das nicht will würde ich nix mehr machen.
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Quark. Das mit den 14 Tagen Rückgaberecht betrifft nur gewerbliche Verkäufer.
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16. 01. 2008, 19:22
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#22
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 01:52 Uhr.
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