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noname2008
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Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 3
Unhappy Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Guten Tag Gulli User,

ich hab echt keine Ahnung wie ich anfangen soll
Also in der Schule nahm ein Lehrer mein Handy weg. Ich war dabei
mein Handy auszuschalten da meinte mein Sitznachbar er nimmt es kurz
und guckt es sich an (weil mein Akkudeckel kaputt war).

Das bekam der Lehrer mit und kassierte das Handy ein, was ich natürlich
mies finde weil ich damit nicht rum gespeilt habe oder sonst was

Später im laufe des Unterrichtes meinte mein Kollege er müsste es wieder
gut machen und nahm es aus der offenen Tasche(das auf dem Tisch stand)
des Lehrers und gab es mir.
Am Ende des Unterrichts fiel das doch auf und ich musste das Handy erneut abgeben.

Mein Kollege kriegt jetzt ne Klassenkonferenz und eine Strafanzeige wegen Diebstahl!
Wir haben nun Angst wegen dem was auf uns/ihn zu kommt. Er hat ja immerhin nur
mein Handy "geklaut" und sonst war da ja nichts.

Er ist 15 und es ist seine zweite Strafanzeige
und die erste wegen Diebstahl.

Was meint ihr da passiert da jetzt?

mfg
Alt 16. 01. 2008, 14:15 noname2008 is offline Mit Zitat antworten #1
Meditak
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Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 45
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Das ich nicht lache. Der Lehrer würde ich was verzählen

Das ist dein Eigentum - und der Lehrer hat KEIN RECHT es dir überhaupt abzunehmen.
Soll einer mal sowas bei mir versuchen ^^
Alt 16. 01. 2008, 14:51 Meditak is offline Mit Zitat antworten #2
noname2008
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(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 3
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Erzähle das mal einer dem Lehrer
Als Schüler zieht man immer den kürzeren ... wenn man sagt "Nein
das geb ich nicht ab" ... wird einem gleich mit Eltern usw. gedroht
Alt 16. 01. 2008, 14:57 noname2008 is offline Mit Zitat antworten #3
Taphiriel
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 265
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zu meiner Schulzeit durften Unterrichtsfremde Sachen ala Handy, Discmen etc zumindest bis zum Unterrichtsende vom Lehrer eingesammelt werden.

Stand aber bei uns auch in der Schulordnung, keine Ahnung ob sowas heutzutage Standard ist oder es bei mir gesondert geregelt war.
Alt 16. 01. 2008, 15:06 Taphiriel is offline Mit Zitat antworten #4
deimutashluckt
heimlich still und leise
 
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 48
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

tipp fürs nächste mal:
handy einfach schnell in die hosentasche oder in die schultasche stecken, der lehrer darf dir nämlich weder an die wäsche, noch an deine sachen...

und warum sollte der lehrer deinen freund wegen diebstahls anzeigen? sowas ist doch wohl nen dummer-jungen-streich. ist bei uns damals andauernd passiert
*an die guten alten schulzeiten zurückdenk*
Alt 16. 01. 2008, 15:11 deimutashluckt is offline Mit Zitat antworten #5
GermanysMrX
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Registrierungsdatum: Nov 2007
Ort: In The Hood
Beiträge: 1.498
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Also ich bin auch 15 und hab auch schon so manchen Stress mit den Lehrern gehabt (gut sowas noch nicht)...

ich rate dir oder deinem Kollegen er soll mal mit seinen Eltern in Ruhe da drüber reden und dann mal mit seinem Vater oder so in die Schule gehn und der soll da mal nachfragen was da los ist...
es stimmt sie können dir dein Handy wegnehmen (bis zum Ende des Schultages! ~13 uhr!) aber wenn es dein eigenes war und er es ja "geholt" hat um es dir zu geben dann kann ihn der Lehrer höchstens zum Hausmeister schicken oder irgendwas im Rahmen der Schulordnung... Strafanzeige das läuft ja über die Bullen...

die Lehrer drohen immer damit dass sie die Eltern anrufen... aber wehe man kommt unaufgefordert mal mit den Eltern... dann sind die aufeinmal sehr still

mfg
Alt 16. 01. 2008, 15:24 GermanysMrX is offline Mit Zitat antworten #6
noname2008
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(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 3
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zitat:
Zitat von Taphiriel 
Zu meiner Schulzeit durften Unterrichtsfremde Sachen ala Handy, Discmen etc zumindest bis zum Unterrichtsende vom Lehrer eingesammelt werden.

Stand aber bei uns auch in der Schulordnung, keine Ahnung ob sowas heutzutage Standard ist oder es bei mir gesondert geregelt war.

Der Lehrer behält das Handy für einen längeren Zeitraum bis die Eltern
es abholen.
In der Schulordnung steht das, dass Handy im Unterricht aus und in der
Tasche sein muss.

Zitat:
Zitat von deimutashluckt 
und warum sollte der lehrer deinen freund wegen diebstahls anzeigen? sowas ist doch wohl nen dummer-jungen-streich. ist bei uns damals andauernd passiert
*an die guten alten schulzeiten zurückdenk*

Tja der Lehrer meint das war Diebstahl und wird das aufjedenfall anzeigen.


Was mich aber intressiert ist was da nun passiert?!
Danke für alle antworten bis jetzt.


EDIT:

Zitat:
Zitat von GermanysMrX 
ich rate dir oder deinem Kollegen er soll mal mit seinen Eltern in Ruhe da drüber reden und dann mal mit seinem Vater oder so in die Schule gehn und der soll da mal nachfragen was da los ist...
mfg


Es wird eine Klassenkonferenz geben wo die Eltern da sein
müssen. Sieht ziemlich mies aus und das wegen so was
Alt 16. 01. 2008, 15:25 noname2008 is offline Mit Zitat antworten #7
wintermute
gangsta and a gentleman
 
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Registrierungsdatum: Mar 2001
Beiträge: 1.793
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

der lehrer will einfach nicht, dass die schüler bei dem in die tasche greifen und spielt sich jetzt ein bisschen auf.

ich wette um 50 € das da gar nichts bei rauskommen wird.
Alt 16. 01. 2008, 15:27 wintermute is offline Mit Zitat antworten #8
cucumis.
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Beiträge: 566
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Ich wundere mich, dass man überhaupt auf die Idee kommt, das Diebstahl zu nennen. Schließlich handelt es sich zweifelsohne um dein Eigentum
Alt 16. 01. 2008, 15:37 cucumis. is offline Mit Zitat antworten #9
GermanysMrX
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Ort: In The Hood
Beiträge: 1.498
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zitat:
Zitat von noname2008 
Es wird eine Klassenkonferenz geben wo die Eltern da sein
müssen. Sieht ziemlich mies aus und das wegen so was
ja da sollten die Eltern 1. mal genau wissen was sache ist und 2. schon etwas in die richtung gebracht worden sein dass sie deswegen z.B. sauer auf den Leher sind und nicht einfach nur zur Strafanzeige oder sowas jaja sagen sondern ihren sohn ein bisschen verteidigen... muss man eben die Ellis n bisschen bearbeiten
Alt 16. 01. 2008, 15:39 GermanysMrX is offline Mit Zitat antworten #10
the-suffering
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Beiträge: 1.837
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

geht beide zum Lehrer, entschuldigt euch - versucht die Sache zu erklären und bittet um Entschuldigung und "nur" um eine Verwarnung. Vielleicht lässt er mit sich reden, denn er ist ja auch nur ein Mensch.
Wenn das nicht klappt, sprecht mit einem Vertrauenslehrer oder Schulleiter.

Denkt daran: IMMER freundlich und NETT sein. Redet EHRLICH mit denen, alles andere hilft euch nicht weiter.

sonst zu deinem Thema: Eine Klassenkonferenz kann (muss aber nicht ) zu einem rausschmiss von dieser Schule bedeuten. Die Anzeige: wenn überhaupt, kommt es zu Sozialstunden.

MfG
Alt 16. 01. 2008, 16:12 the-suffering is offline Mit Zitat antworten #11
Hydrant
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 935
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

...
Alt 16. 01. 2008, 16:31 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #12
AmericanDream
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Beiträge: 3.119
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zitat:
Zitat von Meditak 
Das ich nicht lache. Der Lehrer würde ich was verzählen

Das ist dein Eigentum - und der Lehrer hat KEIN RECHT es dir überhaupt abzunehmen.
Soll einer mal sowas bei mir versuchen ^^

Sehe ich absolut genauso. Erzähle das Ganze mal deinen Eltern und die sollen dann mal mit der Schulleitung über die Geschichte sprechen. Das ist ja sowas von lächerlich, jetzt wird man schon in der Schule angezeigt, nur weil man sich nicht sein Eigentun nehmen lassen will.

Vielleicht hättest du vorher nochmal mit dem Lehrer reden sollen, aber eine Anzeige ist absolut lächerlich.


Boomzilla
Alt 16. 01. 2008, 16:35 AmericanDream is offline Mit Zitat antworten #13
Faxe
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Registrierungsdatum: Jun 2003
Beiträge: 33
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zitat:
Diebstahl

Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB).

kein richter der welt wird dich dafür verurteilen. alles andere was hier geschrieben wird is bullshit.

entschuldigt euch beim lehrer, ne konferenz kann es sehr wohl dafür geben.
Alt 16. 01. 2008, 16:45 Faxe is offline Mit Zitat antworten #14
cucumis.
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 566
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zitat:
Zitat von Hydrant 
Diebstahl hat nichts mit Eigentum zu tun.
YMMD

Nee is klar
Alt 16. 01. 2008, 16:53 cucumis. is offline Mit Zitat antworten #15
oma01
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Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 2
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zitat:
Zitat von Faxe 
kein richter der welt wird dich dafür verurteilen. alles andere was hier geschrieben wird is bullshit.

entschuldigt euch beim lehrer, ne konferenz kann es sehr wohl dafür geben.


genau so ist es und nicht anderes das ist immer noch dein Eigentum
Alt 16. 01. 2008, 16:55 oma01 is offline Mit Zitat antworten #16
TheMoon Spender
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Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: Berlin/London
Beiträge: 1.432
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zum Thema: " Ööh der darf dir das nicht wegnehmen"
Schwachsinn:
Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Auch wenn man sich über den Ausdruck "ordnungsgemäßen Schulbetriebs" streiten kann.

Zum Thema Diebstahl. Die Sache ist dein Eigentum und wo kein Kläger da kein Henker, denn nur du könntest ihn wegen Diebstahl anzeigen.

Die Frage die sich mir noch stellt ist immernoch "WANN" kann er sein Handy zurück verlangen denn eigentlich steht im BGB:
Zitat:
§ 985
Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

Das heißt nach dem Unterricht liegt ja eine Störung des ordnungsgemäßen Schulbetriebs nicht mehr vor und du könntest dein Handy zurück verlangen. Allerdings könnten sich die Lehrer darauf beziehen, das du das Handy ja in der nächsten Stunde wieder benutzen könntest.

Wie immer keine Rechtsberatung.
Alt 16. 01. 2008, 17:04 TheMoon is offline Mit Zitat antworten #17
Hydrant
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 935
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Zitat:
Zitat von cucumis. 
YMMD

Nee is klar
Natürlich hab ich mich da falsch ausgedrückt. Gemeint hab ich, dass man einen Gegenstand auch von jemandem stehlen kann, der nicht Eigentümer ist. Ein Diebstahl ist also nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil der Lehrer nicht Eigentümer ist.

Und für den Täter war das Handy auch fremd.
Alt 16. 01. 2008, 17:09 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #18
Leitz
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Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 168
Re: Anzeige wegen Diebstahl! Was kommt auf ihn zu?

Und was ist mit der Zueignungsabsicht des Kollegen ?
Alt 16. 01. 2008, 19:26 Leitz is offline Mit Zitat antworten #19
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