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20. 01. 2008, 17:30 #1
Bayern: Alleingang bei Online-Durchsuchungen geplant
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte in einem Interview des Nachrichtenmagazins 'Focus' für Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Bayerns Sicherheitsbehörden könnten damit Online-Durchsuchungen gegen Terror-Verdächtige vornehmen, was dem im Frühjahr zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgreifen würde. Bei SPD und FDP stieß der Vorstoß des Innenministers auf Kritik.
Die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet sei laut Joachim Herrmann "leider nicht virtuell, sondern sehr real". Er werde jede vom Verfassungsschutz beantragte Ausspähung von Computern nur bei begründetem Verdacht auf schwerste Straftaten persönlich genehmigen. Wie die entsprechende Verifizierung durch seine Person stattfinden soll, hat der Minister offen gelassen. Das Land Bayern will im Alleingang das Ausspähen von Computern ermöglichen.
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21. 01. 2008, 19:43 #41
Re: Bayern: Alleingang bei Online-Durchsuchungen geplant
Hallo,
ich komm aus Bayern, egal welche Politiker auch immer ob die vom Norden, Süden, Westen oder Osten alles nur Verbrecher die nur ihren Vorteil in der Sache sehen!
Angst und Schrecken verbreiten, dann kann man mit dem Bürger machen was man will!
Wenn wir dann alle unter Kontrolle stehen, könnnen sie ihre Verbrecherische Macht dann
voll ausspielen!
Der kleine Mann war und ist schon immer da, der für die Oberen zehntausend arbeiten muß!
Wir sollten alle auf die Straße gehen um es denen da oben zu zeigen!!
Gruß Amigo51!
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22. 01. 2008, 00:46 #42Mitglied
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Re: Bayern: Alleingang bei Online-Durchsuchungen geplant
...ich sag nur
STAATSSICHERHEIT
erbärmlich wie weit man von Grundgesetzten abrutschen kann.
Zerreisst mich, aber ich sehe eine düstere Zukunft.
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22. 01. 2008, 01:08 #43Gesperrt
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Re: Bayern: Alleingang bei Online-Durchsuchungen geplant
Wenn man einen blossen Verdacht dafür hat, dass jemand Anschläge plant, bringt das doch nichts.Man muß doch fragen, ob der Minister nicht schon eine Telefonüberwachung beantragt hat, wenn "begründeter Verdacht auf schwerste Straftaten" vorliegt. Dann kann er auch den Datenverkehr überwachen, da er ja bekanntlich durch dieselben Kupferdrähte abgewickelt wird.
Also ist zu befürchten, daß die "Online-Überwachung" wesentlich weiter gehen soll als die Telefonüberwachung; sonst macht sie keinen Sinn.
Man will logischerweise auch die Verbindung kennen, die dahinter steckt, die genauen Pläne , Mittäter etc
Wenn man den Typen gleich verhaftet, wie du vorher angesprochen hast, kann man sich diese Infos aber in den Arsch schieben.
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22. 01. 2008, 02:29 #44Der RebellGast
Re: Bayern: Alleingang bei Online-Durchsuchungen geplant
Die sofortige Verhaftung ist eine Möglichkeit. Muß ja nicht sein.
Auch das geht mit der "normalen" Telefonüberwachung. Wie gesagt erfährt man über die Kupferdrähte alles, was man wissen will. Man benötigt nur die richtigen externen Gerätschaften dazu.
Zitat von Habek
Wozu also noch die Online-Überwachung?
Ich befürchte eben, daß Schäuble über diese Online-Überwachung per Gesetz ganz einfach versuchen wird, die rechtlichen Zugriffsvoraussetzungen erheblich zu erleichten.
Letzten Endes ist das also "nur" eine erhebliche Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage -nämlich der Telefonüberwachung-, die er hinter dem neuen Gesetz verstecken will, weil die Telefonüberwachung verfassungsrechtlich abgekocht ist und nicht mehr zur Diskussion steht.
Mit einem scheinbar ganz neuen Gesetz für eine scheinbar völlig geänderte Landschaft der Informationstechnik kann er erstmal das BVerfG eine Weile beschäftigen.
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14. 02. 2008, 21:18 #45WandangGast
Re: Bayern: Alleingang bei Online-Durchsuchungen geplant
full ack
Zitat von silanea
schöne neue welt. unserere zukunft wird von hirnlosen körperträgern bestimmt.
ist ja schon fast so, als würde die nsdap gewählt während man als jüdischer mensch fassungslos zugucken muss (nur ein sehr grober vergleich
)
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14. 02. 2008, 21:57 #46Mitglied
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- 49
Re: Bayern: Alleingang bei Online-Durchsuchungen geplant
Wenn in Deutschland (oder in diesem speziellen Fall Bayern) die Onlinedurchsuchung eingeführt wird, bedeutet das, dass nur PC die über deutsche Provider oder die im deutschen Hoheitsraum verbunden sind, durchsucht werden können? Oder in diesem Fall nur PC in Bayern? Und wenn der Terrorist mit seiner Freundin ein letztes mal nach Mallorca oder Mekka fährt, ist es nicht mehr möglich den PC zu durchsuchen?
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