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Muelltuete
riesen Luemmeltuete™
 
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Re: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?

Zitat:
Zitat von HackaZ[gB] 
Und wo steht das was von Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Hä? Ich habe doch "Okay" gesagt, beziehen tue ich mich auf
Zitat:
Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
dachte das eine erloschene Betriebserlaubnis, wohl auch zum führen ohne Fahrerlaubnis führt.

Die Konsequenzen sind aber gleich!
Alt 02. 02. 2008, 20:39 Muelltuete is offline Mit Zitat antworten #76
HackaZ[gB]
hat Sonderzeichen im Nick
 
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Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: BERLiN
Beiträge: 5.533
Re: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?

Ne.. mit Sicherheit nicht.

Du kannst nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Erlöschen der BE gleichsetzen.
Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis hat man ~6 Punkte und ~20-30 Tagessätze und bei Erlöschen der BE mit Sicherheit viel viel weniger.
Alt 02. 02. 2008, 21:55 HackaZ[gB] is offline Mit Zitat antworten #77
Hoshie
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Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 291
Re: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?

Hatte auch ma unterm Puma solch eine Beleuchtung, allerdings ging die nur an, wenn man die Tür aufmachte. Praktisch.. aber auch wat fürn ar..
Erst ma wurden die Teile feucht von innen
Die Teile waren nur im Weg auf der Bühne
Als letztes Kinderkram, wers unterm Polo mit 45Ps macht..
Alt 02. 02. 2008, 22:08 Hoshie is offline Mit Zitat antworten #78
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