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25. 01. 2008, 13:03 #1
Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Die Firma Logistep, die sich mit der Verfolgung von Raubkopierern beschäftigt, ist im Nachbarland Schweiz vor wenigen Tagen unter Beschuss geraten. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür verstößt das Sammeln von IP-Adressen von Filesharern in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen das Schweizer Datenschutzgesetz. Binnen 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB darüber informieren, ob sie seinen Empfehlungen bezüglich der Wahrung der Privatsphäre der Filesharer zukünftig nachkommen.
Schon seit längerem betreibt das Schweizer Unternehmen Logistep im Auftrag der Musik- und Spieleindustrie Nachforschungen in P2P-Netzen um Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. So scannt man in diversen Tauschbörsen nach den IP-Adressen mutmaßlicher illegaler Downloader bzw. Anbieter von Dateien und sendet die Informationen an die jeweiligen Rechteinhaber.
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25. 01. 2008, 13:06 #2
Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
... datenschutz... freund der filesharer

die werden wohl bald nach rumänien ziehen
.daguru
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25. 01. 2008, 13:16 #3Mitglied
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Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Kurze Frage, ich fand Text doch seeeehr rechtlich. ^^'
Was genau ist denn nun verboten, das benutzen eine Software zum durchkämmen von P2P netzwerken? Wie sollen die das denn sonst machen ^^' IP Adressen haben doch auch im ersten moment nichts mit Datenschutz zu tun, es sollte jedem bewusst sein das er sie hinterlässt. Oder ist das Datensammeln allgemein nicht erlaubt von IP Adressen... da drüfte man aber doch auch keine Cookie anhängen... ^^' *verwirrt*
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25. 01. 2008, 13:40 #4
Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Ich verstehe es so, kann aber auch sein dass ich es falsch verstehe:
Dass die Logistep diese Software nur dann benutzen darf, wenn sie es auch bekanntgeben.
Beispiel:
Du gehst in einen Laden, an der Eingangstüre hängt ein grosses Schild,
Wenn ich jetzt den esel oder kazza oder sonstwas brauche, und die meine IP scannen möchten, bevor ich etwas runterlade oder die Verbindung zustande kommt, habe ich noch die möglichkeit zur umkehr. Ansonsten weiss ich bescheid und gehe das Risiko ein.Code:ACHTUNG LADEN WIRD KAMERAÜBERWACHT.
Hoffentlich bringe ich die nicht noch auf eine Idee. Wird aber dann gleich geklagt. Idee stammt von mir.Geändert von Mabba (25. 01. 2008 um 13:41 Uhr) Grund: Satz korrigiert
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25. 01. 2008, 14:34 #5
Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Hey, die Schweizer machen ja nicht nur guten Käse.
Na da bin ich mal gespannt, was sich Logistep einfallen lassen will, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Wenn sie Pech haben, kann es ihr Ende bedeuten.
Das ist der erste Schritt in die richtige Richtung.
Gruss Moses
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25. 01. 2008, 15:28 #6
Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Endlich macht mal einer was. Wer sich noch daran errinnern kann, diese Firma arbeitet mit einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei zusammen, welche gerne mal Briefe versendete mit wenigen hundert Euro Forderungen, weil anscheinend gegen das Urheberecht verstoßen wurde. Alles eine sehr sehr fragwürdige Masche. Ich rate jedem ein Anwalt dabei einzuschalten.
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25. 01. 2008, 15:31 #7Mitglied
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Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Cookie ist ein schlechtes beispiel ^^
Oder scannen die webserver von ip XXX.XXX.XXX.XXX bis XXX.XXX.XXX.XXX und setzen überall ihre cookies
oder musst du als nutzer auf eine seite gehen und kriegst dann eventuell ein cookie wenn du das so eingestellt hast ?
selbst erkannt ne ^^
zu den anderen sachen Scannen nach IP oder offenen Ports ist eigentlich in fast allen ländern "mehr oder weniger illegal"
Das kommt dem "klingel streich" junger menschen gleich
macht man das an einer türe ist der jenige sauer macht man das aber bei 10.000 türen ist das eine straftat ^^
im netz ähnlich
wo jetzt der datenschutz ins spiel kommt ?
eine IP an sich enthält ja keine persönlichen daten das wissen wir ja alle
aber die informationen die hier zur ip gespeichert werden (sharing liste, online zeiten, geschätzte anbindung , uvm) sind private daten die keinen fremden etwas angehen
und da setze der datenschutz ein da sie die infos rigoros von allen ip's speichern und damit die privats phäre vieler verletzen
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25. 01. 2008, 18:03 #8Mitglied
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Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
die Logisteper bewegen sich (nicht nur in der Schweiz) rechtlich auf sehr dünnem Eis.War mal in nem Forum von Logidepp-Geschädigten,was die sich alles rausnehmen,mein lieber Mann...So wie ich das mitgekriegt hab setzen die selber fakedateien ins Netz in der Hoffnung das einer anbeißt (was auch oft genug geschieht).Und die Arroganz von diesen Leuten wird noch von der der von dieser Firma eingesetzten Rechtsverdreher und Geldgeier übertroffen.
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26. 01. 2008, 01:49 #9
Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
@Dienstbote & Joe: Links,Quellen? möchte mich da mal einlesen...
und mich nichr lange durch foren,goggle etc.. quelen. thx
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26. 01. 2008, 09:57 #10
Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Da Du nicht angegeben hast, welche konkrete Information Du suchst, empfehle ich für "Abmahn-Greenhorns" zunächst den Abmahnreport 2007.
Zitat von G3N3R4L
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27. 01. 2008, 13:08 #11Mitglied
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Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
wie schauts dann bei proMedia von clemens rasch aus?, die anstatt eine abmahnung, direkt alle Computer sammt Zubehör mit der selben masche bei einer privaten hausdurchsuchung unterschlagen, um sich dann komplette einsicht auf die festplatten zu verschaffen, obwohl die fahnder und fastplattendurchsucher oft nur praktikaten sind und keine staatsanwälte oder menschen die sowas unter strengsten umständen dürften...
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28. 01. 2008, 09:51 #12
Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Rechtslage in der Schweiz
Ganzer Artikel...«Der Download zu persönlichem Gebrauch ist gemäss Schweizer Urheberrecht nach Mehrheitsauffassung nicht strafbar», sagt Michael Vlcek, Rechtsanwalt und Assistent am Rechtswissenschaftlichen Institut der Uni Zürich. Zudem ist Allofmp3 nicht verurteilt worden. Wie Michael Vlcek weiter erklärt, «verlief eine Untersuchung der russischen Staatsanwaltschaft gegen Allofmp3 im Sand».
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01. 02. 2008, 15:04 #13Mitglied
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Re: Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen
Hi,
man das wäre ja mal was, wenn man dieses Schergen das garaus macht...
Das ist die Abzocke pur, was diese Leute betreiben und es kann nicht sein, dass das alles rechtens ist und vom Statt geduldet wird.
LG Biegel
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