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Der Rebell
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Das ist möglicherweise Selbstjustiz und mit Sicherheit Rache.

Hat aber auch mit Folter nichts zu tun.

Ist das denn so schwer?
Alt 26. 01. 2008, 13:00 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #26
muskelbiber
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Was hat Folter nicht mit Folter zu tun "nur" weil man sie evtl. selbst ausübt?
Alt 26. 01. 2008, 13:15 muskelbiber is offline Mit Zitat antworten #27
Der Rebell
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Wenn Du einen vermeintlichen Täter nur verprügelst, wäre das keine Folter.

Wenn Du den vermeintlichen Täter verprügelst, um zu erfahren, wo sich Deine Verwandten befinden, wäre es Folter und gleichzeitig Selbstjustiz; also schon deswegen verboten.
Alt 26. 01. 2008, 13:23 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #28
Provokateur
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

@ verifyme
sorry das zu sagen, aber der Thread Titel ist nicht sehr glücklich gewählt. Impliziert er doch das es Folter gibt und nun ein Richter über Folter zu urteilen hat.
Alt 26. 01. 2008, 13:23 Provokateur is offline Mit Zitat antworten #29
Philipus II
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Folterergebnisse sind meist wertlos.daher schonmal dagegen,die Menschenwürde unnötig anzutasten...
Alt 26. 01. 2008, 13:29 Philipus II is online now Mit Zitat antworten #30
arnoldrimmer
 
Beiträge: n/a
Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Wenn ein kleines Kind entführt wird und der Täter geschnappt wird er aber nix sagt, lasst ihr das Kind lieber verhungern/verdursten?

Was sagt schon das älteste Buch der Welt? Auge um Auge Zahn um Zahn.
Alt 26. 01. 2008, 13:34 Mit Zitat antworten #31
Der Rebell
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von Provokateur
....aber der Thread Titel ist nicht sehr glücklich gewählt.

Viel mehr läßt eine kurze Überschrift ja nicht zu.

@ arnoldrimmer,

"Die Rache ist mein" spricht der Herr in einem anderen "Alten Buch".

Müssen denn immer Kinder herhalten, wenn man ein Argument durchdrücken will?
Alt 26. 01. 2008, 13:35 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #32
Habek
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Beiträge: 3.191
Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Zitat:
Wenn ein kleines Kind entführt wird und der Täter geschnappt wird er aber nix sagt, lasst ihr das Kind lieber verhungern/verdursten?
Es gibt den "Täter" nicht.

Es gibt zu diesem Zeitpunkt nur den Tatverdächtigen.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Verdächtige die Tat begangen hat, ist das zwar traurig, aber man kann diese Erkenntnisse nicht auf die vorherige Situation anwenden, da die Ermittler sie nicht hatten.

Außerdem geht es nicht um kleine Kinder, sondern um Massenmorde.
Zitat:
Was sagt schon das älteste Buch der Welt? Auge um Auge Zahn um Zahn.
Das steht nicht im ältesten Buch der Welt, nein.
Alt 26. 01. 2008, 13:47 Habek is offline Mit Zitat antworten #33
KeLLeR_KiND
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

endschuldigung, ich habe den ersten post nicht zu ende gelesen.

Zitat:
Wenn ein kleines Kind entführt wird und der Täter geschnappt wird er aber nix sagt, lasst ihr das Kind lieber verhungern/verdursten?

Diese Art von Menschen sind immer in irgendeiner Weise psychisch gestört. Aus denen lässt sich nichts rausfoltern.

Ich als Elternteil würde sie zuerst anbetteln (weiß nicht, vielleicht bringts ja was) oder eben sich mit dem Täter darauf einigen, dass er - falls er sagt, wo das Kind ist - 10 Jahre weniger bekommt oder so etwas in der Richtung.
Alt 26. 01. 2008, 13:47 KeLLeR_KiND is offline Mit Zitat antworten #34
Lindener Spender
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Zitat:
Zitat von arnoldrimmer
Wenn ein kleines Kind entführt wird und der Täter geschnappt wird er aber nix sagt, lasst ihr das Kind lieber verhungern/verdursten?

Was sagt schon das älteste Buch der Welt? Auge um Auge Zahn um Zahn.

Wenn ich mich nicht irre, hatten wir damals die Diskussion hier....

Und die Mehrheit stand auf der Seite des Täters!

Unfassbar!


Gruss

Lindener
Alt 26. 01. 2008, 13:48 Lindener is offline Mit Zitat antworten #35
Neandertaler
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Zitat:
Zitat von verifyme
Dieser Fehler im rechtsdogmatischen Denken ist nicht zu verzeihen und der Kandidat ist daher totz seiner ansonsten hohen Qualifikation völlig ungeeignet.

Den Streit darüber, ob "Fehler im rechtsdogmatischen Denken" vorgekommen und wie schwer sie sind, sollten wir vielleicht doch lieber ausgewiesenen Fachjuristen überlassen. Die Jurisprudenz ist kein ganz einfach Gelände.

Und bevor ich das, was dieser Dreier gesagt oder geschrieben haben soll, politisch einordne - was auch als Laie mein gutes Recht ist - und daraus Empörung über eine Personalie mache, möchte ich doch unbedingt selber den Wortlaut kennen.

Es hat in der Vergangenheit genügend Fälle gegeben, wo alle öffentliche Hysterie auf reinem Hörensagen und munterem Abschreiben voneinander in der Presse beruht hat. Und mir fällt auf, dass SpiegelOnline weder zitiert noch eine Quelle verlinkt und obendrein den Bericht wegen Schlamperei bereits einmal korrigieren musste.

Also: Wer einen Link auf den Dreier-Text kennt, bitte posten.

Neandertaler
Alt 26. 01. 2008, 13:49 Neandertaler is offline Mit Zitat antworten #36
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Ich möchte nochmal versuchen, die Fragestellung zu verdeutlichen.

Es geht nicht um Todesstrafe oder die Folter selbst.

Es geht um die Frage, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht berufen werden darf, der die Möglichkeit der Folter zur Erlangung von Informationen nicht ganz ausschließen will.

Zwar hat Dreier selbst betont, daß er die Menschenwürde für unverletztlich hält aber er sagt ...
Zitat:
Zitat von Wikipedia
...dass dieser absolute Vorrang der Menschenwürde nicht weiterhilft, wenn sie auf beiden Seiten ins Feld geführt werden kann und sich staatliche Organe zwei Rechtspflichten konfrontiert sehen können, die beide aus Art. 1 GG folgen.
Er stellt diese Frage und beantwortet sie nicht.

Als zukünftiger Verfassungsrichter sollte er aber die selbstgestellte Frage eindeutig beantworten.

Eine Rechtsordnung kann nicht alle Probleme lösen und sie darf sich nicht auf das Gebiet der Spekulation begeben. Schließlich ist es spekulativ, ob ein vermeintlicher Täter überhaupt über die gewünschten Informationen verfügt.

Angesichts der übernationalen Ächtung der Folter als Justizmittel kann man das von einem Kandidaten erwarten.
Alt 26. 01. 2008, 13:52 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #37
Neandertaler
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Zitat:
Zitat von verifyme
Zwar hat Dreier selbst betont, daß er die Menschenwürde für unverletztlich hält aber er sagt ...

Könntest Du bitte den kompletten Dreier-Text posten oder einen Link dafür posten?

Aus der zitierten Stelle geht nur hervor, dass Dreier logisch absolut Recht hat. Man braucht den Kontext, um einordnen zu können, was für sich genommen logisch einfach nur richtig ist.

Neandertaler
Alt 26. 01. 2008, 14:00 Neandertaler is offline Mit Zitat antworten #38
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
...sollten wir vielleicht doch lieber ausgewiesenen Fachjuristen überlassen.

Dann können wir den Laden hier dicht machen, Neandertaler.

Die Kernaussage, um die es hier geht (im Wesentlichen also ein grundsätzlicher Zweifel) , ist bei Wikipedia und taz und Süddeutscher eigentlich gut dargestellt.

http://www.taz.de/1/debatte/kommenta...ash=d2282684a6

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/417538

Ich glaube schon, daß man auch als Laie verstehen kann, daß es da Klärungsbedarf gibt und der Kandidat diese Klärung schuldig ist.

Es handelt sich schließlich nicht um das Strafmaß für Taschendiebstahl.

Zitat:
Zitat von Neandertaler
Aus der zitierten Stelle geht nur hervor, dass Dreier logisch absolut Recht hat.
Eben nicht.

Er führt den Gedankengang nicht zu Ende; insofern kann man nicht beurteilen ob er recht hat oder nicht. Wie gesagt wird von den Kritikern auch nur eine Klärung gefordert.
Alt 26. 01. 2008, 14:01 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #39
arnoldrimmer
 
Beiträge: n/a
Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Zitat:
Zitat von Lindener
Wenn ich mich nicht irre, hatten wir damals die Diskussion hier....

Und die Mehrheit stand auf der Seite des Täters!

Unfassbar!


Gruss

Lindener

Zumindest einer der sich dran erinnert....

Arme Welt echt!
Alt 26. 01. 2008, 14:08 Mit Zitat antworten #40
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Das ist mal wieder typisch Lindener und obendrein eine unverschämte Unterstellung.

Niemand stand auf Seiten des Täters.
Alt 26. 01. 2008, 14:12 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #41
Neandertaler
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Zitat:
Zitat von verifyme
Dann können wir den Laden hier dicht machen, Neandertaler.

Ne. Man kann über so ein Thema auch diskutieren, ohne dass man so tut, wie wenn man vom Begriff des Rechtsdogmatismus mehr als eine flüchtige Ahnung hätte. Ich muss kein Fachjurist sein und auch nicht so tun, wie wenn ich einer wäre, um über die Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit von Urteilen zu diskutieren.

Die verlinkten Artikel habe ich durchgeschaut. Ich finde einfach keine Stelle, wo Dreier selbst von Folter spricht. Überall das gleiche, sehr, sehr gleiche Wischiwaschi.

Neandertaler


Zitat:
Zitat von verifyme
Er führt den Gedankengang nicht zu Ende; insofern kann man nicht beurteilen ob er recht hat oder nicht. Wie gesagt wird von den Kritikern auch nur eine Klärung gefordert.

Dann ist der Titel aber ziemlich happig:
Zitat:
Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Von Koch lernen, heißt siegen lernen!
Alt 26. 01. 2008, 14:19 Neandertaler is offline Mit Zitat antworten #42
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von Wikipedia
....sondern sagt im folgenden Satz nur, dass bei der Beurteilung solcher Fälle "der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein ausgeschlossen sein" dürfte.

Ich nehme dieses Zitat nunmal ernst und die anderen Kommentare auch.

Nochmal in aller Kürze:
Er stellt eine Frage in den Raum und gibt keine Antwort. Diese Antwort müßte er aber haben, wenn er richtet.

Ist die Überschrift jetzt besser?
Alt 26. 01. 2008, 14:26 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #43
Neandertaler
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Re: Ein Folter-Richter für Karlsruhe?

Zitat:
Zitat von verifyme
Ist die Überschrift jetzt besser?

Yeahhh!


Übrigens: Nicht, dass am Ende wir die einzigen sind, die darüber diskutieren, und unbeabsichtig das tun, was man "eine Diskussion anstoßen" nennt.

Stell Dir mal vor, Du bist so ein armer ZEIT-Redaktuer, und das Blatt ist wieder so furchtbar langweilig geworden, und jetzt bräuchstest Du ganz dringend einen kleinen Skandal, damit nicht noch der letzte Abonnent wegrennt, und zufällig kriegt Du Wind von unserem Thread. Daraus läßt sich doch was machen! Etwa so:

Verrohung unserer Rechtskultur

Vor Jahren undenkbar, heute Wirklichkeit! Im Forum eines bedeutenden deutschen Untergrund-Boards ist Folter das Thema, und es wird unverblümt über das Für und Wider diskutiert. Wo stehen wir? Droht uns als nächstes eine Debatte, ob Konzentrationslager nützlich oder schädlich sind?

Undsoweiterundsofort.

Das nächste Forum greift die Skandalmeldung auf, und nach einer Weile quasselt alles über die Folter. Und dann hat man sich so gut daran gewöhnt, dass man sie auch einführen könnte.
Alt 26. 01. 2008, 14:53 Neandertaler is offline Mit Zitat antworten #44
Der Rebell
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Dazu gibt es das passende Kinderspiel. Heißt es nicht "stille Post" oder so?

In einer langen Kette von Kindern flüstert jeder dem Nachbarn eine Botschaft vom vorigen Nachbarn zu. Am Ende der Kette gab es dann immer was zu lachen über die Botschaft.

Außer Egoshooter-Boards werden doch andere Boards gar nicht von den Medien gelesen.
Alt 26. 01. 2008, 15:02 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #45
Habek
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Soweit ich weiß, hat er den Gedankengang tatsächlich nie zu Ende gedacht.

Die Kommentatoren beschäftigen sich ja sowieso im Allgemeinen nur mit bereits dagewesenen Fällen und mit theoretischen nur, wenn die Sachlage klar ist.
Alt 26. 01. 2008, 15:47 Habek is offline Mit Zitat antworten #46
pe_pe
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Wer bisherige Tabus in frage und zur Diskussion stellt,wie das Folterverbot,will damit ganz eindeutig nur eins erreichen,die Abschaffung.Das nächste Thema wird auf dem Fusse folgen,und irgendwann redet man nur mal über die Beseitigung Alter und Kranker,man muß doch die Sache mal ansprechen dürfen,nichtwahr.Nur irgendwann sind wir alle dran,hatten wir doch schon mal.
Alt 26. 01. 2008, 15:47 pe_pe is offline Mit Zitat antworten #47
muskelbiber
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Beiträge: 286
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Es geht nicht um Todesstrafe oder die Folter selbst.

Es geht um die Frage, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht berufen werden darf, der die Möglichkeit der Folter zur Erlangung von Informationen nicht ganz ausschließen will.

Dann geht es in gewisser Weise doch um Folter. Und zwar warum dieser Richter die Möglichkeit der Folter in betracht zieht. Vielleicht hat er plausible Gründe. Evtl. ist ihm die unversehrtheit des Opfers wichtigers als die des Täters.

Wenn das dann geklärt ist, darf er dann doch ins Bundesverfassungsgerichtweil er die Folter unter gewissenumständen legitimisiert hat?
Denk ich wieder zu kompliziert?
Alt 26. 01. 2008, 16:35 muskelbiber is offline Mit Zitat antworten #48
H0mer
Jahrgang '91
 
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

zuerst wird folter nur in notfällen legalisiert...aber es gibt ja immer wieder steigerungen und entwicklungen, wie es die geschichte gezeigt hat...
Alt 26. 01. 2008, 16:49 H0mer is offline Mit Zitat antworten #49
Sensenmann
wird auch zu dir kommen
 
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Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Ein Täter darf noch so pervers sein, er darf sich in seiner Perversion noch so bestialisch zeigen, daß einem Ermittler dabei schlecht wird, er kann sich an seinem Opfer noch so vergehen, er kann sogar darauf vertrauen, daß wenn gegen ihn ermittelt wird er nicht tätlich berührt werden darf, selbst wenn er sich bei dem Verhör seiner Taten rühmt und die Ermittler zum Narren hält über den Aufenthaltspunkt seines Opfers.
Selbst wenn er in Haft ist, muß alles unternommen werden um ihn vor Mitgefangen zu schützen. Täterschutz.

Wer schütz das Opfer?

War schon mal einer hier in einer deutschen JVA? Ich bin z.Z. täglich drin um eine zu bauen und wenn man es selbst sehr nüchtern betrachtet entspricht der Standard darin der eines guten 2 Sterne Hotels zusätzlich mit Fitnessraum, Bibliothek und selbst die Privatsphäre kommt nicht zu kurz, denn der Häftling kann sich selbst in seiner Zelle einschließen.
Der Häftling genießt 24 Stunden täglich die volle Fürsorge der deutschen Justiz. Resozialisierung nennt sich das dann, mit Psychiater, Betreuern, selbst ein Pfarrer ist da und wenn er der des süßen Nichtstun überdrüssig ist, darf er Arbeiten muß aber nicht wenn er nicht will.

Wer kümmert sich so um das Opfer?
Alt 26. 01. 2008, 16:58 Sensenmann is offline Mit Zitat antworten #50
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