gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
Provokateur
Moderator
 
Benutzerbild von Provokateur
 
Registrierungsdatum: Aug 2003
Ort: Niederbayern
Beiträge: 3.136
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

SPAM von Habek gelöscht
"Die Beiträge sollten genug Aussagekraft haben, daß man dem Thema auch ohne Nachlesen aller Quellen mit Verständnis folgen kann."
Alt 01. 02. 2008, 18:57 Provokateur is offline Mit Zitat antworten #76
Provokateur
Moderator
 
Benutzerbild von Provokateur
 
Registrierungsdatum: Aug 2003
Ort: Niederbayern
Beiträge: 3.136
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Spam von Habek gelöscht
"Quellen sind in einer ernsthaften Diskussion fast unverzichtbar. Sie sind insbesondere in einer Themeneröffnung zur Untermauerung der eigenen Meinung sehr hilfreich. Andererseits sollten sie nicht zu umfangreich sein, da sie sonst erfahrungsgemäß nicht gelesen werden. "
Alt 01. 02. 2008, 19:07 Provokateur is offline Mit Zitat antworten #77
Habek
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 3.191
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Die Union hat den Kandidaten der SPD für das Bundesverfassungsgericht, Horst Dreier, nach längerer Verhandlung abgelehnt.

Gründe sind seine Position zur Menschenwürde(Rettungsfolter) , aber hauptsächlich seine Position zur Verwendung von Stammzellen und zum Beginn der Menschenwürde bei Embryonen.

Quelle:
http://www.gea.de/detail/913617
Alt 01. 02. 2008, 19:16 Habek is offline Mit Zitat antworten #78
heinz33
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2005
Beiträge: 145
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

@Habek

Mit deinem Beitrag stempelst du die mit der Sache befasste C+U-Parteigliederung zu Vollidioten ab. Wenn sich diese doch so hochgebildeten Juristen, die neben anderem Beamtenvolk hauptsächlich die Sessel in den Parlamenten drücken sich ernsthaft mit einem die "Rettungsfolter" tolerierenden Kandidaten befasst haben sollten. Einem Volljuristen wie dem MP Oettinger aus Stuttgart sollte man eher zutrauen, einen solchen Vorschlag gar nicht zu erörtern.

Und das gilt natürlich erst recht für die blauäugigen Sozen, die da wohl mit dem Klammersack gepudert sein müssen bei dem Vorschlag eines solch unglaubwürdigen Kandidaten.

heinz33
Alt 02. 02. 2008, 07:58 heinz33 is offline Mit Zitat antworten #79
Der Rebell
ehemaliger ex-ex
(Threadstarter)
 
Benutzerbild von Der Rebell
 
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 16.660
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Der Streit um den Verfassungsrichter entwickelt sich scheinbar zu einem Dauerkonflikt.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...535085,00.html

Blockade bei zukünftigen Richterernennungen wird da angedroht. Erstaunlich ist das, weil gerade die Sozis auf einem Kandidaten bestehen, der Folterungen immerhin in den Bereich des Möglichen rücken will.

Man sollte doch eher meinen, daß ein CDU-Kandidat so denkt.
Alt 13. 02. 2008, 16:08 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #80
Sam80
Mitglied
 
Benutzerbild von Sam80
 
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 409
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Vielleicht konnte Dr. Dreier dem nicht Kontra geben:

http://www.youtube.com/watch?v=Q3as9...eature=related

gruß
sam
Alt 13. 02. 2008, 17:13 Sam80 is offline Mit Zitat antworten #81
Der Rebell
ehemaliger ex-ex
(Threadstarter)
 
Benutzerbild von Der Rebell
 
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 16.660
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Wie in den WDR-Nachrichten gerade zu hören war, hat die SPD nun ihren Kandidaten Dreier zurückgezogen und den gerade eingesetzten Rektor der Uni Freiburg

Andreas Voßkuhle

zum Kandidaten ernannt.
Alt 18. 04. 2008, 17:08 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #82
GordoDONG
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: Fulda
Beiträge: 12
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Ich finde ein wesentlicher Aspekt, der auch auf die Formulierung von Dreier zutrifft, wird hier vergessen.

Es wird immer von der Menschenwürde des Täters gesprochen, aber wer spricht von der Würde des Opfers?

Jeder kennt doch ein Szenario wie irgendjemand randaliert oder überfällt jemanden. Ein Passant ruft die Polizei und diese schreitet ein.

Wieso tut sie das?

Sie verletzt damit ja die Würde der Angreifer, wenn sie diese gewaltsam davon abhält, das Opfer noch weiter zu attackieren, denn es schützt in diesem Fall die Würde des Opfers, die in diesem Fall vom Täter angregriffen wurde.
Die Würde des Täters muss dadurch zwangsläufig zurückgestellt werden, denn sonst dürfte die Polizei und niemand anderes (Notwehr, Nothilfe) auch nicht einschreiten, er würde sich strafbar machen, da er die Würde des Angreifers ja verletzt.

Sowas kommt dabei raus, wenn man die Formulierung von Artikel 1 fundamentalistisch auslegt, aber jeder gesunde Menschenverstand sieht dies natürlich anders, aber wieso? Naja jedem ist klar, dass der Angreifer durch seinen Angriff in Kauf nimmt, dass seine Würde beim Schutz der des anderen zurückgestellt werden muss, da man ja sonst eine totale Anarchie hätte!

Und von diesem Standpunkt aus erscheint es nur logisch, den Täter (ja, es gibt Tatverdächtige, aber bei einem Geständnis? Auf frischer Tat ertappt?) nicht vor dem Opfer zu priorisieren, sondern auf die Würde des Opfers zu schauen, da der Täter die eigene durch die Tat "in Gefahr" brachte.

Ich bin nicht klar gegen und auch nicht klar für Folter, aber dieses "Wir schützen den Täter um jeden Preis"-Getue ist genausowenig richtig wie "Erst foltern, dann fragen".

Ich persönlich empfinde das Androhen (!), nicht das Durchführen in Bezug auf die Entführung vom Polizeichef durchaus als legitim - oder werden wir bald darüber diskuttieren, ob man einen Verurteilen einsperren darf? Ich mein, es wäre Freiheitsentzug und das würde ihn ja in seiner Würde verletzen, so ganz gemäß Artikel 1... aber er war daran selber Schuld!
Alt 20. 05. 2008, 19:12 GordoDONG is offline Mit Zitat antworten #83
Der Rebell
ehemaliger ex-ex
(Threadstarter)
 
Benutzerbild von Der Rebell
 
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 16.660
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von GordoDONG
Es wird immer von der Menschenwürde des Täters gesprochen, aber wer spricht von der Würde des Opfers?
Dann sprich Du doch mal von der Würde des Opfers oder davon, wie sie bei einer Straftat erhalten bleiben soll. Wie soll das gehen? Willst Du die Straftat ungeschehen machen?

Ein Straftäter kann sich bei der Begehung einer Straftat nicht auf seine Menschenwürde berufen. Insofern sind Deine Betrachtungen über die Würde eines Straftäters abwegig.

Zitat:
Ich bin nicht klar gegen und auch nicht klar für Folter, aber dieses "Wir schützen den Täter um jeden Preis"-Getue ist genausowenig richtig wie "Erst foltern, dann fragen".
Der Straftäter wird nicht "um jeden Preis" geschützt sondern er wird vor Willkür geschützt. Deswegen gibt es ja die Strafgesetze, die für alle gelten.

Zitat:
Ich persönlich empfinde das Androhen (!), nicht das Durchführen in Bezug auf die Entführung vom Polizeichef durchaus als legitim - oder werden wir bald darüber diskuttieren, ob man einen Verurteilen einsperren darf? Ich mein, es wäre Freiheitsentzug und das würde ihn ja in seiner Würde verletzen, so ganz gemäß Artikel 1... aber er war daran selber Schuld!
Androhen macht keinen Sinn, weil es sich herumspricht, daß es keine Folgen hat und die Folter nicht durchgeführt wird. Wozu also Androhen?

Ohne Zweifel sind die Grundrechte eines Straftäters durch die Bestrafung eingeschränkt oder teilweise aufgehoben. Das ist ja gerade die Strafe. Was sollte sonst eine Strafe sein?

Solange man Straftaten nicht verhindern kann, wird es wohl bei diesem Verfahren bleiben.
Alt 20. 05. 2008, 20:07 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #84
Yagharek
Mitglied
 
Benutzerbild von Yagharek
 
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 1.750
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von GordoDONG
Ich bin nicht klar gegen und auch nicht klar für Folter,

wie geht das?

entweder man ist klar dafür oder klar dagegen. es gibt kein dazwischen. wie soll sowas aussehen?
Alt 20. 05. 2008, 22:00 Yagharek is offline Mit Zitat antworten #85
eXTA
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 49
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von Yagharek
wie geht das?

entweder man ist klar dafür oder klar dagegen. es gibt kein dazwischen. wie soll sowas aussehen?
vllt. dafür, WENN und dagegen, WENN irgendwas eintritt..
Alt 20. 05. 2008, 23:05 eXTA is offline Mit Zitat antworten #86
Der Rebell
ehemaliger ex-ex
(Threadstarter)
 
Benutzerbild von Der Rebell
 
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 16.660
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Eine Folter kann folgende Ergebnisse bewirken:

1. Ein Unschuldiger bleibt bei seinem Unschuldsbekenntnis
2. Ein Unschuldiger bekennt sich schuldig
3. Ein Täter bezeichnet sich als unschuldig
4. Ein Täter lügt über den Tathergang
5. Ein Täter sagt die Wahrheit über den Tathergang

Nun kann sich der Staatsanwalt aussuchen, was ihm paßt. Was hat man also von einer Folter außer einer Vorwegnahme einer unzulässigen körperlichen Bestrafung eines vermeintlichen Täters.

Dann kann man auch gleich körperliche Strafen wieder einführen.
Alt 20. 05. 2008, 23:19 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #87
Flaschengeist
Geist
 
Benutzerbild von Flaschengeist
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: Orient
Beiträge: 645
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von arnoldrimmer
Tja frag mal ein Ami wie er das sieht....

Sorry wo uns ein "WEICHEIER" Strafsystem hinführt sieht man ja täglich in den Nachrichten.
Lol, wo das Hardliner Strafsystem in den USA mit Todesstrafe hinführt, sieht man ja auch jeden Tag in den Nachrichten, also erzähl hier nicht so nen Käse.
Alt 21. 05. 2008, 03:56 Flaschengeist is offline Mit Zitat antworten #88
GordoDONG
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: Fulda
Beiträge: 12
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von Der Rebell
Ein Straftäter kann sich bei der Begehung einer Straftat nicht auf seine Menschenwürde berufen. Insofern sind Deine Betrachtungen über die Würde eines Straftäters abwegig.
Jetzt widersprichst du dir - genau das sage ich auch, daher ist es der reinste Schwachsinn, sich in dieser Diskussion auf Artikel 1 zu berufen...

Zitat:
Zitat von Der Rebell
Der Straftäter wird nicht "um jeden Preis" geschützt sondern er wird vor Willkür geschützt. Deswegen gibt es ja die Strafgesetze, die für alle gelten.
Das ist keine Willkür. Man hat eine Grundlage, man will etwas erreichen, man weiß, dass, also wo ist da Willkür?

Zitat:
Zitat von Der Rebell
Androhen macht keinen Sinn, weil es sich herumspricht, daß es keine Folgen hat und die Folter nicht durchgeführt wird. Wozu also Androhen?

Ohne Zweifel sind die Grundrechte eines Straftäters durch die Bestrafung eingeschränkt oder teilweise aufgehoben. Das ist ja gerade die Strafe. Was sollte sonst eine Strafe sein?
Naja, das stimmt ja wohl nicht. Denn gerade im gern zitierten Beispiel hat ja eben der Polizeipräsident Schläge angedroht und daraufhin den Aufenthalt des mittlerweile toten Kindes erfahren - macht also keinen Sinn?

Und klar, schön dass du mir da zustimmst, aber auf der anderen Seite argumentierst du wieder mit Unverletzlichkeit nach Artikel 1, das passt nicht zusammen, darauf wollte ich hinaus.

Zitat:
Zitat von Yagharek
wie geht das?

entweder man ist klar dafür oder klar dagegen. es gibt kein dazwischen. wie soll sowas aussehen?
Sagen wir es mal so, wenn es um Vergehen geht, ist es nicht angemessen. Bei Verbrechen, vielleicht, aber meiner Meinung nach sollte sich die Justiz nicht selber behindern, wenn es um das Wohl der Mehrheit gehen, Thema Bomben, Flugzeuge und Anschläge.

Auch wenns nicht zum Thema gehört, das Abschießen entführter Flugzeuge befürworte ich genauso, denn sonst würde der Staat gegen Artikel 1 verstoßen - er würde die Bevölkerung in gefährdeten Gebäuden nicht schützen.

Aber wieder zum Thema, man muss nicht zurück ins Mittelalter wie hier so schön übertrieben wird, aber bei Problemen der "nationalen Sicherheits" sollte sowas nicht zur Debatte stehen...
Alt 25. 05. 2008, 16:19 GordoDONG is offline Mit Zitat antworten #89
einsturzer
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 51
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

Zitat:
Zitat von GordoDONG
Ich persönlich empfinde das Androhen (!), nicht das Durchführen in Bezug auf die Entführung vom Polizeichef durchaus als legitim

Tjo, wie soll dass deiner Meinung nach umgesetzt werden? Soll es ein Gesetz geben das die ANDROHUNG erlaubt? Oder darf nach "ausreichender" Androhung auch gefoltert werden? Wer bestimmt hier was "ausreichend" drohen heißt? Der Polizeichef? Die Zeit? Nach 30 Min drohen, foltern? Wenn es eine Gesetzesgrundlage gibt ist diese öffentlich einsehbar? Muss sie ja wohl sein - und dann sind wir wieder hier:

Zitat:
Zitat von Der Rebell
Androhen macht keinen Sinn, weil es sich herumspricht, daß es keine Folgen hat und die Folter nicht durchgeführt wird. Wozu also Androhen?

Vielleicht etwas off-topic, aber trotzdem:

Zitat:
Zitat von arnoldrimmer
Wenn ein kleines Kind entführt wird und der Täter geschnappt wird er aber nix sagt, lasst ihr das Kind lieber verhungern/verdursten?

Was sagt schon das älteste Buch der Welt? Auge um Auge Zahn um Zahn.

Zitat:
Zitat von arnoldrimmer
Tja frag mal ein Ami wie er das sieht....

Sorry wo uns ein "WEICHEIER" Strafsystem hinführt sieht man ja täglich in den Nachrichten.

Weiß jemand welche Art von psychologischer Technik hinter solchen rattenfängerischen Aussagen steckt?
srry4offtopic
Alt 25. 05. 2008, 18:48 einsturzer is offline Mit Zitat antworten #90
Oma_Knack
Surprise Egg c*-_
 
Benutzerbild von Oma_Knack
 
Registrierungsdatum: Sep 2004
Ort: last*--------resort*
Beiträge: 154
Re: Der Kandidat und das Folterverbot

öhm ja die Folter sollte auch eine Strafe sein ,erpressen ist ja ein einfaches ,unter ihrer zuhilfenahme. Stichwort - Zuchthaus
Bestimmt ließe sich so auch so manch eine kriminelle Dunkelziffer präventif verhindern.
Stichwort - Abschreckung
ohne jetzt auf Berufskriminelle einzugehen . Wo wäre den die Waage wenn jemand mordend und raubend durchs Leben zieht und nicht geächtet wird? , naja bestimmt nicht hier.
Alt 15. 06. 2008, 11:26 Oma_Knack is offline Mit Zitat antworten #91
Themen-Optionen Antwort


Themen-Optionen

Gehe zu



Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 06:22 Uhr.
Angetrieben von vBulletin
Copyright ©2000 - 2006, Jelsoft Enterprises Ltd.
neurosis.gullisys.net

Anmelden

Benutzername
Kennwort
© Copyright 2008 gulli.com home | regeln | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads | disclaimer |
Message Boards and Forums Directory