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29. 01. 2008, 11:30 #1
Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provider herausgegeben werden
Bauchlandung der Musikindustrie in Europa: der EuGH entschied im Fall Promusicae gegen Telefonica, dass EU-Staaten nicht dazu verpflichtet sind, Provider gesetzlich zur Datenherausgabe an Zivilkläger aus Musik- und Medienindustrie zu zwingen. Persönliche Daten, auch die von Filesharern, genießen einen höheren Schutz als die Konzerninteressen.
Das erfreuliche Urteil muss aber nicht unbedingt zu anderer nationaler Rechtsprechung führen: das EuGH entschied "nur", dass es den Staaten "erlaubt" ist, entsprechende Gesetze nicht einzuführen. Musik- und Medienkonzerne kämpfen schon seit längerem darum, auf dem Weg der Zivilklage Provider zur Herausgabe der Daten mutmaßlicher Filesharer zu zwingen
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29. 01. 2008, 11:57 #2
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Zitat von gullinews
Sie sind "nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Provider zur Datenherausgabe an Zivilkläger zu zwingen" . Dies bedeutet jedoch nicht, dass entsprechende gesetzlich Regelungen gegen EU-Recht verstoßen und daher unzulässig wäre.
Also zumindest für Deutschland: Vergessen!
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29. 01. 2008, 13:50 #3DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Da hat der Herr Anwalt wohl recht. Allerdings muss die Industrie dennoch eine Schlappe am heutigen Tag hinnehmen.
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29. 01. 2008, 14:51 #4Бра

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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Ich sage dazu nur
http://gen14.files.wordpress.com/200...lson_haha2.jpg
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30. 01. 2008, 15:07 #5Mitglied
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Armes Deutschland,
Zitat von Gravenreuth
schade dass sich die Politik von der Industrie so beeinflussen lässt.
Naja Mafiamentalität halt.
Kann man da nicht irgendwie vor dem Verfassungsgericht klagen,
dass die Herausgabe der Verbindungsdaten per Zivilklage
aufgrund des Urteils des EGH unzulässig sind?
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30. 01. 2008, 15:34 #6
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Ich würde eher sagen, dass hier das Eigentum noch was gilt!
Zitat von cybersteve

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30. 01. 2008, 16:20 #7Gesperrt
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Wohl eher, dass weiter abgezockt werden darf. Den bewiesen wurde eine Urheberechtsverletzung von Abmahnern noch nie. Nur versucht per Rechtsverdreher Geld zu erpressen.Ich würde eher sagen, dass hier das Eigentum noch was gilt!
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30. 01. 2008, 16:30 #8Ehemaliger Mitläufer
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Was erwartest Du?
Zitat von Chummer
Durch REDLICHE Arbeit ist noch nie einer reich geworden - auch Anwälte nicht.
Zyniker: Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
(Ambrose Bierce, am. Journalist, 1842-1914 [verschollen])
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31. 01. 2008, 16:55 #9
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provider herausgegeben werden
Ich habe gerade so eine Zivilklage an der Backe siehe hier:
http://board.gulli.com/thread/998427...zogen-haben/#3
Muss ich das zahlen, die reden von unanfechtbaren Beweisen!Gibt es BUGS in der Realität ?
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31. 01. 2008, 17:53 #10
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Ich will Dich ja nicht bremsen, aber Du hast keine Zivilklage an der Backe. Du hast eine Abmahnung bekommen, wie abertausend andere Menschen auch. Dort wird lediglich behauptet, dass Du verklagt wirst, wenn Du nicht löhnst. Der "Witz" an der Sache ist: Es werden nur ganz, ganz wenig Leute tatsächlich verklagt. Selbst dann, wenn sie nur eine modifizierte(!) Unterlassungserklärung abgeben und nicht bezahlen.
Zitat von Ni0b
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31. 01. 2008, 18:26 #11
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
..... und jene, die diesem Irrtum aufgessen sind, wundern sich dann, warum ausgerechnet sie zu den "ganz wenig Leuten" gehören.
Zitat von Hadron

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31. 01. 2008, 18:29 #12
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
tja shit happens
würde gerne wissen was unwahrscheinlicher is; angebettelt zu werden oder verklagt zu werden...
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31. 01. 2008, 19:04 #13Gesperrt
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Welcher RA würde auch von den eigenen "Beweise" behaupten sie wären problemlos anfechtbar?Muss ich das zahlen, die reden von unanfechtbaren Beweisen!
Die IP Adresse ist alles was sie wirklich ermittelt haben. Und selbst die IP Sammler (die dich erwischt haben) behaupten ja, eine IP Adresse wäre kein personenbezogenes Datum (sonst gäbs ja Ärger mit dem Datenschutz). Also was beweist sie? Nicht, dass DU irgendwas illegales getan hast sondern nur, dass jemand deinen Anschluss verwendet hat. In einigen Fällen greift da die Störerhaftung. Aber längst nicht bei allen. Denn Störerhaftung setzt Prüfungspflicht vorraus. Da lohnt es sich mal zu überprüfen was bei einem selbst zutrifft.
Allein die Tatsache, dass ein Gerichtsverfahren auch nach hinten losgehen könnte und das ganze Abmahngewerbe verschwinden müsste ist normalerweise Grund genug, all jenen die nicht freiwillig zahlen besser kein Verfahren n den Hals zu hängen.
Was du zu tun hast ist also klar. Eine (professionell!) modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (muss sein, da sonst oft eine Einstweilige Verfügung erwirkt wird) und nicht zahlen wenn du dir sicher bist, dass die Störerhaftung bei dir nicht greift.
Alternativ kannst du auch einen Anwalt beauftragen, dass für dich zu erledigen. Empfiehlt sich vor allem wenn man einen im größeren Bekanntenkreis hat und die Kosten sich damit in Grenzen halten..Den bewiesen wurde eine Urheberechtsverletzung von Abmahnern noch nie. Nur versucht per Rechtsverdreher Geld zu erpressen.
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31. 01. 2008, 20:02 #14
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Das ist das zentrale Problem bei den Massenabmahnungen. Was soll man dem Einzelnen raten? Natürlich wird in ganz seltenen Fällen auch mal geklagt, aber soll man deshalb allen raten, die geforderten Beträge anstandslos zu löhnen? Bei der in der Regel spärlichen Beweislage? Man kann zumindest deutlich machen, dass das Prozessrisiko gering ist und die Entscheidung dann dem Einzelnen überlassen. Wohlgemerkt handelt es sich hierbei auch um Massenabmahnungen der Firma Atari, nicht um eine Einzelabmahnung, die man eventuell fastnicht ignorieren sollte.
Zitat von Gravenreuth
Bei den "neuzeitlichen" Filesharing-Massenabmahnungen kann man die tatsächlichen Klagen an zwei bis vier Händen abzählen, dem stehen geschätzte 250.000 versendete Abmahnungen gegenüber. Vielleicht brauchen wir nicht nur Prozeßkosten-, sondern auch mal Prozeßrisiko-Rechner. Der sagt mir ca. 0,05%, ein halbes Promille.
Eines aber sollte man bei Atari nicht machen: Vogel-Strauß-Taktik. Auf jeden Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, denn Atari hat bereits bei der Abmahnwelle mit "Test Drive Unlimited" über ein Dutzend einstweilige Verfügungen gegenüber Totstellern erwirkt.
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02. 02. 2008, 10:44 #15
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
mal eine frage und ein "etwas abschweifender" Gedanke:
Was wäre wenn das Urteil anderst ausgefallen wäre und die MI nach belieben an jeden Provider hin treten könnte um die Daten von jeder x-belibigen IP verlangen könnte.
Wir nehmen mal an dass die MI nicht so wäre wie sie ist sondern sie wäre geldgierig und gewissenlos. Dann könnten sie doch irgendwelche IPs loggen (kaufen) und sagen Du hast Musik geladen, Du musst jetzt bezahlen. In wirklichkeit kommt die IP aber nicht aus einer Tauschbörse sondern wurde geloggt als derjenige auf irgendeiner webseite war.
Was wäre dann? der arme surfer müsste beweißen dass es nicht so ist - i.d.R. dauert sowas aber rehct lange, u.U. gibt es eine HD oder der Rechner wird konfisziert - die MI würde dadurch nicht viel Stress bekommen, der surfer jedoch hätte ohne etwas böses getan zu haben die Arschkarte, oder?
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02. 02. 2008, 17:50 #16Mitglied
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Beim wem liegt die Bweispflicht, beim Abmahner oder beim Abgemahnten?
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02. 02. 2008, 18:38 #17Gesperrt
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Das wäre ein Zivilverfahren. Der Richter glaubt dem, der die besseren Argumente hat. Natürlich muss der Abmahner erstmal zeigen, auf welche Daten er sich stützt.
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02. 02. 2008, 20:47 #18
Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Natürlich, ist mir auch klar, die Beweißpflicht liegt wohl beim Abmahner - das nützt Dir aber in diesem Moment garnichts!!!
Zitat von VDC2
Du hast die Wahl zwischen einem Rechtsstreit (der sich mitunter Monate lang hinziehen kann) oder Du bezahlst die paar hundert Ocken.
Wenn Du Dich auf einen Rechtstreit einlassen würdest, so brauchst Du bessere Anwälte als die Gegenseite, die kosten! Du hättest aber in jedem Fall "Scherereien und Ärger" - wohl gemerkt als Unschuldiger!
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03. 02. 2008, 16:16 #19Mitglied
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Und der Abmahner (Anwalt) müsste im Zweifel an die Daten vom Provider heran. Das bedeutet er müsse Strafantrag stellen. Nur der Staatsanwalt könnte dann über den Provider die Kundendaten erfahren. Gehört das zum Zivilrecht?
Zitat von Chummer
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04. 02. 2008, 18:50 #20Gesperrt
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Re: Europäischer Gerichtshof: Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provi
Nein. Da gibts aber auch keine Beweispflicht.
Es wird Strafanzeige aufgrund der gelogten IPadresse gegen "unbekannt" gestellt. Die wird aber normalerweise nicht weiterverfolgt (nur die Personendaten vom Provider angefordert) sondern das Verfahren eingestellt. An die Daten kommt der Anwalt dann per Aktenansicht ran und mahnt ab. Bisher ist noch niemand in irgendeiner Beweispflicht.
Erst wenn der Abgemahnte sich bis zu einem Gerichtsverfahren weigert zu zahlen und der Abmahner wirklich bis vor ein GEricht zieht müssen die Beweise her.
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