so eine blöde Sche*ße...
Gestern wurde der MacPro geliefert. Mit 2 Wochen Verspätung, weil der bescheuerte Paketbote es verbockt, hat, das Teil richtig zu liefern. Dabei war in der betreffenden Woche immer jemand zuhause, um es in Empfang zu nehmen. Aber weil angeblich niemand da gewesen sein soll, wurde der Rechner erst einmal zurück zum Absender gebracht.
Das wäre nun normalerweise nicht so dramatisch, aber wegen der Trotteligkeit des betreffenden Herren habe ich natürlich den Zeitpunkt für die Bestellung der verbilligten Update-DVD auf "Leopard" verpasst.
Wie gesagt, der Mac ist gestern gekommen, installiert war "Tiger". War natürlich schon etwas enttäuscht, dass nicht das neueste OS drauf war, habe mich aber gestern erst mal nicht so darum gekümmert, weil ich erst mal mit anderen Sachen beschäftigt war. (siehe bspw. meinen USB-WLAN-Stick-Thread!)
Heute habe ich nun erfahren, dass man
bis zum 26.1. die Möglichkeit hatte, für ein paar Euros die Update-DVd zu bestellen. Wie gesagt, dem tollen Paketzusteller

sei Dank, habe ich diese Frist verpasst. Der Apple-Service ist außerstande, da noch etwas zu drehen.
Da mir "Leopard-OS" recht gut gefällt, bleibt mir also scheinbar nur die Möglichkeit, es entweder bei Apple zu kaufen, oder bei einer der unzähligen Leopard-Update-DVD-Auktionen in Ebay zu erwerben.
Langer Rede kurzer Sinn, hier meine Frage (Habe übrig. per SuFu unter den Stichworten "Leopard" und "10.5" leider nichts richtiges gefunden, hoffe also, dass ich jetzt nichts übersehen habe):
Wie sieht es da nun mit der Rechtmäßigkeit aus? Kann ich bedenkenlos zugreifen und mein OS 10.4 updaten, oder begebe ich mich dadurch in die Illegalität?
Wenn ich mir ansehe, wieviele Update-Pakete bei Ebay verscherbelt werden, was auch Apple sicherlich nicht entgangen sein dürfte, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass das ein Probelme darstellt. Ansonsten hätten die doch sicher schon längst versucht, diesem Treiben ein Ende zu setzen.
Allerdings bin ich juristisch auch nicht so bewandert, um das richtig einschätzen zu können. Es könnte ja auch sein, dass lediglich der Verkauf erlaubt ist, nicht aber die Installation einer so gekauften Version. Juristische Spitzfindigkeiten eben...
Also, falls jemand genaueres weiß, wäre es toll, wenn er einen sachkundige Auskunft geben könnte.