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Board-Köter
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 35
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Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Hallo!
Ich habe ein echt großes Problem, bei dem ich Euren Rat brauche. ja, ich weiß - hier gibt es keine Rechtsberatung, sondern "nur" Tips/Hinweise.
Vor einigen Wochen flatterte mir ein Brief der Kriminalpolizei ins Haus mit dem Hinweis darauf, dass ein Strafverfahren gegen mich eröffnet wurde wegen "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr".
Zunächst konnte ich mich an keinen "Vorfall" erinnern, aber nachdem ich dann in meinem Gedächtnis gekramt hatte, konnte ich etwas rekonstruieren: Ich hatte auf der Beschleunigungsspur einer Autobahn versucht auf die Autobahn zu fahren. Auf der rechten Spur war jemand der mich jedoch nicht rein ließ und weiter Gas gab obwohl auf der Mittelspur weit und breit niemand war auf den er Rücksicht hätte nehmen müssen.
Ergo war, dass *ich* nachgab, sprich abbremste und dann hinter dem anderen Fahrzeug einfuhr. Anschließend habe ich ihn überholt und bemerkte, dass der Fahrer wild gestikulierte und ich zeigte ihm darauf hin den erhobenen Zeigefinger (NEIN, ich habe *wirklich* nicht den Fuckfinger gezeigt!) um klar zu machen, dass man sowas nicht machen sollte, sprich in einer solchen Situation einen der auf eine Autobahn beschleunigt nicht rein zu lassen obwohl die bahn frei ist.
Laut der Aussage des "Geschädigten" soll ich ihn jedoch auf gefährliche Art und Weise ausgebremst haben und angeblich einen Fuckfnger gezeigt haben. Dies entspricht schlicht jedoch *nicht* der Tatsache!
Ich bin dann also in den nächsten Tagen zur Kripo hin und habe dort guten Gewissens meine Aussage getätigt. Für mich war das Thema damit abgehakt, weil ich mir keiner Schuld bewusst war/bin.
Nun jedoch erhalte ich einen Strafbefehl vom Amtsgericht in dem mir >2.000 € Strafe aufgebrummt wurden und ich meinen Lappen für 12 Monate (!) abgeben soll!!
Ehrlich, wenn ich mir etwas vorzuwerfen hätte, dann würde ich mich grade machen und das hinnehmen, aber da der Tatvorwurf nicht den Tatsachen entspricht ist mir nur noch die Kinnlade runtergefallen. Ich frage mich nun, was ich am besten tun kann/soll
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30. 01. 2008, 18:16
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#1
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Master of Desaster
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Schwabenland
Beiträge: 2.636
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen.
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30. 01. 2008, 18:25
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Zitat:
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Zitat von em_di
Einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen.
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Auf jeden Fall!
Die Sache ist zu gefährlich, als dass du nur aufgrund der Auskünfte im Gulliboard da noch herauskämest.
Da eine Menge auf dem Spiel steht: Unbedingt zeitnah zum Anwalt und vorher die Füße stillhalten! Optimalerweise sollte es ein solcher mit Interessenschwerpunkt Strafrecht oder Verkehrsrecht sein oder sogar ein Fachanwalt für eines dieser Gebiete..
Kurze Frage zur Klarstellung: Wirft man dir einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor?
Viele Grüße
Mace
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30. 01. 2008, 18:35
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#3
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Ruki Werch...
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: ETSI
Beiträge: 144
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Zitat:
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Zitat von Teasy
Auf der rechten Spur war jemand der mich jedoch nicht rein ließ und weiter Gas gab obwohl auf der Mittelspur weit und breit niemand war auf den er Rücksicht hätte nehmen müssen.
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Er hat sich absolut korrekt verhalten. Er ist nicht verpflichtet Dir als einfahrenden Platz zu machen. Im Gegenteil, wenn er bremst, gefährdet er unter Umständen den nachfolgenden Verkehr.
Dieses Argument also ganz schnell vergessen. Vorallem vor Gericht.
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30. 01. 2008, 18:47
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#4
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Board-Köter
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 35
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Zitat:
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Zitat von Mace
Auf jeden Fall!
Die Sache ist zu gefährlich, als dass du nur aufgrund der Auskünfte im Gulliboard da noch herauskämest.
Da eine Menge auf dem Spiel steht: Unbedingt zeitnah zum Anwalt und vorher die Füße stillhalten! Optimalerweise sollte es ein solcher mit Interessenschwerpunkt Strafrecht oder Verkehrsrecht sein oder sogar ein Fachanwalt für eines dieser Gebiete..
Kurze Frage zur Klarstellung: Wirft man dir einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor?
Viele Grüße
Mace
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Hi!
Einen Termin beim Anwalt habe ich schon vereinbart. Leider erst für Freitag. Dennoch: ich bin echt total aufgelöst wegen dieser Sache...
Ist kein Scheiss, trotz dessen ich mir nix vorzuwerfen habe ist es so, dass ich echt Schiss habe. Mein "Problem" ist, dass ich alleine gefahren bin und laut Schreiben des Gerichts 2 (der Fahrer und eine Begleitung) Zeugen sowie meine eigenen Angaben (!!) den Tatvorwurf stützen sollen. Hä? In meiner Aussage habe ich klar gestellt, dass dieser "Vorfall" in Wirklichkeit ganz anders war! :frust:
Der Wortlaut vom Schreiben des Amtsgerichts ist wie folgt:
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft [Stadt] beschuldigt Sie,
am/um/in
die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt zu haben, dass er (also ich) Hindernisse bereitete und dadurch Leib oder Leben eines anderen menschen und fremde Sachen von bedeutetem Wert gefährdet zu haben.
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30. 01. 2008, 18:48
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#5
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Board-Köter
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 35
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Zitat:
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Zitat von tcd
Er hat sich absolut korrekt verhalten. Er ist nicht verpflichtet Dir als einfahrenden Platz zu machen. Im Gegenteil, wenn er bremst, gefährdet er unter Umständen den nachfolgenden Verkehr.
Dieses Argument also ganz schnell vergessen. Vorallem vor Gericht.
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Hi!
Ist mir klar, dass keine Pflicht besteht, jemanden rein zu lassen - es ist nur "Usus" dies zu tun, wenn die Bahn frei ist. Er hat ja auch nicht bremsen müssen und hinter und neben ihm war kein anderes Fahrzeug!
Wie gesagt, *ich* habe gebremst nachdem ich eingesehen habe, dass ich nicht an ihm vorbei komme und mich hinter ihm eingeordnet. Als ich dann an ihm vorbei fuhr habe ich bemerkt, dass er wild gestikuliert und habe dann den Zeigefinger zurück-gestikuliert. mehr war nicht. Ehrlich.
Ich habe mich auch nicht sonderlich über diesen "Vorfall" aufgeregt, sondern hab ganz ruhig meine Fahrt weiter fortgesetzt. Wie schon geschrieben hatte ich zunächst keine Erinnerung an irgendwas an dem Tag/Ort des Tatvorwurfs. Erst als ich das Ganze nochmals Revue passieren ließ ist mir überhaupt wieder eingefallen, dass da was war - wenngleich da eigentlich "nichts" los war.
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30. 01. 2008, 18:55
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#6
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Ruki Werch...
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: ETSI
Beiträge: 144
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Zitat:
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Zitat von Teasy
Ist mir klar, dass keine Pflicht besteht, jemanden rein zu lassen - es ist nur "Usus" dies zu tun, wenn die Bahn frei ist. Er hat ja auch nicht bremsen müssen und hinter und neben ihm war kein anderes Fahrzeug!
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Sicherlich ist es höchst egoistisch von Deinem Gegner. Aber damit ist er im Recht. Egal ob die Bahn frei war oder nicht. Deshalb solltest Du Deine "Geschichte" nicht auf dieser Sache aufbauen.
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30. 01. 2008, 18:59
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Okay @Threadstarter..
Dann wirft man dir tatsächlich einen gefährlichen Eingriff vor.
Damit ist in der Tat absolut nicht zu spaßen.. Daher: Jeden weiteren Schritt mit einem Anwalt absprechen!
@tcd: Nicht unbedingt. Sofern ein Wechseln auf die linke Spur oder ein Abbremsen gefahrlos möglich gewesen wäre, kann man aus der straßenverkehrsrechtlichen Generalklausel möglicherweise sogar ein solches Verhalten vom Anzeigeerstatter verlangen.
Ändert aber nichts am Vorwurf des Ausbremsens.
Viele Grüße
Mace
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30. 01. 2008, 19:00
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#8
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Against all Rules
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 1.501
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Gibt's Zeugen oder sonstige Beweise oder nur die Aussage des Geschädigten?
Dann steht Aussage gegen Aussage...mit einem vernünftigen Anwalt dürfte wohl nichts passieren.
Zitat:
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habe dort guten Gewissens meine Aussage getätigt
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Was für eine Aussage hast denn gemacht bei dem Vorwurf - OHNE ANWALT?
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30. 01. 2008, 19:08
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#9
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Board-Köter
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 35
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Zitat:
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Zitat von Charlie_muc
Gibt's Zeugen oder sonstige Beweise oder nur die Aussage des Geschädigten?
Dann steht Aussage gegen Aussage...mit einem vernünftigen Anwalt dürfte wohl nichts passieren.
Was für eine Aussage hast denn gemacht bei dem Vorwurf - OHNE ANWALT? 
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Ich habe der Sache nicht allzuviel Bedeutung beigemessen und bin daher zur örtlichen Kripo und habe dargestellt, was sich zugetragen hat; sprich dass ich versuchte auf die Autobahn zu kommen, einsah das ich nicht überholen können würde, dann abgebremst habe und den anderen Fahrer dann links auf der Mittelspur überholte und bemerkte, dass dieser wild gestikulierte.
Sonstige Zeugen gibt es nicht; weder bei mir (ich bin alleine gefahren) noch auf der Seite des "Geschädigten". Der Strafbefehl stützt sich bislang "nur" auf die Aussagen der beiden im anderen Fahrzeug und (was ja in meinen Augen der Hohn ist) auf meine eigenen Angaben.
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30. 01. 2008, 19:19
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2004
Ort: Deutschland
Beiträge: 125
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Zitat:
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Zitat von Teasy
Sonstige Zeugen gibt es nicht; weder bei mir (ich bin alleine gefahren) noch auf der Seite des "Geschädigten". Der Strafbefehl stützt sich bislang "nur" auf die Aussagen der beiden im anderen Fahrzeug und (was ja in meinen Augen der Hohn ist) auf meine eigenen Angaben.
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Hä? Das widerspricht sich doch. War er nun alleine im Auto oder nicht?
Oder habe ich was falsch verstanden.
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30. 01. 2008, 19:35
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#11
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Board-Köter
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 35
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Sorry, mag mich ggf. missverständlich ausgedrückt haben.
Also - *ich* war alleine unterwegs - der "Geschädigte" war offenbar mit einer Begleitung unterwegs. So zumindest kann ich im Strafbefehl nachlesen. Dort werden als Zeugen der Fahrer des anderen Fahrzeugs sowie eine weitere Frau (jedoch mit einem anderen Nachnamen) genannt. Beide stammen aus dem selben Ort.
Handelt sich vermutlich um die Lebensgefährtin oder um eine Freundin e.g.
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30. 01. 2008, 19:43
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#12
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Seemann im Ruhrpott
Registrierungsdatum: Jan 2007
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 389
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Anwalt -> Einspruch -> Gerichtsverfahren -> Hoffen dass ein "Menschenkenner und Menschenfreund" auf dem Richterstuhl sitzt
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31. 01. 2008, 04:04
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#13
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Board-Köter
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 35
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Re: Strafbefehl wegen "Beeinträchtigung des Strassenverkehrs"
Hallo erneut.
Ja, so in etwa wie mein Vorposter es schrieb wird es laufen. :-(
Ich könnte mich schwarz ärgern. Mein Anwalt sagte: ich habe mich leider im Grunde selber in die Scheiße rein geritten dadurch, dass ich *überhaupt* ausgesagt habe bei der Polizei. Ich hätte dies nicht tun *müssen*.
Da man bei der Konstellation wie sie in meinem Fall auch ist eher geneigt ist, dem Anzeigenden zu glauben und bestärkt dadurch, dass er noch eine weitere Zeugin hat, die dies alles bestärkt und ich als Beschuldigter eh alles tun würde (selbst lügen) um meine Unschuld zu beteuern wird meist so entschieden.
Die Moral von der Geschicht' : Selbst wenn Du Post von den Cops bekommst, frag erst den Anwalt Deines Vertrauens was Du tun solltest.
:damn:
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02. 02. 2008, 08:27
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#14
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 21:40 Uhr.
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