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hilfeO_O
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 7
Tauschticket.de Mahnung erhalten

Hallo Leute ich bräuchte eure Hilfe oder zumindest euren Rat.

Ich habe heute eine Mahnung von Tauschticket.de erhalten , da ich mir dort mehrere Accounts erstellt habe und mir auf diese Weise mehrere Bücher von anderen Mitglieder zugeschickt haben lasse.

Hier das Schreiben.


Ich gebs ja zu dass war idiotisch von mir , deswegen bitte keine Moralposts.
Alt 31. 01. 2008, 13:19 hilfeO_O is offline Mit Zitat antworten #1
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Beiträge: n/a
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Hey Kolleg, dir kann gar nichts passieren, da du unter 18 bist!
Damit ist der mit dem Anbieter geschlossene Vertrga nicht rechtsgültig!
Du solltest den Anbieter darüber informieren!
Der kann dir gar nichts!
Also nimms leicht!


MfG

Der Corny1983
Alt 31. 01. 2008, 13:23 Mit Zitat antworten #2
hilfeO_O
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Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 7
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Danke für die schnelle Antwort , dass hört man natürlich gern.
Ich zitiere mal das was in deren AGBs unter Registrierung steht:
Spoiler:


besonders dass "Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt." macht mir ein wenig Angst nicht dass ich noch Ärger deswegen bekomme
Alt 31. 01. 2008, 13:30 hilfeO_O is offline Mit Zitat antworten #3
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Beiträge: n/a
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Auch dazu kann ich dir nur sagen, dass das nicht dein Problem ist!
Der Internetseiten Anbieter hätte dein Alter bei der Anmeldung z.B. durch deine Personalausweisnummer überprüfen müssen.
Kannst ihm also schreiben, dass der Vertzrag ungültig ist, da du minerjährig bist!
Und da du noch keinen Verdienst hast, ist bei dir auch kein Geld zu holen!
Sollte sich der Provider dann an deine Eltern wenden wollen wegen verletzung der Aufsichtspflicht, musst du halt aussagen das du dich unerlaubter Weise an den PC gesetzt hast, und deine Eltern mutwillig nicht in Kenntnis gesetzt hast!
Und schon ist das ganze vom Tisch!
Kannst aber auch auf Nummer sicher gehen, und mit deinen Eltern zusammen einen Anwalt aufsuchen!!!
Solange ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, kostet euch das ja noch nicht mal Geld!
Allerdings musst du halt dann deine Eltern über diese Sache aufklären!
Dürfte ja aber eigentlich nicht so das Problem sein!!!
Hast ja eigentlich nicht wirklich wasd angestellt!

MfG

Der Corny1983
Alt 31. 01. 2008, 13:40 Mit Zitat antworten #4
hilfeO_O
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Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 7
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

1000 Dank Corny1983!
ich werde ihn gleich schreiben und notfalls verfügen wir auch über eine Rechtsschutzversicherung
Alt 31. 01. 2008, 13:44 hilfeO_O is offline Mit Zitat antworten #5
obnixus
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Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 274
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Zitat:
Zitat von Corny1983 
dir kann gar nichts passieren, da du unter 18 bist!
Damit ist der mit dem Anbieter geschlossene Vertrga nicht rechtsgültig!
Du solltest den Anbieter darüber informieren!
Der kann dir gar nichts!
Also nimms leicht!
Wie bitte? Was ist mit dem "Taschengeldparagraph"?
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Alt 31. 01. 2008, 13:49 obnixus is offline Mit Zitat antworten #6
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Beiträge: n/a
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Alter hast du dir die von Ihm reingestellten AGB*s durchgelesen???
Da steht explizit drin, das sich NUR juristische Personen oder VOLGESCHÄFTSFÄHIGE Personen anmelden dürfen!!!!
Da er aber noch unter 18 ist, also nur bedingt Geschäftsfähig ist, war der Vertrag von Anfang an ungültig!!!!!!!!!!!!!
erst lesen dann meckern!

MfG

Der Corny1983
Alt 31. 01. 2008, 13:53 Mit Zitat antworten #7
obnixus
Dissident
 
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Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 274
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Dann können die m.E. gegen den TS immernoch wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) vorgehen.
Alt 31. 01. 2008, 13:56 obnixus is offline Mit Zitat antworten #8
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Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Dazu hätten sie sich bei der anmeldung sein alter bestätigen lassen müssen, durch z.B. Personalausweisnummer!
Wenn sie das nicht getan haben, dann können sie ihm auch keine arglistige Täuschung unterstellen sondern höchstens unachtsamkeit!!!!!

Ich sach ja, am besten anwalt!
Aber der wird ihm genau das gleiche sagen!

Ich hab das ganze schon mit der Firma von Andreas Schmitdlein hinter mir!
Und was war, gar nichts!

Musste weder Mahnung zahlen noch sonst irgendetwas!

MfG

Der Corny1983
Alt 31. 01. 2008, 14:00 Mit Zitat antworten #9
Philipus II
seit 2 Jahren dabei...
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 4.875
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Übrigensaschengeldparagraphen mal bitte genau lesen:Erst zahlen,dann Ware ist u.U. möglich,so der Taschengeldparagraph.Andersrum net...
Alt 31. 01. 2008, 15:26 Philipus II is offline Mit Zitat antworten #10
daHooligan
tatütata tatütatü
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.934
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Und wenn du dich da mehrmals anmeldest und dann auch noch mit realdaten UND dann auch noch darüber handelst bist du selber Schuld und musst denke ich mal die 200€ zahlen wenn du nicht noch viel mehr stress bekommen willst.

Nutzungsgebühren an sich fallen ja keine an, hättest du dich nicht mehrfach angemeldet wäre wahrscheinlich auch gar nix passiert, also ob du da wieder raus kommst weiß ich nicht.
Wenn ihr ne Rechtschutzversicherung habt organisier dir erstmal ne Beratung beim Anwalt und nehm das Schreiben und die AGB evtl. in gedruckter Form mit.

@Corny: Die Personalausweisnummer reicht nicht mehr zu Altersverifikation aus, das geht praktisch nur noch per PostIdent sicher.
Alt 01. 02. 2008, 11:44 daHooligan is offline Mit Zitat antworten #11
Lindener Spender
Mitglied
 
Benutzerbild von Lindener
 
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 1.285
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Zitat:
Zitat von Corny1983 
Hey Kolleg, dir kann gar nichts passieren, da du unter 18 bist!
Damit ist der mit dem Anbieter geschlossene Vertrga nicht rechtsgültig!
Du solltest den Anbieter darüber informieren!
Der kann dir gar nichts!
Also nimms leicht!


MfG

Der Corny1983

Kollege, wenn Du keine Ahnug hast, halt Dich raus!

Solltest Du einen geldwerten Vorteil erlangt haben, bist Du auch für die Gebühren verantwortlich, so leicht wie Du es Dir machst ist es nicht!

Gruss

Lindener
Alt 01. 02. 2008, 13:49 Lindener is offline Mit Zitat antworten #12
hilfeO_O
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(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 7
Re: Tauschticket.de Mahnung erhalten

Zitat:
Zitat von Lindener 
Solltest Du einen geldwerten Vorteil erlangt haben, bist Du auch für die Gebühren verantwortlich

Naja so ganz stimmt dass nicht.
Bei der Seite läuft es wie folgt ab , jedes Mitglied dass 6 Bücher reinstellt und sich per sms verifiziert bekommt erstmals 2 gratis Tauschtickets diese Tickets kann man im Gegenzug gegen Bücher , CDs eintauschen.
Die Versandkosten trägt der Versender der Ware und erhält im Gegenzug die abgemachte Menge der Punkte.
Auf Kosten anderer habe ich mich also nicht bereichert , denn der Seitenbetreiber verkauft keine Tauschtickets sondern man muss sie sich durch Tauschen verdienen.
Alt 01. 02. 2008, 14:31 hilfeO_O is offline Mit Zitat antworten #13
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